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PM - Reisefiasko vermeiden: Das EVZ gibt Tipps

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Ferienfiasko:

Was tun, damit der Urlaub nicht baden geht?

600 Prozent Aufschlag fürs Hotelzimmer, annullierte Flüge oder Bagger statt Beachbar: Das Juristenteam des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) bekommt jedes Jahr viele Fälle zum Thema Reisen im EU-Ausland. Aber wie reagiert man am besten, wenn plötzlich etwas schiefgeht? Von unerwarteten Preisaufschlägen über verlorenes Gepäck bis hin zu misslichen Bahnverspätungen – mit den Tipps des EVZ lassen sich Urlaubs-Katastrophen zwar nicht gänzlich vermeiden, aber zumindest abmildern. Denn das richtige Wissen spart Nerven, Zeit und Geld.

Pauschalreisen: Überraschungen inklusive

Die Buchung liegt vielleicht schon Monate zurück und mit jedem Kreuzchen im Kalender wächst die Vorfreude auf den langersehnten Jahresurlaub. Doch immer wieder kommt es vor, dass die Urlaubsfreude noch vor der Abreise getrübt wird: Reiseveranstalter melden sich bei Verbrauchern und fordern nachträglich einen Aufschlag für die bereits gebuchte Reise. Ist das rechtens? „Unter Umständen lautet die Antwort leider: Ja“, sagt Karolina Wojtal, Juristin und Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. „Bei Pauschalreisen dürfen Veranstalter bis 20 Tage vor Abreise Preiskorrekturen vornehmen.“ Diese sind allerdings auf maximal acht Prozent gedeckelt und müssen begründet werden. Beispielsweise mit gestiegenen Kerosinpreisen.

„Zug zum Flug“: Ist das klug?

Wenn in der Regel auch etwas teurer als Individualbuchungen, die Pauschalreise ist in Sachen Komfort klar im Vorteil: Sie verspricht ein Rundum-Sorglos-Paket und bietet Urlaubern eine gewisse Sicherheit beim Reiseablauf. Und wenn was schiefgeht, muss der Veranstalter dafür geradestehen. Gelobt sei die EU-Pauschalreiserichtlinie. Doch seit einigen Jahren bieten viele Reiseunternehmen ihren Kunden neben Flug, Hoteltransfer und Unterkunft oder aber Kreuzfahrt mit Tagesausflügen auch einen „Rail and Fly“-Zusatz an: Eine Zugverbindung zum Flughafen. Praktisch, so beginnt der Urlaub direkt vor der Haustür. Aber Achtung! Das Pauschalreiserecht greift hier nur, wenn die Option fester Bestandteil der Buchung ist. Wird – wenn auch für kleines Geld – Rail und Fly hinzugebucht, ist es eine separate Leistung. Besonders in diesem Fall ist ein ausreichender Zeitpuffer wichtig, um seinen Flieger pünktlich zu erreichen.

Wenn das Gepäck eigene Wege geht

Es ist ein Reisepannen-Evergreen: Der Koffer ist weg. Klingt wie ein Klischee, passiert aber doch relativ regelmäßig. In jedem Fall ärgerlich, aber mit etwas Vorbereitung lässt sich der Schaden zumindest minimieren. Das Team des EVZ rät für diesen Fall:

  • Liste und Fotos der Gegenstände erstellen, die sich im Aufgabegepäck befinden und Kaufbelege aufheben.
  • Habseligkeiten kennzeichnen, also aktuelle Kontaktdaten am Koffer anbringen.
  • Den Gepäckaufkleber vom Check-in gut aufbewahren.

Diese Tipps können im Nachhinein viel Ärger sparen. „Und wenn Sie im Rahmen einer Pauschalreise Probleme mit dem Gepäck haben,“ erklärt Wojtal, „können Sie sogar den Reisepreis mindern. Denn dabei handelt es sich um einen Reisemangel.“ Ist das der Fall, sollte umgehend der Reiseveranstalter informiert werden. Weitere Tipps gibt die EVZ- Artikelseite zum Thema.

