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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Ohne Auflagen: Bundeskartellamt genehmigt
Kooperation von EnBW und NWS
Umfangreiches Vertragswerk unterzeichnet

Karlsruhe/Stuttgart (ots)

- Gemeinsame Pressemitteilung / Mitarbeiterinformation von EnBW
und NWS -
Das Bundeskartellamt in Berlin hat die
Kooperation der EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit der Neckarwerke
Stuttgart AG ohne Auflagen freigegeben. Die Kooperation bedarf jetzt
nur noch der Zustimmung der NWS-Hauptversammlung am 28. Juli 2000.
Die Aktionäre der EnBW haben dem Vorhaben bereits auf der EnBW
Hauptversammlung am 12. Juli dieses Jahres zugestimmt.
Die vertraglich vereinbarte Kooperation sieht eine enge
Zusammenarbeit beider Unternehmen in allen wesentlichen Bereichen
vor. Die unternehmerische Führung liegt bei der EnBW. Bestandteile
der Kooperation sind vier Verträge: der Kooperationsvertrag mit der
Beschreibung der vorgesehenen Kooperationsfelder, ein Vertrag zur
Ausgestaltung der unternehmerischen Führung, ein Rahmenvertrag zum
möglichen Aktienerwerb durch die EnBW und eine Vereinbarung zur
Sicherung der Arbeitsplätze und Standorte. Die Vertragsparteien haben
diese Verträge gemeinsam mit den NWS-Hauptaktionären Landeshauptstadt
Stuttgart und Neckar-Elektrizitätsverband am 20. Juli 2000 in
Stuttgart unterzeichnet.

Rückfragen bitte an:

Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Telefon: (07 21) 63-1 43 20
Telefax: (07 21) 63-1 26 72

Original-Content von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG, übermittelt durch news aktuell

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