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Die Umwelt- und Klimapolitik der Europäischen Union
Ob Schadstoffe in Luft und Wasser, die Zunahme von Extremwetterereignissen oder das voranschreitende Artensterben - die Auswirkungen von Umweltverschmutzung und Klimawandel sind vielfältig und machen vor Staatsgrenzen nicht Halt. Auch deshalb bauen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Zusammenarbeit beim Umwelt- und Klimaschutz seit einigen Jahrzehnten kontinuierlich aus. Inzwischen gilt die Umweltpolitik als einer der wichtigsten Politikbereiche der EU, in dem der Staatenbund über große Kompetenzen verfügt. Das war nicht immer so.
Der Weg zum gemeinschaftlichen Umweltpolitik
Als sich im März 1957 sechs Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zusammenschlossen, spielte das Thema Umweltschutz noch keine wesentliche Rolle - tatsächlich kam der Begriff in den Gründungsdokumenten, den sogenannten Römischen Verträgen, nicht einmal zur Sprache. Erst dreißig Jahre später trat in der Staatengemeinschaft mit der Einheitlichen Europäischen Akte die erste rechtsverbindliche Grundlage für eine gemeinsame Umweltpolitik in Kraft.
Der Vertrag von Maastricht, mit dem die EWG ab 1993 in der Europäischen Union (EU) aufging, machte die Umweltpolitik zu einem eigenständigen Politikbereich des Staatenverbunds; mit dem Vertrag von Lissabon wurde der Kampf gegen den Klimawandel ab 2009 zum erklärten politischen Ziel. Heute beruht der überwiegende Teil des Umweltrechts der einzelnen Mitgliedstaaten auf EU-Vorgaben. Laut Bundesregierung werden beispielsweise rund 80 Prozent des für Deutschland geltenden Umweltrechts in Brüssel beschlossen.
Vom Ziel zur Verordnung
Mit ihrer Umweltpolitik verfolgt die EU vielfältige Ziele: Neben der Natur und ihren Ressourcen will sie auch die Gesundheit aller ihrer Bürgerinnen und Bürger schützen und ihre Lebensqualität sichern. Darüber hinaus soll die europäische Wirtschaft umweltfreundlicher und ressourceneffizienter werden, ohne dabei an Wettbewerbsfähigkeit einzubüßen.
Zur Umsetzung erlässt die EU eine Vielzahl von Rechtsakten, die für die Mitgliedsländer sowie deren Bürgerinnen und Bürger verpflichtend sind. Dazu gehören in erster Linie Verordnungen und Richtlinien, beispielsweise zur Reinhaltung von Luft und Wasser, zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung, zum Schutz natürlicher Lebensräume oder zum Umgang mit giftigen Substanzen. Die Maßnahmen der EU orientieren sich an den Prinzipien der Vorsorge und Vorbeugung, am Grundsatz der Bekämpfung von Umweltschäden an ihrem Ursprung sowie am Verursacherprinzip.
Konzertierte Umsetzung
Als politische Leitlinien zur Verwirklichung ihrer umwelt- und klimapolitischen Ziele entwickelt die EU sogenannte Umweltaktionsprogramme. Neben mehrjährigen Strategien formuliert sie darin konkrete Aktionsmaßnahmen. Das aktuelle Aktionsprogramm ist das siebte seit den frühen 1970er Jahren. Es gilt für den Zeitraum von 2013 bis 2020 und trägt den Titel "Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten". Zu den darin definierten Zielen gehören neben dem Naturschutz die effizientere Nutzung von Ressourcen sowie der Wandel zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß. Ebenso nimmt der Schutz der menschlichen Gesundheit vor Umweltbelastungen in dem Programm eine zentrale Rolle ein.
Aktuelle Umsetzungserfolge
Zu den jüngsten umweltpolitischen Maßnahmen der EU gehört unter anderem das Mitte 2018 auf den Weg gebrachte Kreislaufwirtschaftspaket. Durch einheitlichere Abfallgesetze in den Mitgliedstaaten sowie eine Erhöhung der Recyclingquoten richtet es die Wirtschaft deutlich stärker auf Kreisläufe aus. Dadurch sollen Rohstoffe so lange wie möglich nutzbar bleiben und gleichzeitig weniger Abfall erzeugt werden. Ende 2018 brachte die EU Maßnahmen gegen Plastikmüll in den Weltmeeren auf den Weg - ab 2021 werden Wegwerfartikel aus Plastik wie Einmalgeschirr, Strohhalme oder Wattestäbchen verboten.
Eine neue EU-Richtlinie zur Verringerung von Luftschadstoffen, die seit Ende 2016 in Kraft ist, verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, den Ausstoß von Schadstoffen wie beispielsweise Schwefeldioxid, Stickstoffoxide oder Ammoniak weiter zu reduzieren. Die Maßnahmen betreffen unter anderem den Kraftfahrzeugverkehr, industrielle und private Feuerungsanlagen sowie die Landwirtschaft. Im Kampf gegen den Klimawandel hat sich die EU dazu verpflichtet, ihren Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu drosseln. Gleichzeitig soll die Energieeffizienz um 27 Prozent steigen und der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch auf 27 Prozent anwachsen. Bis 2050 ist vorgesehen, die CO2-Emissionen der Wirtschaft weitgehend zurückzufahren und den Ausstoß von Treibhausgasen um 80 Prozent zu reduzieren.
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