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Convatec (Germany) GmbH

Längere Frist für antimikrobielle Wundversorgungsprodukte sorgt für Versorgungssicherheit

Antimikrobielle und silberhaltige Convatec-Wundprodukte bis Dezember 2024 weiterhin über die gesetzliche Krankenversicherung erstattungsfähig / ConvaTec (Germany) GmbH begrüßt gesetzlichen Beratungsanspruch beim G-BA für Nutzenbewertung

München, 10.07.2023 – ConvaTec (Germany) GmbH hat die Entscheidung des Gesetzgebers begrüßt, für die sogenannten „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ die Übergangsregelung um 12 Monate zu verlängern. „Wir sind froh, dass sich der Gesetzgeber damit in letzter Minute für Verlässlichkeit und Sicherheit für die Patient:innen entschieden hat“, sagt Andreas Kuhn, Geschäftsführer von ConvaTec (Germany) GmbH.

Für die AQUACEL® Ag+ Extra Wundauflagen von Convatec bedeutet dies, dass sie bis mindestens Dezember 2024 weiter wie bisher durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erstattbar sind. Antimikrobielle Wundversorgungsprodukte müssen zukünftig gesonderte Nutzennachweise erbringen, um auch weiterhin nach Ende der neuen Übergangsfrist durch die GKVen verordnet und erstattet werden zu können.

Der für das Bewertungsverfahren zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte dafür bislang keine speziell für die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise definiert.

Von den Herstellern der Produkte sowie anwendenden Ärzt:innen oder Pflegepersonal war das über längere Zeit deutlich kritisiert worden. Die Frist für die vorzulegenden Nachweise wurde vom Gesetzgeber und dem Bundesrat jetzt um ein Jahr bis Anfang Dezember 2024 verlängert. Außerdem erhalten die Hersteller für die zu erbringenden Nachweise ein Beratungsrecht beim G-BA.

Convatec begrüßt das Beratungsrecht

„Wir begrüßen das Beratungsrecht beim G-BA. Dieses ist ein wichtiger Schritt, um den Herstellern überhaupt eine realistische Möglichkeit zu geben, das Antragsverfahren bestehen zu können“, so Andreas Kuhn. „Bisher waren die wenigen uns bekannten Anforderungen absolut nicht ausreichend. Um jetzt zu zügigen Verfahren und vor allem Ergebnissen zu kommen, sollte der G-BA mit Herstellern und Anwendenden aus der Praxis in den Austausch über ein geeignetes weiteres Vorgehen gehen“, so Kuhn weiter.

Die neuen gesetzlichen Regelungen hat der Bundestag am 23. Juni im Rahmen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) beschlossen. Für die sogenannten „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ wird den Herstellern beim G-BA ein Beratungsrecht zu konkreten Inhalten der vorzulegenden Unterlagen und Studien eingeräumt, die für die Nutzenbewertung nötig sind.

„Convatec wird alles tun, um die erforderlichen Nutzennachweise zu erbringen, damit unsere innovativen Produkte zum Wohle der Patient:innen dauerhaft erstattungsfähig bleiben“, sagt Andreas Kuhn.

Pressekontakt:

Anna Fischer
Marketing Manager (DACH)
Advanced Wound Care
ConvaTec (Germany) GmbH
Gisela-Stein-Straße 6
81671 München
Tel.: +49 (162) 438181740
E-Mail:  anna.fischer@convatec.com
Über die ConvaTec (Germany) GmbH
Convatec ist ein weltweit tätiges Unternehmen für Medizinprodukte und -technologien, das sich auf Therapien zur Behandlung chronischer Erkrankungen konzentriert. Das Unternehmen ist an der Londoner Börse gelistet (Aktiensymbol: CTEC) und hat führende Marktpositionen in den Bereichen Wundversorgung, Stomaversorgung, Kontinenz- und Intensivpflege sowie Infusionsgeräte.
Die Produkte von Convatec bieten eine Reihe klinischer und wirtschaftlicher Vorteile, wie beispielsweise Infektions-Prävention oder den Schutz vor Hautirritationen, die den Patienten einen Mehrwert bieten und die Wirtschaftlichkeit verbessern. Convatec ist als globaler Konzern mit 9.400 Mitarbeitern in über 110 Ländern tätig.
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