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Vereinbarkeit von Schulpflicht und Pflegeverantwortung

Internationaler Kindertag: Pflegende Kinder & Jugendliche

Vereinbarkeit von Schulpflicht und Pflegeverantwortung

Knapp eine halbe Million Kinder ist hierzulande in die Pflege von Eltern und Angehörigen eingebunden. Doch wie lässt sich die Belastung durch die Pflegeverantwortung mit der Schulpflicht vereinbaren? Welche Unterstützungsmöglichkeiten und Sonderregelungen gibt es für pflegende Kinder und Jugendliche? Anlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juni möchten wir auf dieses Thema schauen.

Laut Bundesgesundheitsministerium sind in Deutschland rund 479.000 Kinder (2018) mit der Pflege von Eltern und Angehörigen konfrontiert. Das achte Sozialgesetzbuch definiert in § 7, Satz 1 und 2, genau, wer in diese Kategorie fällt: „Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.“ Natürlich variiert die individuelle Stärke der Belastung durch die jeweilige Pflegesituation von Fall zu Fall; dennoch: die Betroffenen sind allesamt schutzbedürftige Heranwachsende, junge Menschen in bedeutsamer Entwicklungsphase und zum allergrößten Teil schulpflichtig.

Schulgesetzgebung ist Ländersache

Die Bildungspolitik ist Sache der Bundesländer. Sie sind Träger der Kulturhoheit und das bedeutet unterschiedliche Voraussetzungen, Rechte und Pflichten im jeweiligen Schul- und Bildungswesen. Wenn Kinder oder Jugendliche eine Pflege(mit-)verantwortung tragen müssen oder wollen, wie geht man dann mit der Schulpflicht und der gleichzeitigen Belastung durch die Pflegesituation um? Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht zum Beispiel vor, dass die Schulleitung Schüler*innen auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien kann. Bei längerfristigen Regelungen zur Beurlaubung oder Befreiung vom Unterricht muss jedoch die Schulaufsichtsbehörde zustimmen.

Aus dem zuständigen Schulministerium heißt es aber auch, dass in diesem Zusammenhang natürlich bedacht werden muss, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen ein Recht auf Bildung haben und über lokale Angebote so unterstützt werden müssen, dass sie weiterhin die Schule besuchen können. Dabei sollte die jeweils individuelle Situation des Kindes vor Ort betrachtet werden. Bei der Suche nach diesen lokalen Angeboten unterstützen Pflegeberatende, wie die von compass. Ihre Beratung ist für von Pflegebedürftigkeit betroffene Familien kostenfrei.

Schulpsychologischer Dienst berät Betroffene

Ein generelles Hilfsangebot zur Beratung für pflegende Kinder und Jugendliche in der schulischen Ausbildung stellt der schulpsychologische Dienst dar. Dieser unterstützt mit seinen vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangeboten und ist für Ratsuchende und Schulen somit eine wichtige Anlaufstelle. Schulpsychologen entwickeln zum Beispiel Konzepte zur Wiedereingliederung solcher Schüler*innen, die für einen längeren Zeitraum die Schule nicht besuchen (können).

Schulische Probleme, die in Zusammenhang mit der Pflegesituation auftreten, sollten aber grundsätzlich zunächst dort beraten werden, wo sie auftreten. Betroffene können und sollten sich zunächst an ihre Klassenlehrer*innen, bzw. an die zuständige Schulleitung wenden. Außerdem stünden, so heißt es aus dem Schulministerium NRW, an den Schulen Beratungs- und Vertrauenslehrkräfte für diese Aufgabe zur Verfügung. Auch Schulsozialarbeiter*innen seien geeignete Ansprechpersonen für Kinder und Jugendliche bei Problemen, die nicht direkt mit dem Unterricht zusammenhängen.

Online Unterstützungsangebote finden

Hilfe und Infos finden Kinder und Jugendliche auch online. Das Pflege Service Portal pflegeberatung.de hat einige davon zusammengetragen: https://www.pflegeberatung.de/informationen-zu-ihrer-pflegesituation/pflegebeduerftige-kinder-jugendliche-1/wo-pflegende-kinder-infos-und-hilfe-finden.

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung von compass steht allen Versicherten offen. Digitale Angebote wie das Informationsportal pflegeberatung.de, die App “pflegecompass” sowie Online-Pflegekurse ergänzen das Angebot für Ratsuchende.

compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 700 Pflegeberater*innen und insgesamt 800 Mitarbeitenden bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberater*innen beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Service für Journalist*innen:

Sie finden dieses Thema interessant und möchten es gerne als Audio oder Video aufgreifen oder mit einer Ansprechperson ein Interview dazu führen? Dann wenden Sie sich über kommunikation@compass-pflegeberatung.de an uns. Wir unterstützen Sie gerne bei der Aufbereitung des Inhalts und freuen uns im Falle einer Veröffentlichung über einen Hinweis.

compass private pflegeberatung GmbH
Abteilung Politik und Kommunikation
Mareike Schiffels
Telefon: 0221 933 32-111
 kommunikation@compass-pflegeberatung.de
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