Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Cannabis in der EU weithin illegal. Bei Verstößen drohen hohe Strafen
Seit April 2024 ist Cannabis in Deutschland unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Doch wie handhaben es unsere europäischen Nachbarn?
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hat sich mit der Rechtslage in den einzelnen EU-Ländern auseinandergesetzt und stellt in einer Länderliste den jeweiligen Umgang mit Cannabis dar.
Ein EU-Rahmenbeschluss setzt einer vollständigen Legalisierung von Cannabis in Europa Grenzen. Die EU-Länder sind angehalten, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit u.a. Ein- und Ausfuhr, Herstellung, Zubereitung, Verkauf, Besitz oder Erwerb von Drogen unter Strafe gestellt werden.
Was den privaten Besitz für den Eigenkonsum betrifft, haben die einzelnen Länder jedoch einen gewissen Spielraum und können im nationalen Recht Ausnahmeregelungen einführen.
5 EU-Länder mit Ausnahmen vom generellen Cannabis-Verbot
In Deutschland, Luxemburg, Malta, den Niederlanden und Spanien ist Cannabis unter bestimmten Bedingungen legal. In allen anderen EU-Ländern bleibt Cannabis verboten.
Luxemburg beispielsweise erlaubt Erwachsenen den privaten Anbau von bis zu 4 Cannabispflanzen. Die Pflanzen dürfen jedoch nicht öffentlich sichtbar sein und müssen selbst aus Samen gezogen werden. Der Konsum muss zu Hause erfolgen.
Auch in Spanien ist der private Anbau kleiner Mengen und der Konsum in den eigenen vier Wänden straffrei. Beim Konsum in der Öffentlichkeit droht hingegen eine Geldstrafe zwischen 601 und 30.000 Euro.
Was viele nicht wissen: Die bekannten Coffee-Shops in den Niederlanden dürfen nur von Einheimischen betreten werden. Für Touristen sind sie tabu.
Besitz geringer Mengen Cannabis oft nur noch Ordnungswidrigkeit
Länder wie z. B. Portugal, Tschechien, Kroatien, Italien und Belgien stufen den Besitz geringer Mengen für den Eigenbedarf nur noch als Ordnungswidrigkeit ein, die nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird. Dennoch kann das Kiffen mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet werden (z. B. in Kroatien). Wiederholungstäter werden härter bestraft.
Auch Touristen droht bei Verstößen Gefängnis
Besonders hart gehen beispielsweise Polen, Frankreich oder Ungarn gegen Cannabisdelikte vor. So kann der Grenzübertritt nach Polen mit einer geringen Menge Cannabis bereits zu 3 Jahren Haft führen. Und wer Cannabis nach Frankreich einführt, riskiert neben einer Millionenstrafe bis zu 10 Jahre Gefängnis.
Wichtig: Die Ausfuhr von Cannabis aus Deutschland ins Ausland ist grundsätzlich verboten!
Ansprechpartner für die Presse: Peter J. Koop | 07851 991 48 30 | presse@evz.de
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