Prof. Dr. Miltner, Ärztlicher Direktor des Instituts für Rechtsmedizin Ulm, erstattet Anzeige wegen fahrlässiger Tötung aufgrund eines Artikels zum Einsatz von Methadon in der Krebstherapie
Hamburg (ots)
Für unseren Mandanten, Herrn Prof. Dr. Erich Miltner, Ärztlicher Direktor des Instituts für Rechtsmedizin im Universitätsklinikum Ulm, teilen wir das Folgende mit:
Eine Mitarbeiterin unseres Mandanten am Institut für Rechtsmedizin, die Chemikerin Frau Dr. Claudia Friesen, veröffentlichte im Jahr 2013 ihre Forschungsergebnisse, nach welchen es Anzeichen dafür gibt, dass der als Heroin-Ersatzstoff im Rahmen von Substitutionsprogrammen zur Anwendung kommende Wirkstoff Methadon zur Unterstützung und Verstärkung in der konventionellen Chemotherapie eingesetzt werden kann, also eine bessere Bekämpfung von Krebserkrankungen ermöglichen könnte. Hierüber wurde in den Medien umfassend berichtet, die Forschungen werden bis heute fortgeführt.
Unter Medizinerkollegen entbrannte erwartungsgemäß eine entsprechende wissenschaftliche Diskussion, die absolut legitim und begrüßenswert ist. Im August 2017 indes wurde ein Artikel im Deutschen Ärzteblatt (Jg. 114, Heft 33-34, Seite A1530 ff.) unter dem Titel "Methadon in der Onkologie - Strohhalmfunktion ohne Evidenz" veröffentlicht, in welchem ein Fallbeispiel dargelegt wurde, in dem eine Patientin aufgrund einer Behandlung mit dem Medikament "L-Polamidon" (enthält den Wirkstoff L-Methadon) angeblich verstorben sein soll. Dieser Artikel hat nun dazu geführt, dass sich behandelnde Ärzte grundsätzlich scheuen, Methadon in der Krebstherapie im sog. Off-Label Use anzuwenden. Unseren Mandanten und Frau Dr. Friesen erreichen täglich zahlreiche Anfragen besorgter Patienten, deren Arzt eine Verschreibung aufgrund dieses angeblichen Gesundheitsrisikos ablehnt.
Bei einer Überprüfung des Artikels musste unser Mandant jedoch feststellen, dass nach den Angaben des besagten Fallbeispiels tatsächlich eine erhebliche Medikamentenüberdosierung für den Tod verantwortlich war. Sollte es tatsächlich zu diesem Todesfall gekommen sein, hätten sowohl der behandelnde Arzt, welcher das Medikament verschrieben hat, als auch der Notfallmediziner, welcher die Patientin am Ende auf der Intensivstation behandelt hat, einen groben ärztlichen Behandlungsfehler begangen. So wurde der Patientin - glaubt man den Angaben des Fallbeispiels - im Rahmen der Behandlung das ca. 3- bis 4-Fache der Tageshöchstdosis verabreicht, was eine hochtoxische Dosis darstellt. Nach Auftreten von Vergiftungszeichen wurde die Patientin sodann offenkundig in eine Intensivstation eingeliefert. Anstelle eines bei einer solchen Vorgeschichte üblichen Gegengiftes erhielt die Patientin dort aber weiterhin ein anderes Opioid.
Aus Sicht unseres Mandanten ergibt sich nach alledem das eindeutige Bild, dass dieses Fallbeispiel nicht auf eine grundsätzlich erhöhte Gesundheitsgefahr durch die Behandlung mit Methadon im Rahmen der Krebstherapie hinweist, sondern dass vielmehr eine extreme Überdosierung sowie eine Falschbehandlung zum Tode der Patientin geführt haben. Im Interesse aller Patienten ist dieser Fall somit umfassend aufzuklären. Da Rückfragen bei den Autoren des Artikels zu keinerlei weiterführenden Informationen geführt haben, haben wir für unseren Mandanten am 24.11.2017 Strafanzeige gegen Unbekannt insbesondere wegen des Verdachtes auf fahrlässige Tötung erstattet, die bei der Staatsanwaltschaft Hamburg bearbeitet wird (Aktenzeichen 7200 UJs 2/17).
Stephan Mathé, M.B.A. Rechtsanwalt
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