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Flughafen Wien AG

EANS-Hauptversammlung: Flughafen Wien AG
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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03.04.2018

Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Schwechat, FN 42984 m
ISIN AT00000VIE62
EINBERUFUNG DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 30. ordentlichen
Hauptver­sammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 02. Mai
2018, um 15:00 Uhr, in 1300 Wien-Flughafen, Office Park 3, Towerstraße, (Objekt
682) -
Eingang neben NH Hotel - ein.
I. TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
     Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
     die Gewinnverwendung und des vom Auf­sichtsrat erstatteten Berichts für das
     Geschäftsjahr 2017
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
     Ge­schäftsjahr 2017
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Geschäftsjahr 2017
  5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
     2018

     II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
     DER INTERNETSEITE
     Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 11. April 2018 auf der
     im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesell­schaft unter
  www.viennaairport.com zugänglich:


* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats,
  jeweils für das Geschäftsjahr 2017;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.


III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 22.
April 2018 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spä­testens am 26. April
2018 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem §
12 Abs 2 genügen lässt
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 88
Per E-Mail:  anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen als PDF)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT
GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden
und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
  zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register
  und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt
  wird,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000VIE62,
* Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
  Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
  Hauptver­sammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 22. April 2018
  (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) bezie­hen.
  Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
  entgegen­genommen.

  Identitätsnachweis
  Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei
  der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

  IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
  VERFAHREN
  Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
  dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III
  nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
  Aktionärs an der Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der
  Aktionär hat, den er vertritt.
  Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
  juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch
  mehrere Personen bevollmächtigt wer­den können.
  Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
  Hauptversammlung möglich.
  Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege
  und Adressen an:


Per Post oder Boten
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per Telefax:
+43 (0)1 8900 500 - 88
Per E-Mail 
anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at
(Vollmachten im Format PDF)

Die Vollmachten müssen spätestens bis 30. April 2018, 16:00 Uhr, bei einer der
zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung
bei der Registrierungsstelle für die Hauptversammlung übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com abrufbar. Wir
bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten
Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der
Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für
dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfü­gung; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.viennaairport.com ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme
mit Herrn Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA
unter Tel. +43 (01) 8763343 [#] - 42,
Telefax +43 (01) 8763343 [#] - 49
oder E-Mail  wilhelm.rasinger@iva.or.at [wilhelm.rasinger@iva.or.at].

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
min­destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform per Post oder Boten spätestens am 11. April 2018 (24:00 Uhr, MESZ,
Wiener Zeit)der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1300 Wien-Flughafen,
Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, zugeht. Jedem so bean­tragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begrün­dung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die an­tragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstel­lung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sie­ben Tage sein
darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbe­stätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt
III) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Be­grün­dung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätes­tens am 20. April 2018 (24:00
Uhr, MESZ, Wiener Zeit)der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 7007 -
23622 oder 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat,
oder per E-Mail  fwag-hauptversammlung@viennaairport.com, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 14 der Satzung das Frage- und
Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu
Beginn, aber auch während der Hauptversammlung, generelle und individuelle
Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vor­stand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Telefax
an
+43 (01) 7007 - 23622
oder
per E-Mail an 
fwag-hauptversammlung@viennaairport.com
übermittelt wer­den.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß §
119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

5. Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.viennaairport.com zugänglich.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Ge­sellschaft EUR 152.670.000,-- und ist zerlegt in 84.000.000 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 84.000.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.

Schwechat, im April 2018
Der Vorstand




Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Mag. Judit Helenyi (+43-1)7007-23126;  j.helenyi@viennaairport.com
Mario Santi (+43-1)7007-22826;  m.santi@viennaairport.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Flughafen Wien AG
             Postfach  1
             A-1300 Wien-Flughafen
Telefon:     +43 1 7007 - 22826
FAX:         +43 1 7007 - 23806
Email:        investor-relations@viennaairport.com
WWW:         http://viennaairport.com/unternehmen/investor_relations
ISIN:        AT00000VIE62
Indizes:     
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

Original-Content von: Flughafen Wien AG, übermittelt durch news aktuell

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