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Meldestelle „REspect!“ wird nach Tagesthemen-Meinungsbeitrag zur Rolle Ungeimpfter mit Meldungen überflutet

Meldestelle „REspect!“ wird nach Tagesthemen-Meinungsbeitrag zur Rolle Ungeimpfter mit Meldungen überflutet
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Meldestelle „REspect!“ wird nach Tagesthemen-Meinungsbeitrag zur Rolle Ungeimpfter mit Meldungen überflutet

MEDIENINFORMATION

Nr. 6/2021

  • Seit dem 20.11.2021 überschwemmen Impfskeptiker systematisch die Jugendstiftungs-Meldestelle gegen Hetze im Netz.
  • Sie werfen der ARD-Hauptstadtkorrespondentin Sarah Frühauf vor, sich volksverhetzend gegen ungeimpfte Menschen geäußert zu haben.

Sersheim, 25. November 2021 – „Normalerweise erreichen uns ca. 15 Meldungen pro Tag“, beschreibt Ahmed Gaafar, Bildungsreferent in der Meldestelle „REspect!“ der Jugendstiftung Baden-Württemberg, seinen Arbeitsalltag. Der änderte sich am Samstag, den 20.11.2021 schlagartig. „An den ersten drei Tagen gingen täglich ca. 400 Meldungen ein, die zu einem überwiegenden Teil einen Kommentar der ARD-Hauptstadtkorrespondentin Sarah Frühauf in den Tagesthemen betreffen. Die Meldungen werfen Sarah Frühauf vor, sich mit ihrem Beitrag gemäß Paragraf 130 des Strafgesetzbuches (StGB) volksverhetzend geäußert zu haben.“ Die Moderatorin hatte in ihrem als „Meinung“ gekennzeichneten Kommentar vom 19.11.2021 in 96 Sekunden die Ansicht vertreten, dass freiwillig ungeimpfte Menschen für die Schwere der Pandemie und die erneute Notwendigkeit harter Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 mitverantwortlich seien.

Zur Meldung des Meinungsbeitrags wurde online aufgerufen

„Ganz offensichtlich ist diese Häufung von Meldungen kein Zufall“, so Ahmed Gaafar. „Unsere Recherchen haben ergeben, dass auf einschlägigen Websites zur Meldung des Meinungsbeitrags bei den unterschiedlichen Meldestellen aufgerufen wurde.“ Diesem Aufruf sind viele gefolgt: Bis einschließlich 24.11.2021 wurde der Beitrag insgesamt über 1.400-mal bei „REspect!“ gemeldet.

Der Straftatbestand Volksverhetzung steht im Fokus der Meldestelle. Folglich ist die Erfahrung der juristisch ausgebildeten Mitarbeitenden mit entsprechenden Meldungen groß. Sie prüfen eingehende Hinweise auf strafrechtliche Relevanz – bei einem begründeten Verdacht darauf wird die Meldung durch „REspect!“ beim zuständigen Landeskriminalamt zur Anzeige gebracht.

Fachanwalt Jun: Keine strafrechtliche Relevanz

„Nicht jede kritische Äußerung stellt bereits eine Volksverhetzung dar“, verdeutlicht Chan-jo Jun, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht aus Würzburg. Für den vorliegenden Fall kämen seiner Einschätzung nach das „Anstacheln zum Hass“ nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB oder die „Verletzung der Menschenwürde (…)“ nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB in Betracht. Beide seien jedoch nicht erfüllt. „Der Vorwurf, für das Sterben von Menschen mitverantwortlich zu sein, stellt keine Verletzung der Menschenwürde dar, weil hier nicht das Existenzrecht infrage gestellt wird“, erläutert Chan-jo Jun. „Auch ein Anstacheln zum Hass ist nicht erkennbar, da sich die Äußerung auf die sachliche Ursachenkette von unterlassener Impfung zu Infektion und Lockdown beschränkt.“

Entsprechend werden die Mitarbeitenden der Meldestelle allen Meldenden in diesem Fall im Rahmen einer detaillierten Rückmeldung antworten, dass hier eine strafrechtliche Relevanz nicht eindeutig vorliege. Wegen geringer Erfolgschancen werde vom Erstatten einer Anzeige und einem Löschantrag abgesehen.

Mehr Informationen über die Meldestelle „REspect!“ finden Sie hier: https://demokratiezentrum-bw.de/angebote/respect-die-meldestelle-fuer-hetze-im-netz/

Über die Meldestelle „REspect!“

„REspect! – Gegen Hetze im Netz und vor Ort“ will dafür sorgen, dass politisch motivierte Drohungen, rassistische Beleidigungen und Volksverhetzung im Internet nicht unwidersprochen hingenommen werden. Bei eingehenden Meldungen prüft sie, ob Gesetze verletzt wurden, und leitet daraufhin weitere Schritte ein. Außerdem meldet sie dem Plattformbetreiber strafbare Einträge, die den Tatbestand der Volksverhetzung, Beleidigung, üblen Nachrede oder Verleumdung erfüllen und fordert deren Löschung. Fälle von Volksverhetzung nach §130 StGB werden konsequent angezeigt.

Über die Jugendstiftung

Aufgabe der Jugendstiftung ist es, im Bereich der Jugendbildung zukunftsweisende Wege aufzuzeigen, vor Ort zu erproben und Ideen und Vorhaben junger Menschen zu begleiten und zu unterstützen. Wir stiften Neugierde, begleiten Projekte junger Menschen und entwickeln innovative Programme der Jugendbildung.

Diese Medieninformation finden Sie online unter Meldestelle „REspect!“ wird nach Tagesthemen-Meinungsbeitrag zur Rolle Ungeimpfter mit Meldungen überflutet - Jugendstiftung Baden-Württemberg

Jugendagentur gGmbH im Auftrag der Jugendstiftung Baden-Württemberg
Stella Loock, Kommunikation und Marketing
Telefon: 01573/8399484
Mail:  loock@jugendagentur.de
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