Kostenübernahme nur möglich, wenn neuer Job vom Führerschein abhängt
Berlin (ots)
In einem Artikel auf der Webseite «Votum24» wird behauptet, dass Asylbewerber den Führerschein in Deutschland kostenlos bekommen würden. Daher gebe es hierzulande einen Ansturm auf die Fahrschulen. Die Geschichte kursiert seit mehreren Jahren im Internet. (http://dpaq.de/9ywRe)
BEWERTUNG: Nur wenn es sich um eine Qualifizierungsmaßnahme handelt und für einen konkreten Job die Notwendigkeit besteht, können die Kosten für einen Führerschein vom Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Das gilt auch für Deutsche.
FAKTEN: Der «Votum24»-Artikel ist mit einem Symbolbild illustriert, auf dem der Fahrer eines Pkw seinen Führerschein zeigt. (http://dpaq.de/kLmOK)
Sozial- oder Unterstützungsleistungen seitens des Staates sind in Deutschland nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit gebunden. Leistungen für Ausländer mit legalem Aufenthaltsstatus bemessen sich - genau wie die für Deutsche - nach den entsprechenden Gesetzen.
Voraussetzung für die Finanzierung eines Führerscheins mit öffentlichen Geldern ist, dass die Fahrerlaubnis die Chancen auf eine konkrete Arbeitsstelle deutlich erhöht. Das ist beispielsweise als Kraftfahrer der Fall. Grundlage dafür sind das Sozialgesetzbuch II und das Sozialgesetzbuch III, die Regeln gelten für Ausländer wie für Deutsche. (http://dpaq.de/9otpn)
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Links:
Artikel bei Votum24: http://votum24.votum1.de/de/politik/deutsche-steuerzahler-blechen-auch-noch-fuer-fuehrerscheinerwerb-durch-migranten (archiviert: http://dpaq.de/9ywRe)
Kostenübernahme beim Führerscheinerwerb: http://dpaq.de/9otpn
Bild bei Shutterstock: http://dpaq.de/kLmOK
Arbeitsagentur zu Klasse B: http://dpaq.de/NBvns
Faktencheck bei Mimikama: http://dpaq.de/YGXMK
Faktencheck bei Buzzfeed: http://dpaq.de/5TAcl
Artikel bei saechsische.de: http://dpaq.de/6TJuV
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