Alle Storys
Folgen
Keine Story von Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland mehr verpassen.

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Der Online-Shop: Neue kostenlose Broschüre der eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland

Der Online-Shop: Neue kostenlose Broschüre der eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland
  • Bild-Infos
  • Download

Wer einen Online-Shop einrichten und betreiben möchte, muss sich an zahlreiche Vorschriften halten. Welche Anforderungen sind zu erfüllen? Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben? Was hat es mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf sich? Und was bedeutet Influencer-Marketing?

Die neue kostenlose Broschüre der eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland bietet Unternehmerinnen und Unternehmern einen ersten Überblick.

Hier einige typische Fragestellungen rund ums Thema Online-Shop:

Worauf ist bei der Einrichtung eines Online-Shops zu achten?

Wer einen Online-Shop betreiben möchte, muss zum Beispiel sicherstellen, dass ein vollständiges Impressum vorliegt. Wer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nutzt, sollte sich im Vorfeld über die zulässigen und unzulässigen Klauseln informieren. Darüber hinaus ist eine korrekte Datenschutzerklärung für den rechtssicheren Betrieb eines Online-Shops unerlässlich.

Was beinhalten die Informationspflichten?

Vor Abschluss des Kaufvertrages sind Online-Händler unter anderem dazu verpflichtet, ihre Kunden detailliert über die wesentlichen Merkmale der Waren zu informieren, den Gesamtpreis inklusive Steuern zu nennen und über die Gewährleistungsrechte und das Widerrufsrecht aufzuklären.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften?

Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften und Informationspflichten können Bußgelder oder Abmahnungen nach sich ziehen. So können beispielsweise Datenschutzverstöße mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes bestraft werden, während ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum mit Strafen von bis zu 50.000 Euro zu Buche schlagen kann.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was kommt 2025 auf Online-Gewerbetreibende zu?

Ab Juni 2025 müssen alle Online-Shops barrierefrei sein. Barrierefreiheit bedeutet, dass Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen ohne zusätzliche Schwierigkeiten zugänglich sind. Zudem muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit entweder auf der Website oder in den AGB klar ersichtlich sein. Gut zu wissen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind von dieser Regelung ausgenommen.

Kostenlose Broschüre

Diese und viele weitere Themen werden in der Broschüre „ Der Online-Shop“ erläutert. Sie ist als kostenlose Online- und Printversion erhältlich. Die gedruckte Ausgabe kann per E-Mail an danzeisen@cec-zev.eu bestellt werden. Die pdf-Datei ist unter der Rubrik „ Publikationen“ auf der Website der eCommerce-Verbindungsstelle abrufbar.

Für Interview-Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

__________________________________________________________

eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland
c / o Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl
T +49 (0) 78 51.991 48-50 | F +49 (0) 78 51.991 48-11 

presse@cec-zev.eu | www.evz.de

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.