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Dominion

Hohe Strafzahlung für SAP: Entschädigung von über 10 Millionen US-Dollar sowie 50% Strafschadenersatz an Dominion

Mexiko-Stadt (ots)

+ + + Gericht bestätigt Täuschung gegen SAP Mexiko 
+ + + Richter urteilt, dass SAP die mexikanischen Tochtergesellschaften der spanischen Dominion Group für geleistete Lizenz-Zahlungen im Wert von über zehn Millionen US-Dollar entschädigen muss 
+ + + Zusätzlicher Strafschadenersatz (Punitive damages) für besonders schwerwiegendes Fehlverhalten von über fünf Millionen US-Dollar

Das "Juzgado Trigésimo Primero de lo Civil de la Ciudad de México" (ähnlich Oberlandesgericht von Mexiko-Stadt) hat mit einem Urteil vom 25.11.2018 einer zivilrechtlichen Klage der Dominion Smart Innovation S.A. und Méxicana de Electrónica Industrial, S.A. gegen SAP Mexiko S.A. stattgegeben.

Im Zentrum der Klage stand der Vorwurf der Täuschung gegen SAP Mexiko. Dieser Vorwurf wurde nun bestätigt und in Folge verhängte das Gericht hohe Beträge: SAP Mexiko muss die Zahlungen von insgesamt 10.001.096 US-Dollar zuzüglich Zinsen seit dem 02.01.2014 in Höhe von 6% entschädigen, einen Strafschadenersatz (Punitive damages) von 5.000.548 US-Dollar vergüten und 50% "des Betrags zahlen, der als Schadenersatz für den durch die rechtswidrigen Taten der Beklagten eingetretenen Schaden festgesetzt wird." Das sind angefallene Kosten für den Aufbau des Neugeschäfts - wie beispielsweise Personalkosten, Büromiete oder Zahlungen an Subunternehmer.

Falsche Vorgaben und Marktzahlen seitens SAP

Konkret hatten Verantwortliche von SAP in Mexiko in den Jahren 2012 und 2013 im Rahmen des SAP-Partnerprogramms MCaaS ihren Vertriebspartnern Software-Lizenzen in großen Mengen zum Weiterverkauf an mexikanische Unternehmen verkauft. Grundlage waren angebliche Marktstudien und Geschäftspläne, die den Partnern sichere Lizenz-Verkäufe mit hohen Gewinnen versprachen. Auch die mexikanische Tochtergesellschaft der in Spanien börsennotierten Dominion Group schloss auf dieser Grundlage einen Partnervertrag mit SAP. Sie kaufte Software-Lizenzen im Wert von über zehn Millionen US-Dollar, konnte jedoch aufgrund der Täuschung hinsichtlich tatsächlicher Marktgegebenheiten bis heute weniger als 1% des Lizenz-Kaufpreises realisieren. Im Verlauf stellte sich heraus, dass wesentliche Angaben hinsichtlich Marktpotenzial und Gewinnprognosen seitens SAP nicht korrekt waren. Marktstudien von weltweit anerkannten Beratungsunternehmen zeigten zudem, dass die von SAP selbst erstellten Studien und Prognosen in diversen Teilen fehlerhaft waren. Deshalb waren auch die als Grundlage des Partnervertrags in Aussicht gestellten Geschäftspotenziale für die Partner nie vorhanden.

Verurteilung der SAP Mexiko

SAP Mexiko wurde nun zur Zahlung von über zehn Millionen US-Dollar zzgl. Aufwandsentschädigungen und Zinsen verklagt, da das Unternehmen nachweislich ein Geschäft angeboten hat, "das nicht durchführbar war, da kein potenzieller Zielmarkt existiert habe." Darüber hinaus wurde eine Summe in Höhe von mehr als fünf Millionen US-Dollar als Strafschadenersatz aufgrund der rechtswidrigen Handlungen seitens SAP Mexiko festgelegt. In der Begründung zum Strafschadenersatz führt das Gericht zudem aus, dass sich aus den Aktenvermerken ergibt, "dass Elemente vorliegen, die positive und negative Verhaltensweisen von SAP México S.A. DE C.V. belegen, die jedem Grundsatz von Treu und Glauben fremd sind und dass es sich nicht um einmalige Ereignisse handelt." Es liege die Vermutung nahe, "dass SAP México, S.A. DE C.V. eine eigentümlich entschlossene und sogar systematische Art und Weise hat, Dritte zu täuschen, damit sie eine bestimmte Investition mit dem Versprechen tätigen, in ein erträgliches Geschäft einzusteigen, das in Wirklichkeit nicht existiert, weil es keinen potenziellen Markt gibt, der es stützt."

Das "Juzgado Trigésimo Primero de lo Civil de la Ciudad de México" (ähnlich Oberlandesgericht von Mexiko-Stadt) zog zudem den Schluss, dass im Rahmen der Schadensminderung "gegenüber den Klägerinnen vorsätzlich und bösgläubig verfahren wurde". Hierbei berücksichtigte der Richter auch die Tatsache, "dass es SAP México selbst war, die einseitig die Marktstudie erstellt oder deren Erstellung beauftragt hatte." Verstärkt wird der Täuschungsvorwurf dadurch, dass SAP Mexiko die Dominion Group bei der Entscheidungsfindung stark unter Druck setzte. Zudem geht aus den Akten hervor, dass es sich im konkreten Fall um keine einzelne Angelegenheit handelt, sondern weiteren Unternehmen der Branche ähnliche Lizenz-Verkäufe in Aussicht gestellt wurden.

Strafschadenersatz für vorsätzliches Fehlverhalten

Der Strafschadenersatz (Punitive damages) ist generell ein Schadenersatz, der im Zivilprozess einem Kläger über den erlittenen tatsächlichen Schaden hinaus zuerkannt wird. Grundsätzlich wird der Strafschadenersatz nur für außergewöhnliches grob schuldhaftes, vorsätzliches Verhalten zuerkannt, nicht dagegen bei einfacher Fahrlässigkeit. In jüngster Zeit wurden prominente Unternehmen wie Monsanto oder McDonald's von amerikanischen Gerichten zu punitive damages zivilrechtlich verurteilt. Im deutschen und österreichischen Recht gibt es kein vergleichbares Rechtsinstrument.

Mexikanische Firmenkonten von SAP bleiben eingefroren

Damit ist der Rechtsspruch in einem über Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen der Dominion Group und SAP Mexiko zunächst gefallen. Bereits am 29.11.2018 hatte ein Zivilgericht in Mexiko-Stadt aufgrund der Vorwürfe als Vorsichtsmaßnahme eine Pfändung der mexikanischen Firmenkonten von SAP veranlasst. Insgesamt wurden damals 10.001.096 US-Dollar gesichert. Das war bereits der zweite Versuch seitens Dominions, die Ansprüche gegen SAP geltend zu machen. Die spanische Dominion Group hatte bereits am 13. März 2016 die Führungsspitze von SAP in Deutschland in einem persönlichen Brief über die Unregelmäßigkeiten unterrichtet. Dort war der Sachverhalt offensichtlich auch bekannt. Dennoch verliefen alle Gesprächsangebote bislang erfolglos.

Gegen das vorliegende Gerichtsurteil hat SAP inzwischen Berufung eingelegt. Die mexikanischen Firmenkonten von SAP in diesem Fall bleiben jedoch weiterhin eingefroren.

Pressekontakt:

Juanan Goñi
Managing Director of Digital

Global Dominion Access S.A.
Cl/ Ibáñez de Bilbao 2
48009 Bilbao (Vizcaya)

Tel. +34 944 793 787
www.dominion-global.com

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