EnBW Energie Baden-Württemberg AG
EnBW klagt gegen Riva Energie
Irreführende und unseriöse Vertriebsmethoden der Riva Energie
Landgericht Stuttgart befindet über Ordnungsgeld
Stuttgart (ots)
Die EnBW Energie-Vertriebsgesellschaft mbH hat gegen die Riva Energie AG beim Landgericht Stuttgart einen Bestrafungsantrag eingereicht. Hintergrund ist, dass die Essener Riva Energie AG ungeachtet einer gegen sie bereits am 10.9.2001 ergangenen einstweiligen Verfügung unverändert gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. In der einstweiligen Verfügung beklagt die EnBW, dass Mitarbeiter oder Vertriebspartner der Riva Energie sich gegenüber Verbrauchern wiederholt als Mitarbeiter der EnBW ausgegeben haben, um Stromlieferungsverträge abzuschließen. Die Riva hat diese gegen sie gerichtete einstweilige Verfügung als rechtsverbindlich anerkannt. Im Falle eines Verstoßes von Riva gegen diese einstweilige Verfügung kann gegen Riva pro Verstoß ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu DM 500.000,-- verhängt werden.
Trotz der einstweiligen Verfügung hat Riva ihre Vertriebsmethoden nicht geändert. Laut EnBW geben sich Mitarbeiter oder Beauftragte der Riva im Rahmen von Haustürgeschäften nach wie vor als EnBW Mitarbeiter aus oder täuschen vor, im Auftrag der EnBW zu handeln. Der EnBW liegen zahlreiche eidesstattliche Versicherungen von betroffenen Verbrauchern vor, die diese unseriösen und unrechtmäßigen Praktiken der Riva Energie AG bezeugen.
"Die Tatsache, dass die Riva Energie AG trotz besseren Wissens wiederholt falsch informiert und wettbewerbswidrig agiert, legt den Schluss nahe, dass hier Verbrauchertäuschung als Mittel der Kundenwerbung bewusst eingesetzt wird", so Carina Verlohr, Leiterin Privat- und Geschäftskunden der EnBW Energie-Vertriebsgesellschaft mbH. Um an ihren Verkaufspraktiken festhalten zu können, hat die Riva Energie in der Vergangenheit stets versucht, mangelndes Verschulden für sich geltend zu machen. Begründet wird dies unter anderem mit dem Verweis auf Vertriebspartner. Um diesem für die EnBW durchsichtigen Argument den rechtlichen Boden zu entziehen, hat die EnBW Energie-Vertriebsgesellschaft mbH zudem eine Auskunftsklage gegen die Riva Energie erhoben. Ziel dieser Klage ist, die Vertriebsmethoden von Riva Energie transparent zu machen und einen Schadensersatzanspruch vorzubereiten. "Die EnBW ist nicht gewillt, diese Schutzbehauptung ungeprüft zu akzeptieren. Auch im Sinn des freien und fairen Wettbewerbs im Energiemarkt, den die EnBW von Anfang an bejaht hat, darf die Riva Energie nicht aus ihrer Verantwortung für unseriöse Praktiken entlassen werden", so Verlohr.
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