Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
„Sorry, dieses Angebot ist in Ihrer Region nicht verfügbar“ – Verbraucher sind genervt
„Sorry, dieses Angebot ist in Ihrer Region nicht verfügbar“ –
Geoblocking bleibt ein Ärgernis für Verbraucher
Endlich Feierabend, die neue Staffel der Lieblingsserie wartet. Doch statt Spannung gibt es – eine Fehlermeldung: „Dieses Video ist in Ihrer Region nicht verfügbar.“ Ein Ärgernis, das viele Verbraucher kennen. Online-Inhalte oder Dienste werden aufgrund des Standortes gesperrt oder eingeschränkt. Das Problem? Geoblocking. Während die gleichnamige Verordnung bereits seit 2018 den Handel innerhalb Europas erleichtert, bleiben audio-visuelle Inhalte noch immer oft hinter unsichtbaren Grenzen versperrt. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hofft, dass der für dieses Jahr geplante EU-Bericht hier endlich Fortschritte bringt.
Geoblocking und die Portabilitätsverordnung: Wo liegt das Problem?
Besonders bei Streaming-Diensten wird Geoblocking spürbar: Eine Serie ist in einem EU-Land verfügbar, in einem anderen jedoch gesperrt. Dabei soll die Geoblocking-Verordnung eigentlich verhindern, dass Verbraucher unter anderem aufgrund ihres geografischen Standorts benachteiligt werden – doch in der Praxis gibt es häufig noch zulässige Einschränkungen. „Die Verordnung sollte Grenzen abbauen, doch bei Filmen, Serien oder Sportübertragungen bleibt viel zu tun“, erklärt Madeline Schillinger, Juristin beim EVZ Deutschland.
Ein erster Schritt in Richtung digitale Freizügigkeit ist die Portabilitätsverordnung. Seit 2018 ermöglicht sie es Verbrauchern, ihre kostenpflichtigen, abonnierten Inhalte auch bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen EU-Ländern zu nutzen – etwa im Urlaub, auf Geschäftsreisen und sogar während eines Auslandssemesters. Doch dieses Recht ist immer zeitlich begrenzt und greift nicht, wenn Inhalte in einem anderen Land grundsätzlich freigeschaltet, im eigenen aber gesperrt sind.
Und dann gibt es noch werbe- und gebührenfinanzierte Inhalte, wie beispielsweise die kostenlosen Mediatheken einiger Fernsehsender. Diese Angebote sind von der Verpflichtung der Portabilitätsverordnung ausgenommen. Die TV-Sender entscheiden selbst, ob sie ihre Inhalte freischalten oder sperren. In der Regel entscheiden sie sich für Letzteres, was bedeutet, dass der Zugriff auf diese Inhalte sofort gesperrt ist, sobald eine Landesgrenze passiert wird.
Wer im Ausland dennoch nicht verzichten möchte: Viele Angebote können im Vorfeld zumindest gedownloadet und so dann auch im Ausland abgespielt werden.
Digitale Grenzen: Schutz der Kultur oder unnötige Barriere?
Selbst auf dem heimischen Sofa stoßen Verbraucher auf digitale Mauern: Filme, Serien oder Sportevents, die anderswo in der EU verfügbar sind, bleiben hierzulande gesperrt. Grund dafür sind Lizenzrechte – die Filmindustrie argumentiert, dass Geoblocking notwendig sei, um die Finanzierung von Film- und Serienproduktionen zu sichern.
Dieser Zusammenhang ist auch Schillinger bewusst: „Ein fairer digitaler Binnenmarkt muss sowohl die Interessen der Kreativwirtschaft als auch die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher berücksichtigen. Das ist keine leichte Aufgabe. Aber eine, die nicht unmöglich zu lösen ist.“
2025: Die Chance auf einen fairen digitalen Binnenmarkt
Der für 2025 geplante Bericht der EU-Kommission könnte den Weg für eine Ausweitung der Geoblocking-Verordnung ebnen – möglicherweise auch auf Streaming-Dienste, Musik oder Online-Spiele. Das Europäische Parlament fordert seit Langem eine Überarbeitung der Regeln, um ein Gleichgewicht zwischen Kulturschaffen und Verbraucherrechten zu erreichen.
Das EVZ Deutschland wird den Prozess weiter begleiten und sich dafür einsetzen, dass Verbraucher nicht länger an digitalen Landesgrenzen scheitern. „Denn am Ende sollte der einzige Grund, warum man nicht an seine Lieblingsserie kommt, darin liegen, dass das WLAN mal wieder streikt“, sagt Schillinger augenzwinkernd.
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