Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Viel Feuerwerk: deutlich schlechtere Luftqualität
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Viel Feuerwerk: deutlich schlechtere Luftqualität
Mehr Feinstaub in der Silvesternacht als in den Vorjahren
Wiesbaden, 2. Januar 2023 – Seit Beginn der Covid-19-Pandemie profitierte die Luftqualität an Silvester und Neujahr von den Verkaufsverboten von Silvesterfeuerwerk. So lag in den vergangenen beiden Jahren das Tagesmittel für Feinstaub (PM10) am Neujahrstag an allen Messstationen in Hessen deutlich unterhalb von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter.
In diesem Jahr wurde wieder wesentlich mehr geböllert als zuvor. Deshalb war die Luft an den Messstationen in Hessen ähnlich verschmutzt wie an einem 1. Januar vor der Covid-19-Pandemie. Der Anstieg der Feinstaubkonzentration nach Mitternacht (Halbstundenmittelwert von 0:00 bis 0:30 Uhr) auf etwa 380 Mikrogramm pro Kubikmeter im Mittel über alle städtischen Stationen fiel im Vergleich zum Vorjahr deutlich stärker aus. Insgesamt wurde an 7 Messstationen der Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter im Tagesmittel überschritten. Maximal wurde ein Tagesmittel von etwa 120 Mikrogramm pro Kubikmeter erreicht. Im Vergleich zu Neujahr 2020, also vor der Covid-19-Pandemie, war die Belastung durch Feinstaub ähnlich hoch, aufgrund der Witterungsverhältnisse sank die Feinstaubkonzentration diesmal verhältnismäßig schnell wieder ab.
Die allgemeine Witterung in der Silvesternacht spielt in der Regel eine große Rolle für die resultierenden Feinstaubwerte. Austauscharme Wetterlagen, gekennzeichnet unter anderem durch wenig Wind, können für eine langanhaltend starke Feinstaubbelastung wie am Neujahrstag 2020 sorgen. Im Gegensatz dazu führen beispielsweise sehr windreiche oder regnerische Silvesternächte zu einer schnellen Verdünnung von Luftschadstoffen in der Atmosphäre. Oft sind die Feinstaubkonzentrationen am 1. Januar wegen der Feuerwerksaktivitäten stark erhöht.
Hintergrund:
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten EU-weit Grenzwerte für Feinstaub. Beim Feinstaub der Fraktion PM10 muss ein Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter eingehalten werden. Außerdem darf ein Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht häufiger als 35-mal in einem Kalenderjahr überschritten werden. Beide Grenzwerte werden in Hessen seit Jahren sicher eingehalten.
Wegen des Feuerwerks in der Silvesternacht startet das neue Jahr jedoch an vielen Messstationen meist direkt mit einer sehr hohen Feinstaubbelastung. Die PM10-Halbstundenwerte können dann durchaus einige 100 µg/m3 und in Extremfällen auch bis zu 1.000 µg/m3 und darüber erreichen. In der Regel beschränken sich diese hohen Werte auf die ersten ein bis zwei Stunden des neuen Jahres. Danach fallen die Konzentrationen in der Nacht und am Morgen wieder stark ab. Auch wenn sich die wirklich hohen Konzentrationen nur auf einen sehr kurzen Zeitraum beschränken, wird der Tagesmittelwert häufig doch so stark beeinflusst, dass die kritische Schwelle von 50 µg/m3 überschritten wird.
Die Abbildung zeigt den Verlauf der Feinstaub PM10-Konzentration in den Silvesternächten gemittelt über alle Messstationen in hessischen Städten, zeitlich hochaufgelöst als Halbstundenmittelwerte. Zum einen ist der Verlauf gemittelt über den Jahreswechsel 2019/2020 dargestellt, also in der Zeit vor dem Verkaufsverbot von Feuerwerk. Dem gegenübergestellt ist der Verlauf der Konzentrationen zum Jahreswechsel von 2021 auf 2022 und dem aktuellen Jahr zu sehen. Im Jahr 2020 ist ein extrem starker Anstieg der Feinstaubkonzentration kurz nach Mitternacht zu erkennen. Neujahr 2022 fiel dieser Anstieg jedoch sehr viel geringer aus. In diesem Jahr liegt die Konzentration kurz nach Mitternacht wieder deutlich höher und sinkt im Anschluss vergleichsweise stark ab.
Weitere Informationen und aktuelle Messwerte jederzeit unter:
https://www.hlnug.de/themen/luft/luftqualitaet/luftschadstoffe
https://www.hlnug.de/messwerte/luft/luftschadstoffe/pm10-feinstaub
Pressesprecherin Franziska Vogt Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Rheingaustraße 186 D-65203 Wiesbaden 0611 - 6939 307 franziska.vogt@hlnug.hessen.de