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Mediziner: Ausatmen unterm Mundschutz nicht gefährlich

Berlin (ots)

Für den Schutz in Zeiten der Corona-Pandemie empfehlen Virologen, Mund und Nase abzudecken. Doch kommen im Netz Stimmen auf, die vor gesundheitlichen Folgen warnen. Zum Beispiel wird behauptet: Weil die Luft beim Ausatmen nicht entweichen könne, steige der Anteil von Kohlendioxid (CO2) im Blut. Besonders für kleine Kinder sei das gefährlich (http://dpaq.de/IyGpJ).

BEWERTUNG: Das ist falsch. Mediziner geben komplett Entwarnung.

FAKTEN: Eine Maske soll dazu dienen, Tröpfchen abzufangen, die beim Sprechen, Lachen, Husten oder Niesen ausgestoßen werden - und so den Erreger Sars-CoV-2 weitertragen können. Je dichter der Stoff, umso effektiver die Maßnahme. Es wird empfohlen (http://dpaq.de/IsyZ8), den Mundschutz möglichst eng anzulegen und dabei auch die Nase abzudecken. Bei selbstgemachten Masken wird durch den Stoff geatmet, Luft dringt aber auch von den Seiten her über die Wangen ein. Manche werden bemerken, dass etwa die Brille beschlägt.

Auch kleine Kinder können einen Mundschutz tragen. "Das ist gar kein Problem", sagt der Berliner Mediziner und Sprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Jakob Maske, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Das CO2 ist ein Gas und bleibt im Stoff nicht hängen."

Erwachsene atmeten mit einem Zug im Schnitt einen Liter Luft ein. "Das geringere Lungenvolumen bei Kindern ist nicht so gering, als dass die Atemluft Platz zwischen Gesicht und Mundschutz hätte", so Maske. "Da besteht auch für kleinste Kinder keinerlei Gefahr." Mit jedem Atemzug komme wieder ausreichend frische, sauerstoffreiche Luft in die Lungen.

Auch der Kinder- und Jugendarzt Michael Achenbach aus Nordrhein-Westfalen erklärt im Interview der "Bild"-Zeitung (http://dpaq.de/vIInI): Die Gefahr eines CO2-Staus unter der Maske könne ausgeschlossen werden. "Schließlich ist es Stoff und kein luftundurchlässiges Plastik."

Von komplett geschlossenen Masken wie etwa Staubschutzmasken aus dem Baumarkt raten beide Ärzte ab.

Vor allem sollten Eltern ihre Kinder ermahnen, sich nicht ins Gesicht zu fassen. Nach Ansicht von Ulrich Fegeler, Mitglied des BVKJ-Expertengremiums, wird das aber umso schwieriger, je kleiner der Nachwuchs ist. "Unter zwei Jahren kann ein Kind kaum einen Gesichtsschutz tragen", so der Kinder- und Jugendarzt (http://dpaq.de/8fdJy). Das ist aber eben eine praktische Frage, keine medizinische.

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Links:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte über Mundschutz: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html (archiviert: http://dpaq.de/wu71l)

Robert Koch-Insitut unter anderem über Mundschutz: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/19_20_MNB.pdf?__blob=publicationFile (archiviert: http://dpaq.de/9wjMq)

Ulrich Fegeler über Mundschutz: https://www.kinderaerzte-im-netz.de/news-archiv/meldung/article/mund-nasen-schutz-fuer-kinder-waehrend-der-corona-pandemie/ (archiviert: http://dpaq.de/g9qSD)

Michael Achenbach im "Bild"-Interview: https://www.bild.de/ratgeber/2020/ratgeber/kinderarzt-klaert-auf-sind-atem-masken-fuer-kinder-gefaehrlich-70179398.bild.html (archiviert: http://dpaq.de/5pipg)

Falscher Beitrag über "gefährliche Rückatmung" (besonders auf Seite 3): http://www.viraldynamite.de/Rueckatmung-von-Kohlendioxid-Sind-Mundschutzmasken-gefaehrli-a54863-p3.html (archiviert: http://archive.is/4gscx)

Falscher Facebook-Beitrag I über "gefährliche Rückatmung" bei Kindern: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1552786484871848&set=a.153750614775449 (archiviert: http://dpaq.de/IyGpJ)

Falscher Facebook-Beitrag II über "gefährliche Rückatmung" bei Kindern (archiviert): http://dpaq.de/csLNq

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Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com

© dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH. Die vorstehenden Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Nutzung von Texten, Grafiken und Bildern ohne vertragliche Vereinbarung oder sonstige ausdrückliche Zustimmung der dpa ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für die Verbreitung, Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe sowie Speicherung, Bearbeitung oder Veränderung. Alle Rechte bleiben vorbehalten.

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