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Umfrage: ein Jahr Entgelttransparenzgesetz

Das Entgelttransparenzgesetz ist nun über ein Jahr alt, doch die Skepsis gegenüber der Wirksamkeit bleibt bestehen. Dies zeigt auch die aktuelle Umfrage der Vergütungsberatung Compensation Partner in Kooperation mit Gehalt.de. Anlässlich des Equal Pay Days am 18. März wurden hierfür 716 Beschäftigte sowie 94 Unternehmen befragt. Die Umfrage fand im Zeitraum vom 21. Februar bis zum 4. März 2019 statt.

Lediglich 7 Prozent der befragten Beschäftigten haben bisher einen Gehaltsvergleich angefordert. Ein Großteil der Arbeitnehmer/-innen (55 Prozent) ist sich außerdem unsicher, ob sie das Gesetz überhaupt in Anspruch nehmen werden. Die meisten (42 Prozent) trauen sich nicht.

Die Pressemitteilung finden Sie weiter unten. Sie können gerne ab sofort darüber berichten. Sollten dazu noch Fragen aufkommen, melden Sie sich gerne bei mir.

Alle Ergebnisse und Tabellen können Sie hier einsehen: https://www.compensation-partner.de/downloads/ein-jahr-ETG-PM.pdf

Viele Grüße

Artur Jagiello

Umfrage: ein Jahr Entgelttransparenzgesetz

Beschäftigte und Arbeitgeber bleiben skeptisch

Am 6. Januar 2019 feierte das Entgelttransparenzgesetz (ETG) einjähriges Bestehen - doch machen Beschäftigte von ihrem neuen Recht Gebrauch? Und wie ist die Wahrnehmung auf Arbeitgeberseite? Um diese Fragen zu beantworten, hat Compensation Partner eine Umfrage unter 716 Beschäftigten und 94 Unternehmen durchgeführt. Das Ergebnis: Lediglich 7 Prozent der befragten Arbeitnehmer haben bisher einen Gehaltsvergleich angefordert. Ein Großteil der Beschäftigten (55 Prozent) ist sich außerdem unsicher, ob sie das Gesetz in Anspruch nehmen werden. 26 Prozent der Arbeitgeber bemängeln zudem die nicht klar definierten rechtlichen Konsequenzen bei einem Verstoß gegen das ETG.

72 Prozent kennen das Gesetz bereits

Das Entgelttransparenzgesetz ist seit über einem Jahr in Kraft, doch nur 7 Prozent der Beschäftigten haben einen Gehaltsvergleich im Betrieb eingefordert. Hauptgrund ist, dass sich die meisten nicht trauen, einen Antrag einzureichen. Dies sagen 42 Prozent der Befragten. Fast 30 Prozent geben an, die Gehälter ihrer Kollegen ohnehin zu kennen. "Bei vielen Beschäftigten besteht Interesse an einem Gehaltsvergleich, jedoch fürchten sie eine Verschlechterung des Arbeitsverhältnisses zu ihrem Arbeitgeber oder den daraus resultierenden Arbeitsaufwand", sagt Tim Böger, Geschäftsführer von Compensation Partner.

Beschäftigte sind unzufrieden mit Auskunftsersuchen

80 Prozent der Beschäftigten, die ein Auskunftsersuchen in ihrem Unternehmen verlangt haben, waren mit dem Ergebnis unzufrieden: Für 28 Prozent kam der Vergleich nicht zustande, da ähnliche Vergleichswerte fehlten. Bei 20 Prozent fand keine Anpassung statt. 16 Prozent sagen wiederum, ihre Stelle sei mit einem ganz anderen Stellenprofil verglichen worden.

Wird das Gesetz zukünftig die Entgeltlücke verringern?

Der Großteil der Arbeitnehmer (53 Prozent) ist unsicher, ob das Gesetz die Entgeltlücke reduzieren wird. Noch größer ist der Unmut auf Arbeitgeberseite: 72 Prozent glauben nicht an den Erfolg des Gesetzes. Rund 51 Prozent der Arbeitnehmer und 26 Prozent der Arbeitgeber sind der Ansicht, dass es durch die fehlenden rechtlichen Konsequenzen unwirksam bleibt.

Gründe für einen Gehaltsvergleich

Laut Umfrage fühlen sich 47 Prozent der Beschäftigten grundsätzlich unfair bezahlt. Zum Vergleich: Letztes Jahr waren es 39 Prozent. Der häufigste Grund (39 Prozent) hierfür ist eine fehlende leistungsgerechte Vergütung aufgrund von unbezahlter Überstunden, viel Verantwortung und wenig Wertschätzung. Rund 33 Prozent aller Beschäftigten haben den Eindruck, dass ihre Mitarbeiter für die gleiche Leistung höhere Einkommen beziehen. Außerdem bemängeln 19 Prozent fehlende Gehaltsanpassungen trotz des wirtschaftlichen Erfolgs ihres Unternehmens.

Zur Methodik:

Die Vergütungsberatung Compensation Partner hat 716 Beschäftigte sowie 94 Unternehmen vom 21. Februar bis zum 4. März 2019 bezüglich des Entgelttransparenzgesetzes befragt. Unter den Beschäftigten sind 35 Prozent weiblich und 65 Prozent männlich.

Zudem ist der Großteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (36 Prozent) zwischen 41 und 50 Jahre alt. 66 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind außerdem in einem Betrieb mit mindestens 200 Mitarbeitern angestellt. Die Umfrage ist nicht repräsentativ und bei ausgewählten Fragen waren Mehrfachantworten möglich.

Anmerkung: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Pressemitteilung die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.

Über die COP CompensationPartner GmbH

Die COP CompensationPartner GmbH ist eine Tochtergesellschaft der PMSG PersonalMarkt Services GmbH und gleichzeitig die Marke, unter der das Firmenkundengeschäft von PersonalMarkt zusammengefasst wird. PersonalMarkt wurde 1999 für das Angebot von Gehaltsdienstleistungen im Internet gegründet. Seit 2007 bietet das Unternehmen einen digitalen Zugang zu einer der größten Vergütungsdatenbanken in Deutschland an. Compensation Partner ermöglicht eine präzise analytische Systematik zur Bewertung von Stellen in Unternehmen.

Neben der automatisierten Variante über die Cloud-Lösung "Compensation-Online" bietet Compensation Partner auch auf spezifische Kundensituationen maßgeschneiderte Analysen und Benchmarks an.

Artur Jagiello 
Leiter Kommunikation 
Compensation Partner  
jagiello@compensation-partner.de 
Tel: 040 4134 543 900
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