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Der aktuelle Stand im Dieselskandal: Sind Klagen überhaupt noch möglich?

Berlin (ots)

Seit den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) im Juli 2020 herrscht bei vielen Dieselfahrern Verunsicherung. Kann man im Dieselskandal überhaupt noch juristisch gegen VW, Audi, Mercedes-Benz, Porsche und Co. vorgehen? Lohnt sich das bei einem älteren Fahrzeug mit hoher Laufleistung noch? Gibt es doch noch Chancen auf Schadensersatz, wenn das Fahrzeug nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft wurde? Viele Autofahrer glauben, das Thema Abgasskandal sei erledigt. Andere wissen wiederum gar nicht, dass die jüngsten BGH-Urteile ihr Auto gar nicht betreffen.

Der BGH hatte im Mai 2020 entschieden, dass Käufern von manipulierten Dieselfahrzeugen grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zusteht. Die BGH-Urteile im Juli 2020 wiederum, die Fragen zum Nutzungsersatz, Deliktszinsen und Kauf nach Bekanntwerden des Dieselskandals betrafen, fielen zum Nachteil vieler Verbraucher aus. Für Rechtsexperten wie Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing macht sich deshalb große Verunsicherung unter Dieselfahrern bemerkbar.

"Wir haben es täglich mit vielen Fahrzeugbesitzern zu tun, die nicht wissen, was sie tun sollen", sagt der Rechtsanwalt. "Nicht nur die jüngsten BGH-Urteile, bei denen viele Dieselfahrer tatsächlich leer ausgehen, haben dazu beigetragen, sondern auch die Vorgehensweisen der betroffenen Autohersteller. VW einigte sich mit 235.000 Verbrauchern, zahlte 750 Millionen Euro an Entschädigung und verkündete, dass das Thema Dieselskandal im Wesentlichen abgewickelt sei."

"Auch bei Daimler fährt man den Kurs, Strafzahlungen in Milliardenhöhe zuzustimmen, um dem Diesel-Strudel zu entkommen", so Dreschhoff. "Porsche kooperiert ebenfalls mit den Behörden und zeigte sich jüngst selbst an wegen Unstimmigkeiten bei der Abgasnachbehandlung. Bei Verbrauchern tragen Aktionen wie diese zu der Annahme bei, dass die Firmen aus ihren Fehlern gelernt haben, den Abgasskandal proaktiv aufarbeiten und dass alles wieder gut ist."

Der Plan der großen Autobauer scheint aufzugehen. "Man spielt auf Zeit, handelt Vergleiche aus, um hohe Prozesskosten und Strafzahlungen zu vermeiden, und kann sein Image wieder aufpolieren", sagt Rechtsanwalt Dreschhoff. "Mancher Hersteller wäscht weiterhin seine Hände in Unschuld. Dass die Zustimmung zu Strafzahlungen in Milliardenhöhe im Grunde ein Schuldeingeständnis ist, lässt man eher unter den Tisch fallen. Der Dieselskandal wird, so gut es geht, ausgesessen, obwohl Millionen von Verbrauchern bewusst betrogen wurden."

Deshalb rät Dreschhoff nach wie vor allen Dieselbesitzern, sich juristische Hilfe zu suchen. "Die jüngsten BGH-Urteile vom Juli 2020 bezogen sich auf Fahrzeuge mit dem VW-Motor EA189. Hier wird es tatsächlich schwieriger, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Aber alle anderen Motoren des VW-Konzerns wie EA288 oder EA896/897 sind aus unserer Sicht von den Urteilen nicht betroffen. Hier können weiterhin Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Es geht um die 4-, 6- und 8-Zylinder-Motoren von VW beziehungsweise Audi und damit um alle Dieselmotoren des VW-Konzerns der letzten Jahre. Verwendet wurden diese also bei VW, Audi, Porsche, Skoda und Seat. Wir sind überzeugt, dass schlichtweg die gesamte Modellpalette des VW-Konzerns betroffen ist."

In aller Munde ist zurzeit der Begriff "Thermofenster", eine umstrittene Technik, die zur Abgasreinigung angewendet wird. Während es hier zurzeit noch Rechtsunsicherheit gibt, ist die Lage bei anderen Abschalteinrichtungen recht deutlich, weiß Dreschhoff. "Bei den VW-Motoren EA288 und EA897 gibt es bekanntermaßen zahlreiche weitere Manipulationen durch die Hersteller wie etwa Zyklus- beziehungsweise Prüfstandserkennungen. Diese stellen klar illegale Abschalteinrichtungen dar."

Weiterhin gelten diese Manipulationen nicht nur für Motoren aus dem Hause VW. Auch bei Fahrzeugen von Mercedes-Benz wurden auffällige Abgaswerte entdeckt. "Hier geht es um die Motoren OM 622, OM 626, OM 642 und OM 651", sagt Dreschhoff, "es betrifft also fast alle Dieselfahrzeuge von Daimler."

Ebenso stehen BMW, Opel oder andere europäische Hersteller wie Fiat, Volvo oder Renault im Verdacht der Abgasmanipulation. "Im April 2020 hatte EuGH-Generalanwältin Sharpston solche Techniken bei der Abgasreinigung gutachterlich für unzulässig erklärt, wenn diese nicht dem Motorschutz dienen", so der Rechtsanwalt. "Bisher hat noch kein Autohersteller beweisen können, dass diese für den Schutz des Motors notwendig sind."

Das Urteil des EuGHs in diesem Fall steht noch aus, aber erfahrungsgemäß folgen die Luxemburger Richter den Gutachten der Generalstaatsanwaltschaft. "Es bestehen also nach wie vor gute Chancen für alle geschädigten Dieselfahrer, ihr Recht geltend zu machen", ist sich Dreschhoff sicher. "Auch gegen europäische Hersteller, die ihren Firmensitz nicht in Deutschland haben, können Ansprüche geltend gemacht werden. Das hat der EuGH im Juli 2020 festgelegt."

Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bietet auf ihrer Homepage www.diesel-gate.com die Möglichkeit zur kostenlosen Prüfung, ob ein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Die Kanzlei berät geschädigte Dieselfahrer und hat über 10.000 Mandanten erfolgreich im Dieselskandal betreut. Namhafte Medien wie RTL, n-tv, BILD oder Handelsblatt haben BRR-Rechtsanwälte bereits als Experten befragt.

Pressekontakt:

Baumeister Rosing Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Welserstr. 10-12, 10777 Berlin
Thorsten Wortmann
Zentrale Pressestelle
Tel. +49 176 41674782
Mail: thorsten.wortmann@rosenmeister.org

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