Alle Storys
Folgen
Keine Story von Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V. mehr verpassen.

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V.

Bundesrat verabschiedet StVO-Novelle: Bußgelder bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsverordnung (StVO) werden drastisch angehoben

Berlin (ots)

Die vom Bundesverkehrsministerium verabschiedete Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung hat neue Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen und weitere Vergehen im Straßenverkehr festgelegt. Sie soll schnellstmöglich in Kraft treten. Das hat die Bundesregierung am 14. Februar 2020 angekündigt. Nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V. sind die geplanten Änderungen nicht geeignet das Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, zu erreichen. Dem würden vermehrte Polizeikontrollen eher entgegenkommen. "Durch höhere Bußgelder steht der Staat nur wieder im Verdacht, seine Kasse zusätzlich füllen zu wollen. Gleichzeitig steigt die Gefahr die Fahrerlaubnis durch das Erreichen der Punktegrenze zu verlieren immens," so Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

Für Raser wird es teuer

Die Bußgelder verdoppeln sich für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts von 1 km/h bis zu 21 km/h. Das heißt, bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts von nur 1 km/h fällt ein Bußgeld von 30 Euro statt bisher 15 Euro an. Fährt man außerorts 20 km/h zu schnell, so wird man mit 60 Euro anstatt 30 Euro zur Kasse gebeten. Punkte in Flensburg drohen den Autofahrern künftig nicht mehr erst ab 21 km/h, sondern schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h. Die Grenzen für ein Fahrverbot werden um 10 km/h gesenkt. Autofahrer müssen ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts, statt bislang 31 km/h, mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Bußgeldbescheid erhalten? Einspruch lohnt sich!

Autofahrer sollten Bußgeldbescheide nicht einfach hinnehmen. Schätzungen zufolge haben 70-80 Prozent aller Bußgeldbescheide nach anwaltlicher Intervention keinen Bestand. Vor allem, wenn ein Eintrag in Flensburg oder der Entzug der Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht, ist es dringend zu empfehlen, sich sofort Rat und Hilfe bei einem fachlich versierten Rechtsanwalt zu holen. So lassen sich sehr oft ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vermeiden.

Infos: https://bit.ly/32fLVEl

Pressekontakt:

ines.uhlig@uhlig-pr.de

Original-Content von: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V.
Weitere Storys: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V.
  • 13.01.2020 – 10:00

    Forsa-Umfrage zur Bußgeldreform: Was sagen die betroffenen Autofahrer?

    Berlin (ots) - Für deutsche Autofahrer brechen ungemütliche Zeiten an. Die vom Bundesverkehrsministerium geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung, die höhere Bußgelder und eine strengere Punktevergabe für Verkehrsdelikte vorsieht, steht kurz vor der Umsetzung. Die erforderliche Abstimmung im Bundesrat ist für den 14. Februar 2020 geplant. In einer ...