Das Hotel: Im Internet hui, vor Ort pfui

Reisemängel gibt es in vielen Facetten: Die Pommes am Buffet erinnern eher an Gummiwürmer und beim servierten Baguette stellt sich die Frage, ob Axt oder Säge dazu gereicht werden. Oder aber der Meerblick gleicht einem Baustellen-Bellevue und das Wasser in der Dusche wechselt sekundenschnell von Gletscherbach zu Dampfreiniger und zurück. In solchen Fällen sollte unverzüglich der Reiseveranstalter oder die Reiseleitung vor Ort (nicht nur die Rezeption!) informiert werden. Am besten sollte der Mangel schriftlich bestätigt werden. Denn wird der Mangel nicht behoben, kann er so auch nach Ende des Urlaubs schriftlich an den Reiseveranstalter gerichtet werden. Weitere Informationen zum Thema Pauschalreisen auf der Seite des EVZ.

Die versteckten Werte des Gesundheitskärtchens

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist verschwunden? Was vielen nicht bewusst ist: Hier bedarf es schnellem Handeln. Die Karte sollte sofort gesperrt werden, besonders wenn die Online-Funktion aktiviert ist. Andernfalls können sich Fremde mit der Karte Leistungen erschleichen, die für den rechtmäßigen Besitzer ziemlich teuer werden können. Also direkt die Krankenkasse anrufen, um die Karte für andere unbrauchbar zu machen.

Das Handy auf Kreuzfahrt: Keine „Roam like at home“-Garantie auf hoher See

Den Lieben zuhause ein Bild vom Sonnenuntergang schicken oder fix zuhause anrufen, ob es der Katze gut geht? Das kann teuer werden. Während innerhalb der EU eigentlich das „Roam like at home“-Prinzip (telefonieren zu heimischen Konditionen) gilt, sieht es auf offener See anders aus. Dort greifen Handys mitunter auf teure Satellitennetze zu, und die Telefonrechnung kann schnell in astronomische Höhen schießen. Das gleiche Problem kann in Grenznähe zu Drittstaaten wie der Schweiz oder der Türkei auftreten, wo das Handy sich ungewollt in teure Netzwerke einwählt. Hier hilft es, die mobilen Daten zu deaktivieren oder manuell ein Netz auszuwählen, um die Kosten unter Kontrolle zu halten.

Ein Strafzettel auf Reisen: Was kommt auf einen zu?

Nach dem Urlaub flattert ein Knöllchen ins Haus, doch man versteht nur Spanisch? Verwirrung pur! Aber keine Sorge: Das EU-Recht verlangt, dass ein Bußgeldbescheid in einer Sprache verfasst sein muss, die der Empfänger versteht. Kommt der Strafzettel also nur auf Spanisch, ist dies möglicherweise nicht rechtens. Doch auch Strafzettel auf Deutsch halten viele Betroffene für Fälschungen, dabei ist das rechtlich betrachtet der Idealfall. Also Augen auf. Es sollte genau geprüft und gegebenenfalls der Rat eines Experten eingeholt werden, bevor Zahlungen (nicht) geleistet werden.

Mietwagen-Misere wegen falscher Kreditkarte

Zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis für das Mieten eines Autos im Reiseland: Am besten funktioniert das mit einer echten Kreditkarte auf den eigenen Namen. Die meisten in Deutschland ausgegebenen kostenlosen Kreditkarten (Visa und Mastercard) sind nämlich mittlerweile Debitkarten. Eine Information, die auf der Karte vermerkt sein sollte. Echte Kreditkarten kosten in der Regel extra. Aber auch mit einer Debitkarte (keine EC-Karte!) sollte es eigentlich möglich sein, beispielsweise eine Kaution zu hinterlegen. Allerdings liegen dem EVZ Deutschland Beschwerden zu diversen Mietwagen-Anbietern vor, die die Annahme von Debitkarten verweigert haben. Ärger, den man sich mit einer Kreditkarte spart. Weitere Tipps für die Buchung eines Mietwagens im EU-Ausland (evz.de).

Für Interview-Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Pressekontakt: Maren Dopp
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
 c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
 Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl
 T +49 (0) 78 51.991 48-40 | F +49 (0) 78 51.991 48-11 
 dopp@cec-zev.eu | www.evz.de

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

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