Ho, Ho, Hilfe - Wenn das Weihnachts-Wiedersehen mit Pflegebedürftigkeit überrascht
Mainz (ots)
An Weihnachten kommt die Familie zusammen. Doch was als festliches Wiedersehen geplant ist, entpuppt sich als Erkenntnis über die sich verändernde Gesundheit älterer Familienmitglieder. Nicht selten stellt man überrascht fest, dass die eigenen Eltern oder Großeltern nicht mehr so vital und fit sind, wie man annahm. Die Mobilität sowie die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten nehmen ab, sprachliche oder motorische Auffälligkeiten bestehen, die Selbstständigkeit ist eingeschränkt. Eine Erkenntnis, die zum Nachdenken anregt.
Die Wichtigkeit frühzeitiger Planung
Die Akzeptanz und frühzeitige Auseinandersetzung mit der neuen Situation sind von essenzieller Bedeutung. Ein Gang zum Arzt, um den Bedarf und die Möglichkeiten an Unterstützung abzuklären, kann die zukünftige Versorgung sicherstellen. Je nach Ausprägung ist es wichtig, einen Pflegegrad zu beantragen, um Leistungen der Pflegeversicherung beziehen zu können. Eine professionelle Pflegeberatung kann zudem weitere Unterstützungsangebote und mögliche Zuschüsse aufzeigen. Entscheidungen, wie zum Beispiel die Frage nach ambulanter oder stationärer Pflege, müssen getroffen werden.
Zeit, Verständnis und eine behutsame Herangehensweise
Niemand verzichtet gerne oder gar freiwillig auf ein selbstbestimmtes Leben. Viele weigern sich einen Teil der Selbstständigkeit aufzugeben und Hilfe anzunehmen. Dann wird es zu einem schmalen Grat zwischen dem Nachkommen der Wünsche der pflegebedürftigen Person und der Bevormundung durch Angehörige, die die Schwierigkeiten in der Bewältigung des Alltags sehen. Beide Seiten, Pflegebedürftige sowie Angehörige, müssen Zeit und Verständnis aufbringen und eine behutsame Herangehensweise finden. Emotionale Faktoren erschweren und beeinflussen oft die zu treffenden Entscheidungen.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Bestimmungen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes
- Die Beträge für das Pflegegeld sowie für die Pflegesachleistungen werden um jeweils 5% angehoben
- Bei vollstationärer Pflege wird der Zuschuss für die pflegebedingten Aufwendungen angehoben
- Pflegeunterstützungsgeld kann künftig pro Kalenderjahr von Angehörigen für bis zu 10 Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden
- Bei Bedarf regelmäßige Übersicht der bisher beanspruchten Leistungen und deren Kosten
- Die Beträge der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege werden für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit den Pflegegraden 4 und 5 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zusammengefasst
Unterstützung in Pflegesituationen
"Aus eigener Erfahrung wissen wir, wie erschlagend das alles wirken kann. Die Herausforderungen, die sich nun aufzeigen, müssen aber nicht alleine bewältigt werden. In solchen Momenten ist es entscheidend, die richtige Unterstützung zu finden", erklärt Maximilian Haas, Leiter der Pflegeberatung beim Verbund Pflegehilfe. "Wir ermutigen Familien, sich frühzeitig mit den neuen Gegebenheiten auseinanderzusetzen und eine professionelle Beratung zu kontaktieren. Dafür sind wir da. Unsere kostenlose Beratung erreichen Sie an 7 Tagen die Woche, von 8 - 20 Uhr unter der Telefonnummer 06131/2652061"
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