FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen mbH
Sofortprogramm für Corona bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen
Museen, Ausstellungshallen,Gedenkstätten, Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen erhalten Corona Fördermittel
Das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderte Sofortprogramm richtet sich an Museen, Ausstellungshallen, Gedenkstätten, Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen sowie soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser. Insgesamt stehen 10 Millionen Euro zur Verfügung. Speziell kleinere und mittlere Kultureinrichtungen sollen mit einem erhöhten Sicherheitsstandard für die Wiedereröffnung ausgestattet werden.
Die Fördermittel dienen dem Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung der Covid-19-Pandemie und Schaffung der Voraussetzungen für den Betrieb nach den behördlichen pandemiebedingten Schließungen. Gefördert werden im Rahmen des Sonderprogramms Investitionen zwischen 10.000 und 50.000 Euro z.B. für den Einbau von Schutzvorrichtungen, Optimierung der Besuchersteuerung. Auch die Ausstattung für digitale Vermittlungsformate und mobiles Arbeiten sind Gegenstand der Förderung
Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten ebenso wie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen sowie soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser.
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