Externer Datenschutzbeauftragter informiert: dürfen Unternehmen auf Corona-Impfdaten zugreifen?
Steht die dritte Corona-Welle kurz bevor oder lassen die vielen Impfkampagnen uns auf ein baldiges Ende hoffen? Die Impfungen lassen ein wenig Normalität einkehren, doch bei der Rückkehr des normalen Lebens ist aber auch Vorsicht vor rechtlichen Fallstricken geboten. Wie sollten die Impfdaten durch Private verarbeitet werden? Pabst Data informiert als Datenschutzberatung und externer Datenschutzbeauftragter.
Ist das Ende des Corona-Lockdowns nah?
Nach dem zweiten sehr langen Lockdown hoffen die Unternehmen, dass sie wieder für ihre Kunden da sein können. Jede einzelne Person sehnt sich nach ein bisschen Normalität. Die geplanten Corona-Impfungen heben die Laune der Bevölkerung an und lassen auf ein baldiges Ende des Lockdowns hoffen. Der Zeitpunkt der Öffnungen scheint in greifbarer Nähe zu sein.
Einige Unternehmen können den Zeitpunkt der Öffnung gar nicht mehr erwarten und überlegen, welche Maßnahmen man treffen kann, um ein wenig Normalität zu gewährleisten. Natürlich spielt der Schutz der Mitarbeiter bei den Vorkehrungen immer wieder eine sehr große Rolle. "Eine bereits angewandte Maßnahme ist das Temperaturmessen, welches jedoch datenschutzrechtlich sehr kritisch zu bewerten ist", so Rüdiger Pabst (GDD zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter).
Wie erfolgt die private Impfdatenverarbeitung?
Laut der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Dr. Imke Sommer, sollte die Verarbeitung von Impfdaten durch private Stellen untersagt werden. Die Verarbeitung sollte mindestens so lange verboten werden, bis ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wurde, da einfach die entsprechende Rechtsgrundlage fehle. Um datenschutztechnisch gesehen immer auf der sicheren Seite zu sein, kann ein externer Datenschutzbeauftragter helfen, unklare Verhalte zu lösen.
Pabst Data ist eine Datenschutzberatung, die zu allen Datenschutzfragen eine Antwort parat hat und jedes Unternehmen in Sachen Datenschutz kompetent unterstützt. Ein Vertrag kann bezüglich der personenbezogenen Daten keine taugliche Rechtslage sein, da die betroffenen Personen gewissermaßen gezwungen werden, ihre Daten preiszugeben. Die grundlegende Voraussetzung der Freiwilligkeit fehlt schlicht und ergreifend. "Wer allerdings die Impfdaten auf eigene Verantwortung verarbeitet, kann hohe Bußgelder riskieren", so Rüdiger Pabst.
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Ansprechpartner: Rüdiger Pabst
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