Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
Erste kommunale Wärmepläne in Rheinland-Pfalz verabschiedet
Bis spätestens Mitte 2028 müssen Kommunen einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Die ersten Kommunen in Rheinland-Pfalz haben ihre Wärmeplanung bereits erstellt, etwa die Verbandsgemeinde Ruwer.
Mehr als die Hälfte der verbrauchten Energie in Deutschland wird eingesetzt, um Wärme in Form von Raumwärme und Warmwasser zu erzeugen. Der Großteil dieser Energie stammt bislang noch aus fossilen Quellen, vor allem Erdgas und Erdöl. Mit der Wärmewende soll sich das ändern. Sie spielt eine entscheidende Rolle beim Erreichen der Klimaziele und für eine nachhaltige Zukunft. Das Ziel der Wärmewende ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung, die auf erneuerbaren Energien fußt. Städten und Gemeinden kommt dabei eine Schlüsselrolle zu; die kommunale Wärmeplanung soll den Weg aufzeigen.
Bis spätestens Mitte 2028 müssen Kommunen einen Wärmeplan erstellen. Dieser ist ein „Strategie-Plan“, wie die Wärmeversorgung mit nachhaltigen CO2-freien Energiequellen erfolgen kann.
„Bürgerinnen und Bürger erfahren durch die kommunale Wärmeplanung möglichst frühzeitig, welche Wahrscheinlichkeit für welche Art der treibhausgasneutralen Wärmeversorgung in ihrem Ortsgebiet gegeben ist. Sie können dann besser und treffsicherer individuell erforderliche Entscheidungen treffen, wenn beispielsweise ein Heizungsaustausch ansteht. Natürlich auch mit dem Ziel, möglichst keine hohen Investitionen in nicht mehr langfristig verfügbare Wärmeerzeugungs-Techniken zu stecken“, erklärt Martin Bach, Referatsleiter bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz, was die kommunale Wärmeplanung für die Bürger bedeutet.
Bach konkretisiert: „Die Einen erfahren durch die kommunale Wärmeplanung also, dass bei ihnen im Gebiet eine zentrale Wärmeversorgung unwahrscheinlich ist und können sich daraufhin auf das Finden einer individuellen CO2-freien Wärmeerzeugung konzentrieren, etwa eine Wärmepumpe. Andere werden erfahren, dass der Aufbau oder die Erweiterung eines Wärmenetzes vor ihrer Haustür wahrscheinlich ist und können daher eine Entscheidung für eine Investition in eine individuelle CO2-freie Wärmeerzeugung zurückstellen und die weitere Planung des Wärmenetzes abwarten“.
Erste Wärmepläne bereits erstellt
Die ersten Kommunen in Rheinland-Pfalz haben ihre Wärmeplanung bereits erstellt, beispielsweise die Städte Koblenz, Germersheim, Bad Neuenahr-Ahrweiler und die Verbandsgemeinden Ruwer und Kirchen an der Sieg.
„Wir hatten im Mai 2023 einen Förderantrag für die Kommunale Wärmeplanung gestellt, die Bewilligung folgte Ende 2023. Wie geplant haben wir Ende Oktober 2024 die kommunale Wärmeplanung für unsere 20 Ortsgemeinden fertiggestellt“, umreißt Klimaschutzmanager Reuter das Vorgehen der Verbandsgemeinde Ruwer.
Bestand und Potenziale analysieren
Bei der kommunalen Wärmeplanung werden in der Bestandsanalyse zunächst der aktuelle Wärmeverbrauch und die Energieträger wie auch die verwendete Heiztechnik und Energieinfrastruktur in einem bestimmten Gebiet erfasst.
Die Potenzialanalyse wiederum benennt die lokal vorhandenen erneuerbaren Wärmequellen, sowie Quellen unvermeidbarer Abwärme. Auch Einsparpotenziale werden mit untersucht.
Auf dieser Grundlage basiert das Zielszenario für spätestens 2045 - also wie die Wärmeversorgung der Kommune bis 2045 treibhausgasneutral umgesetzt werden kann - mit Meilensteinen für 2030, 2035 und 2040. Dabei wird das Gebiet in so genannte Eignungsgebiete eingeteilt und kategorisiert. Beispielsweise ob ein Wärmenetz möglich wäre oder ob eine dezentrale Wärmeversorgung sinnvoller ist.
Sechs Eignungsgebiete für Wärmenetze haben sich aus der kommunalen Wärmeplanung für die VG Ruwer ergeben. „Parallel haben wir unsere eigenen Potenziale bezüglich nachhaltiger Energiequellen ermittelt. So sollen nun die Klär- und Abwasserwärmenutzung primär angegangen werden“, erklärt Reuter. Er betont: „Die Wärmewende muss aber nicht zwingend nur von der Kommune initiiert werden. Genauso können auch die Bürger oder die einzelnen Ortsgemeinden auf Grundlage des Planwerks Initiativen starten, um Projekte umzusetzen“, beispielsweise durch Bürger-Energiegenossenschaften.
Weitere Potenziale, die aus einer kommunalen Wärmeplanung hervorgehen können, sind beispielsweise die Nutzung von See- oder Flusswasserwärme, wie im Falle der Verbandsgemeinde Kirchen. Ein großes Potenzial sieht die Analyse auch in der Solarthermie. Außerdem könnte der Wärmebedarf der überwiegenden un- und teilsanierten Einfamilienhäuser durch Sanierungen deutlich gesenkt werden. Ein Großteil des Gebiets der Verbandsgemeinde ist für eine dezentrale Versorgung geeignet. Das bedeutet, dass hier insbesondere individuelle Wärmepumpen oder Biomasse-Heizungen (oder für eine Übergangszeit auch Gashybridheizungen) oder auch biogenes Flüssiggas zum Heizen in Frage kommen.
Die nächsten Schritte
Aus der kommunalen Wärmeplanung heraus entwickeln die Kommunen eine Umsetzungsstrategie, definieren Maßnahmen und legen fest, welche Schritte als nächstes angegangen werden. Nur ein Teil der erhobenen Potenziale wird wahrscheinlich letztendlich auch gehoben werden. Denn neben der rein technischen Umsetzbarkeit einer Lösung muss immer auch die Wirtschaftlichkeit einer vorgesehenen Maßnahme untersucht und dargestellt werden. Nach fünf Jahren müssen Kommunen ihre Wärmeplanung evaluieren und bei Anpassungsbedarf überarbeiten oder aktualisieren („Fortschreibung“).
„Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sollten die kommunale Wärmeplanung nicht als eine lästige Pflichtaufgabe ansehen, sondern vielmehr als eine einmalige Chance, innezuhalten und sich gemeinsam konzentriert über die langfristige zukünftige CO2-freie, regionale und lokale Wärmeerzeugung auszutauschen und den Weg dorthin zu planen und zu beschließen“, betont Martin Bach den zukunftsweisenden Zweck der kommunalen Wärmeplanung.
Der erste Schritt zur nachhaltigen Wärmeversorgung ist mit einem Wärmeplan getan – die eigentliche Arbeit zur Umsetzung der Wärmewende steht nach dessen Erstellung an oder kann im individuellen Einzelfall durchaus auch bereits vorher oder parallel stattfinden.
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