Wegen Missbrauchs verurteilter Aktivist hatte nie hohen UN-Posten
Berlin (ots)
Im Jahr 2018 ist ein britischer Kinderrechts-Aktivist wegen sexuellen Missbrauchs eines Jungen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Seitdem wird immer wieder behauptet, der Mann habe einen hohen Posten bei den Vereinten Nationen bekleidet (https://archive.vn/xSe39).
BEWERTUNG: Der Aktivist war nie in einer führenden Position bei den Vereinten Nationen oder deren Kinderhilfswerk Unicef. Einzige Verbindungen sind eine Beratertätigkeit und ein Handbuch über Kinderrechte, an dem er im Auftrag von Unicef als Co-Autor beteiligt war.
FAKTEN: Peter Newell wurde im Januar 2018 von einem Londoner Gericht zu einer Haftstrafe von fast sechs Jahren verurteilt, weil er in den 1960er Jahren einen Jungen sexuell missbraucht hatte (https://archive.vn/Xm5FS).
Der Fall sorgte in Großbritannien für Aufsehen, weil Newell seit Jahren als Kinderrechts-Aktivist bekannt war. So engagierte er sich bei internationalen Kinderrechts-Initiativen wie dem "Child Right's International Network" (https://archive.vn/bFCLe) oder der "Global Initiative to End All Corporal Punishment of Children" (https://archive.vn/hVAPo).
Letztere erwähnt für die Jahre 2002 bis 2006 eine Beratertätigkeit Newells für eine UN-Studie zum Thema Gewalt gegen Kinder (http://dpaq.de/KJnUB, S.25). Darüber hinaus verfasste Newell im Jahr 2007 als Co-Autor ein Handbuch zum Thema Kinderrechte für das UN-Kinderhilfswerk Unicef (http://dpaq.de/clsMf). Die UN distanzierte sich nach dem Urteil von Newell und teilte mit, man habe während dessen Beratertätigkeit keine Kenntnis von dem Missbrauchsfall gehabt (https://archive.vn/Xm5FS).
Für eine Tätigkeit Newells in einer führenden Position bei der UN oder bei Unicef gibt es keinen Beleg. Unklar ist, was mit der Zuschreibung "UNO-Chef für Kinderrechte" gemeint ist. Innerhalb der UN gibt es neben dem Kinderhilfswerk Unicef für den Bereich Kinderrechte noch eine "Sonderbeauftragte des Generalsekretärs für Gewalt gegen Kinder" und einen "Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte" (http://dpaq.de/vCFmT). Newells Name taucht weder in der Liste der bisherigen Unicef-Exekutivdirektoren (https://archive.vn/L2ilS; https://archive.vn/lmiVP), noch unter den bisherigen Sonderbeauftragten auf (https://archive.vn/t0j5J; https://archive.vn/3kkFG).
---
Links:
Post auf Facebook: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=746328389085537&set=a.107382142980168&type=3&theater (archiviert: https://archive.vn/xSe39)
BBC-Bericht über Urteil: https://www.bbc.com/news/uk-43075546 (archiviert: https://archive.vn/Xm5FS)
Newell-Veröffentlichung beim "Child Right's International Network": https://archive.crin.org/en/library/publications/violence-schools-banning-corporal-punishment-paper-peter-newell.html (archiviert: https://archive.vn/bFCLe)
Verweis auf Newells Tätigkeit bei der "Global Initiative to End All Corporal Punishment of Children": https://www.unicef.org/media/media_27721.html (archiviert: https://archive.vn/hVAPo)
Verweis auf Beratertätigkeit Newells für die UN: http://endcorporalpunishment.org/wp-content/uploads/misc/GI-evaluation-2015.pdf (S.25, archiviert: http://dpaq.de/KJnUB)
Unicef-Handbuch über Kinderrechte: https://www.unicef.org/publications/files/Implementation_Handbook_for_the_Convention_on_the_Rights_of_the_Child.pdf (archiviert: http://dpaq.de/clsMf)
UN-Organigramm: https://www.un.org/Depts/german/pdf/organigramm.pdf (archiviert: http://dpaq.de/vCFmT)
Derzeitige Unicef-Exekutivdirektorin: https://www.un.org/sg/en/content/profiles/henrietta-fore (archiviert: https://archive.vn/L2ilS)
Ehemalige Unicef-Exekutivdirektoren: https://www.unicef.org/about/history/index_52195.html (archiviert: https://archive.vn/lmiVP)
Sonderbeauftragte für Gewalt gegen Kinder: https://violenceagainstchildren.un.org/content/mandate (archiviert: https://archive.vn/t0j5J)
Bisherige Sonderbeauftragte für Kinder und bewaffnete Konflikte: https://childrenandarmedconflict.un.org/about-us/special-representative/ (archiviert: https://archive.vn/3kkFG)
---
Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com
© dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH. Die vorstehenden Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Nutzung von Texten, Grafiken und Bildern ohne vertragliche Vereinbarung oder sonstige ausdrückliche Zustimmung der dpa ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für die Verbreitung, Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe sowie Speicherung, Bearbeitung oder Veränderung. Alle Rechte bleiben vorbehalten.