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Versicherungstipps zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen

Versicherungstipps zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen
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Frankfurt (ots)

Am 3. Dezember macht der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen auf die Belange von körperlich und geistig behinderten Menschen in unserer Gesellschaft aufmerksam und fördert den Einsatz für ihre Rechte und ihr Wohlergehen. Anlässlich dazu zeigt der digitale Versicherungsmanager CLARK auf, wie es um den Versicherungsschutz von Personen mit Behinderungen steht und was Betroffene tun können, um fürs Alter vorzusorgen.

Allgemeine Krankheiten häufigste Ursache für Behinderungen

Wie stark die körperliche und geistige Beeinträchtigung Auswirkungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nimmt, wird durch den Behinderungsgrad festgelegt. Ende 2021 lebten in Deutschland rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen - sie machen somit 9,4 Prozent der Gesamtbevölkerung aus [1]. Wichtig zu beachten ist, dass 90 Prozent der schweren Behinderungen durch eine Krankheit verursacht wurden und nur rund 3 Prozent der Behinderungen angeboren sind oder im ersten Lebensjahr auftraten [1]. Deshalb empfehlen Versicherungsexpert:innen Eltern, bereits nach der Geburt eine Invaliditätsversicherung für ihr Kind abzuschließen. "Sollte eine Krankheit bleibende Schäden beim eigenen Nachwuchs verursachen und zur Invalidität führen, greift die Versicherung bereits ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent oder einer 50-prozentigen Invalidität. Durch die Invaliditätsversicherung ist die finanzielle und soziale Zukunft des Kindes im Falle einer krankheitsbedingten Behinderung so ein Leben lang gesichert", erklären die Versicherungsexpert:innen von CLARK.

Inklusiver Versicherungsschutz von Geburt an

2021 waren 45 Prozent der Schwerbehinderten - ca. 3,5 Millionen Menschen - zwischen 55 bis 74 Jahre alt, während knapp 3 Prozent unter 18 Jahren alt waren. Das entspricht 198.000 Kindern und Jugendlichen in Deutschland, die schwerbehindert sind [1]. Doch auch wenn Kinder und Jugendliche seltener unter körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen leiden, stellt die gesundheitliche Versorgung und Pflege für die Eltern häufig eine emotionale und finanzielle Belastung dar. Grundsätzlich greift in diesen Fällen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Sind die Eltern privat krankenversichert, ist auch ein Kind mit Behinderung automatisch mitversichert. Ob die Behinderung angeboren ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Wenn die Kinder im Verlauf ihres Lebens aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht selbständig für den eigenen Unterhalt aufkommen können, bleiben sie in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert. Ein späterer Wechsel in die private Krankenkasse ist hingegen kaum möglich.

Ohne Barrieren fürs Alter vorsorgen

Doch nicht nur in ihrer Kindheit und Jugend stoßen Menschen mit Behinderungen auf Barrieren. Auch auf dem Arbeitsmarkt gibt es immer noch Hürden. Trotz guter Ausbildung ist die Erwerbslosigkeit bei Menschen mit Behinderung im Vergleich zu anderen Menschen überproportional hoch: Ende 2019 waren gerade einmal 57 Prozent der betroffenen Personen zwischen 15 und 64 Jahren in den Arbeitsmarkt integriert [2]. Das hat Auswirkungen auf ihre finanzielle Absicherung im Alter. Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt hier mit verschiedenen Leistungen: Wer wegen einer Behinderung nur noch stundenweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, hat möglicherweise Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. Außerdem gibt es nach einer Versicherungsdauer von mindestens 35 Jahren die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Damit können Betroffene schon vor dem Rentenalter ohne Abschläge in den Ruhestand gehen.

Auch Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente sehen vor, dass Personen, die beispielsweise Arbeitsverhältnisse in Behindertenwerkstätten haben, von der staatlichen Riester-Förderung Gebrauch machen können. Ob physisch oder psychisch beeinträchtigt - so verschieden die Formen der Behinderungen ausfallen können, so individuell sind die Bedürfnisse der betroffenen Personen. "Letztendlich hat jeder Mensch ein Recht auf Absicherung und sollte in allen Lebenslagen dabei stets individuell gut beraten werden", so die CLARK-Versicherungsexpert:innen abschließend.

[1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/06/PD22_259_227.html

[2] https://ots.de/XlKf5f

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