Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV)
Krankenhausreform: Psychische Gesundheit fest verankern!
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DPtV kritisiert Versäumnisse und mahnt Weiterbildung-Finanzierung an
Berlin, 15. April 2024 – „Psychotherapie ist in modernen Leitlinien für die meisten psychischen Erkrankungen das Mittel der Wahl. Dennoch finden sich im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) keine Verbesserungen für die klinische psychotherapeutische Versorgung. Investitionen in eine moderne Psychiatrie und Psychosomatik sind überfällig“, kritisiert Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). In einer Stellungnahme zum kürzlich vorgelegten KHVVG-Referentenentwurf fordert die DPtV zahlreiche Änderungen.
Fachkräftemangel bedroht psychotherapeutische Versorgung
„Zentral ist, dass das KHVVG die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Kliniken sicherstellt, die der Gesetzgeber versäumt hat. Aktuell können dadurch keine Fachpsychotherapeut*innen ausgebildet werden. So rennen wir sehenden Auges in einen Fachkräftemangel“, warnt Dr. Christina Jochim, stellvertretende Bundesvorsitzende der DPtV. „Wir schlagen zudem vor, dass die geplanten Leistungsgruppen Psychiatrie und Psychosomatik an die Voraussetzung gebunden werden, dass ausreichend psychotherapeutische Versorgung gewährleistet werden kann. Auch sollen Regelaufgaben für leitende Psychotherapeut*innen in die Richtlinie zur Personalbemessung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) aufgenommen werden. Zur Verbesserung einer sektorübergreifenden Versorgung sollte die Psychotherapeutische Sprechstunde in ambulanten vertragspsychotherapeutischen Praxen schon während der stationären Behandlung als Präsenz- oder Videokonferenzangebot ermöglicht werden.“
Personalschlüssel aus den 80er-Jahren
Mit fast 74.000 Betten entfallen 15 Prozent aller Krankenhausbetten in Deutschland auf die Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie. „Dies ist auch ein Ausdruck der stark gestiegenen psychischen Krankheitslast in der Bevölkerung. Die aktuelle Personalbemessung wurde leider nicht daran angepasst“, kritisiert Dr. Jochim. „Sie orientiert sich noch an einer Personalverordnung aus den 1980er-Jahren, die 2019 mit der PPP-RL kaum verbessert wurde. Das wird einer modernen Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht gerecht.“ Der Gesetzgeber habe den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) daher beauftragt, die Psychotherapie ihrer Bedeutung entsprechend in der PPP-RL abzubilden. „Dieser Auftrag wurde bis heute nicht umgesetzt“, sagt Jochim.
DPtV-Stellungnahme: https://t1p.de/oufw0
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