Travel24.com: Einstweilige Verfügung gegen die Delisting-Regeln der Deutsche Börse AG
München (ots)
Das Landgericht Frankfurt hat heute dem Antrag der Travel24.com AG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die neuen Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG stattgegeben. Das seit März 2000 am Neuen Markt notierte Reiseunternehmen kritisiert, dass die Kriterien zum Ausschluss niedrig bewerteter Unternehmen uneinheitlich interpretiert würden.
Vorstandssprecher Marc Maslaton: "Wir begrüßen die Bemühungen der Deutschen Börse AG, eine Qualitätssicherung am Neuen Markt zu etablieren. Das ist auch in unserem Sinne. Wenig sinnvoll ist es dagegen, Unternehmen, die sich gerade in einer weitreichenden Umstrukturierung befinden, unnötig unter Druck zu setzen." Kapitalmaßnahmen, mit denen man sich gezielt auf die neuen Regularien einstellen könne, müssten auf einer ordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden. Die nächste ordentliche Hauptversammlung der Travel24.com AG ist turnusgemäß für Juni 2002 terminiert. Die Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung, nur um dem neuen Regelwerk Genüge zu leisten, sei unzumutbar.
Die Travel24-Gruppe ist, so Maslaton, von dem schwachen Umfeld am Neuen Markt in Mitleidenschaft gezogen und betrachtet den aktuellen Börsenkurs nicht dem realen Wert des Unternehmens angemessen. Laufende Gespräche über Kooperationen und die Umstrukturierungen der Travel24-Gruppe könnten darüber hinaus schnell dazu führen, dass sich die Bewertung ändere. "Schon allein deshalb werden wir alles daran setzen, um am Neuen Markt zu bleiben", so der Vorstand.
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