Statement: Die Krankenhausreform muss solidarisch finanziert werden
Die Krankenhausreform muss solidarisch finanziert werden
Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
„Deutschland steht vor der Aufgabe, seine überholten Krankenhausstrukturen zukunftsfähig aufzustellen und seine medizinische Infrastruktur neu auszurichten. Die Einsicht, dass eine grundlegende Reform der stationären Versorgung dringend erforderlich ist, teilen alle relevanten Institutionen in Bund und Ländern. Es ist gut, dass der Bundesgesundheitsminister nun konkrete gesetzliche Regelungen für die Versorgungsverbesserung vorlegt.
Mit der Reform sind allerdings erhebliche Kosten verbunden, deren Refinanzierung nicht kurzfristig zu erwarten ist. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen werden in den nächsten Jahren steigen, nicht sinken. Umso wichtiger ist es, dass die Kosten für die Erneuerung der Versorgungsinfrastruktur solidarisch getragen werden; es kann nicht richtig sein, geringer Verdienende für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe überproportional stark zu belasten.
Genau dies geschieht aber, wenn man die Beiträge gesetzlich Versicherter wesentlich zur Finanzierung der infrastrukturellen Veränderungen heranzieht. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Bundesanteil am Transformationsfonds ausschließlich aus dem Gesundheitsfonds und damit aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung gespeist werden soll.
Die GKV ist durch eine Beitragsbemessungsgrenze gekennzeichnet, die höhere Einkommen schont. Jemand, der 2.000 Euro im Monat verdient, zahlt dafür Beiträge in voller Höhe seines Einkommens. Wer hingegen 10.000 Euro monatlich verdient, zahlt Beiträge nur für gut die Hälfte seines Einkommens. Der Rest steht dem Gutverdienenden unbelastet zur freien Verfügung. Das ist bei der Steuer anders; im Sinne der gesellschaftlichen Gerechtigkeit und fairen Lastenverteilung dürfen hohe Einkommen nicht geschont werden. Insofern ist eine aus Steuermitteln gespeiste Finanzierung der Krankenhausreform, die Gutverdienende und Privatversicherte entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit einbezieht, geboten.“
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