Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Hochzeitsreise mit Hindernissen: Wenn der falsche Name auf dem Flugticket zum Stressfaktor wird
Hochzeitsreise mit Hindernissen: Wenn der falsche Name auf dem Flugticket zum Stressfaktor wird
Die Flitterwochen sind geplant, der Flug nach Italien gebucht. Doch ein kleines Detail wurde übersehen: die Namensänderung nach der Hochzeit. Was zunächst harmlos erscheint, kann am Flughafen schnell zum Problem werden. Stimmt der Name auf dem Ticket nicht mit dem im Ausweisdokument überein, zeigen Airlines oft keine Nachsicht. Reisende müssen dann mit zusätzlichen Kosten für die Namensänderung rechnen, im schlimmsten Fall sogar ein neues Ticket kaufen. Wer den Fehler schon bei der Buchung bemerkt, hat oft bessere Karten. Manche Airlines erlauben eine Korrektur, wenn man sich an bestimmte Regeln hält. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert.
Kein Widerrufsrecht bei Flugbuchungen
„Selbstverschuldete Tippfehler bei einer Flugbuchung sind vor allem deshalb ein großes Problem, weil es für Reisebuchungen kein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt. Auch eine Stornierung des Fluges kommt meist nicht in Frage, da viele Airlines in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine kostenfreie Stornierung komplett ausschließen. Betroffene mit fehlerhaften Flugtickets müssen also damit rechnen, auf einem Großteil ihrer Kosten sitzenzubleiben“, sagt Sabine Blanke, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Denn wer nicht fliegt, kann lediglich die Flugnebenkosten, also Steuern und Gebühren, zurückverlangen.
Entgegenkommen bei den Airlines sehr unterschiedlich
Oft hilft nur noch die Korrektur des fehlerhaften Tickets. Eine gesetzlich verbindliche Regelung, unter welchen Bedingungen diese erfolgen kann, gibt es dafür aktuell nicht. Wer schon einmal von der sog. IATA-Regel gehört hat („International Air Transport Association“), weiß, dass die Airline bis zu drei fehlerhafte Buchstaben akzeptieren kann. Wohlgemerkt „kann“. Denn: Eingabefehler werden je nach Fluggesellschaft unterschiedlich gehandhabt. Von sehr verbraucherfreundlichem Service mit kostenloser Korrekturmöglichkeit über hohe Gebühren bis hin zum Ausschluss der Korrektur ist alles möglich. Flex, classic, basic: Auch der gebuchte Tarif entscheidet mit. Noch komplizierter wird es, wenn die Buchung über ein Buchungsportal oder über ein Reisebüro erfolgte, welches die Daten übermittelt hat.
8 Tipps für eine gelungene Flugbuchung – So vermeiden Sie Buchungsfehler
- Nehmen Sie sich Zeit für die Buchung. Flüchtigkeitsfehler werden genauso behandelt wie alle anderen falschen Eingaben. Eine Buchung in Eile über das Smartphone kann somit schnell teuer werden.
- Schreiben Sie Ihre Namen exakt so, wie er im Ausweisdokument angegeben ist. Unterschiede zwischen Ticket und Personalausweis bzw. Reisepass sind ein Garant für Ärger beim Check-In. Auch wenn Reisende auf manchen Flugstrecken auf Kulanz hoffen dürfen, müssen sie spätestens bei einem Flug in visumpflichtige Länder mit einer Einreiseverweigerung rechnen. Muss ein Flugticket nach einer Heirat geändert werden, sollten Sie Ihre Unterlagen, wie beispielsweise die Heiratsurkunde, parat haben. Bei einer Scheidung gilt Ähnliches. Da gerade solche Korrekturen ins Geld gehen können, lohnt sich hier eine frühzeitige Information der Airline und des Buchungsportals.
- Jede Airline und jedes Buchungsportal hat eine eigene Eingabemaske. Die Reihenfolge der Eingabefelder kann sich daher unterscheiden. So steht manchmal der Vorname an erster Stelle, manchmal an zweiter. Manchmal alles in einem Feld.
- Nutzen Sie die Autofill-Funktion mit Bedacht. Internet-Browser merken sich Ihre Daten aus früheren Eingaben und machen dann Ausfüllvorschläge. Überprüfen Sie diese genau, um nicht versehentlich das falsche Feld auszufüllen oder veraltete Daten zu übernehmen.
- Checken Sie das Reisedatum. Fluggesellschaften und Buchungsportale nutzen oft die Kalenderfunktion. Im englischsprachigen Raum beginnt die Woche häufig am Sonntag. So ist schnell das falsche Reisedatum ausgewählt.
- Bedenken Sie bei Textfeldern die mögliche Zeichenbegrenzung. Geben Sie keine zu langen Texte ein. So stellen Sie sicher, dass wichtige Angaben nicht verloren gehen.
- Überprüfen Sie vor dem Absenden der Buchung alle Angaben nochmals genau. Machen Sie einen Screenshot. Dieser kann sich bei späteren Unklarheiten als hilfreich erweisen.
- Kontrollieren Sie Bestätigungs-Mails und Tickets unmittelbar nach Erhalt. Haben Sie keine Bestätigung erhalten, schauen Sie in Ihren Spam-Ordner bzw. fragen Sie beim Anbieter nach. Buchen Sie nicht gleich neu, falls Sie keine Bestätigung erhalten haben, denn das birgt das Risiko einer kostenpflichtigen Doppelbuchung.
4 Tipps, wenn Ihnen doch ein Fehler unterlaufen ist
- Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bevor Sie zur Fluggesellschaft Kontakt aufnehmen. So können Sie sich auf Augenhöhe mit dem Kundenservice unterhalten und wissen, worauf Sie Anspruch haben. Jede Airline beurteilt fehlerhafte Eingaben anders.
- Kontaktieren Sie sofort die Airline. Viele europäische Fluggesellschaften bieten eine kostenfreie Korrektur von Tippfehlern innerhalb eines bestimmten, meist aber nur kurzen Zeitraums an. Auch Flugdaten und Namen lassen sich in einigen Fällen ändern.
- Nutzen Sie den von der Airline vorgesehenen Kontaktweg. Viele Fluggesellschaften haben eine Hotline oder ein Online-Formular. Nutzen Sie auch die sozialen Medien der Airlines.
- Sie haben über ein Buchungsportal gebucht? Wenden Sie sich auch hier direkt an die Airline sowie zusätzlich an das Buchungsportal. Aber: Oft kann das Buchungsportal keine Änderung durchführen. Außerdem dauert es meist zu lange, bis Sie dort jemanden erreichen.
Berichtigung von Buchungsfehlern - Vorschlag der EU-Kommission
Der derzeit diskutierte Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Fluggastrechte-Verordnung sieht vor, dass zumutbare Berichtigungen von Buchungsfehlern kostenlos erfolgen sollen, sofern sie nicht die Flugzeit, das Datum, die Flugstrecke oder den Fluggast betreffen. Dies wäre im Sinne des Verbraucherschutzes sehr zu begrüßen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese Regelung tatsächlich Eingang in das Gesetz finden wird.
Kostenlose Hilfe bei Problemen mit Flugbuchungen
Wenn Sie allein nicht weiterkommen und das Unternehmen seinen Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich hat, können Sie sich gerne an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden. Der Service ist kostenlos.
Für Interview-Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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