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Steinbock & Partner mbB, Rechtsanwälte

Rückforderung der Corona-Soforthilfe: Erfolge der Kanzlei Steinbock & Partner

Wie bereits aus anderen Pressemitteilungen hervorgeht, vertritt die Kanzlei Steinbock & Partner (Würzburg/München/Gotha) eine dreistellige Anzahl von Unternehmen und Solo-Selbständigen, die sich gegen die Rückforderung der Corona-Wirtschaftshilfen zur Wehr setzen.

Erfolg bei Soforthilfe-Fällen in Oberbayern

Der Rechtsanwalt Nils Bergert von der Kanzlei Steinbock & Partner konnte nun in 6 Fällen einen rechtlichen Erfolg für die Mandanten erzielen. In diesen hat die Regierung von Oberbayern nach entsprechender Argumentation durch die Kanzlei ausdrücklich erklärt, dass von weiteren Forderungen abgesehen wird. Grund hierfür ist in diesen Fällen eine Jahresfrist aus dem bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz.

Da es sich um eine verfahrensindividuelle Frage handelt, lässt sich das nicht ohne Weiteres auf andere Fälle übertragen. Nach vorläufiger Prüfung trifft dies aber auf weitere 15 Fälle gleichermaßen zu, sodass dank der Tätigkeit der Kanzlei Steinbock & Partner hier die Rückzahlungen abgewendet werden konnten. Weitere analoge Fälle könnten hier noch hinzukommen.

Auf die laufenden Klageverfahren hat dies zunächst keinen Einfluss.

Offene Verfahren zur Soforthilfe vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Eine erstinstanzliche Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach führte am 29.01.2024 zur Klageabweisung durch das Verwaltungsgericht. Gegen dieses Urteil sowie mehrere Parallelfälle wurde ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt.

Dieser entscheidet in zweiter Instanz richtungsweisend über die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Rückforderungen. Eine Entscheidung oder Positionierung des Verwaltungsgerichtshofs steht noch aus, der endgültige Ausgang der Verfahren ist daher noch offen.

Es sind an den bayerischen Verwaltungsgerichten auch noch zahlreiche weitere Klageverfahren anhängig, von denen einige bereits ausgesetzt sind, bis der Verwaltungsgerichtshof entscheidet. Da sich die Bezirksregierungen immer noch in der Bearbeitung der Verwaltungsverfahren befinden, ergehen hier weiterhin Rückforderungsbescheide, hier kommt es weiterhin zu neuen Klageverfahren.

Erlass in zahlreichen Soforthilfe-Fällen möglich

Durch die Beratung konnte für viele Mandanten auch über einen Erlass die Rückzahlung abgewendet werden. Diese Möglichkeit hatte der Freistaat Bayern im laufenden Rückmeldeverfahren nach aufkommenden Protesten geschaffen.

Unter Mithilfe und Prüfung der Steuerberater der Mandanten konnte hier anhand der vom Freistaat aufgestellten Bedingungen für zahlreiche Mandanten ein Erlassantrag gestellt werden, der in vielen Fällen auch erfolgreich war.

Neue Verfahrenswelle bei weiteren Corona-Wirtschaftshilfen

Bei den weiteren Corona-Überbrückungshilfen gehen rechtliche Fragen und eine sehr strenge Verwaltungspraxis nahtlos weiter. Bei den verschiedenen Überbrückungshilfe-Programmen, der Neustarthilfe sowie der November- und Dezemberhilfe betreut die Kanzlei Steinbock & Partner bundesweit bereits zahlreiche Klage- und Widerspruchsverfahren.

Für diese Programme war eine verpflichtende Schlussabrechnung vorgesehen. Die Prüfung im Rahmen dieser Schlussabrechnung erfolgt nunmehr in besonders strengem Maße und führt zu zahlreichen Rückforderungsbescheiden. Die hier auftretenden rechtlichen Fragestellungen sind vielfältig und die jeweiligen Erfolgsaussichten im Einzelfall zu prüfen.

Die Rechtsprechung hierzu steht gerade am Anfang, sodass es in den kommenden Jahren noch zahlreiche Gerichtsverfahrungen und Entscheidungen geben wird. Allein in Bayern gibt es nach der Statistik der IHK zum 01.01.2025 1.939 offene Klageverfahren an den Verwaltungsgerichten.

Weiterführende Informationen

Gerne können ergänzende Informationen von Rechtsanwalt Bergert von der Kanzlei Steinbock und Partner unter Bergert@steinbock-partner.de oder 0931 308 119 55 eingeholt werden.

Über die Kanzlei Steinbock & Partner

Mit sechs Rechtsanwälten und Steuerberatern zählt Steinbock & Partner zu den großen Kanzleien im Raum Unterfranken. Die Anwälte von Steinbock & Partner vertreten ihre Mandanten in Fragen des Kredit-, Versicherungs- und Verkehrsrechts, aber auch in den Bereichen Schmerzensgeld (nach einem Verkehrsunfall etc.), ärztliche Kunstfehler (Arzthaftung), Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sitz der Anwaltskanzlei Steinbock & Partner ist Würzburg. Die Kanzlei vertritt ihre Mandanten deutschlandweit.

Steinbock & Partner

Rechtsanwälte Partnerschaft

Dr. Alexander Lang

Domstraße 3

97070 Würzburg

Telefon: 0931-22222

Fax: 0931-99128-22

Internet: www.steinbock-partner.de

E-Mail: info@steinbock-partner.de

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