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Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V.

"Case-a-1-euro": Pioniergeist, Investition und Sanierungslust
Der eigentliche Kaufpreis sind die Sanierungskosten

Freiburg (ots)

Die Idee eines Hauses für nur 1 Euro klingt verlockend. Angeboten werden diese Objekte von italienischen Gemeinden in Regionen mit Abwanderung. Den Gemeinden geht es aber nicht darum, einkommensschwachen Personen zu helfen, sondern Käufer als Investoren zu gewinnen, die bereit und in der Lage sind, zu sanieren und sich dazu auch ausdrücklich verpflichten. Laut idealista.it bieten folgende Gemeinden diese "case-a-1-euro" (Stichwort für die Suchmaschinen) an: Taranto, Pettineo, Pratola Peligna, Caltagirone, Cammarata, Troina, Sambuca di Sicilia, Cattolica Eraclea, Bonnanaro und Sant'Elia a Pianisi.

Landflucht und symbolische Preise

Dass es 1-Euro-Häuser oder Häuser für einen sehr geringen Kaufpreis gibt, liegt an der Landflucht in Italien. Gemeinden übernehmen leerstehende und sanierungsbedürftige Häuser, die gerne auch von Ausländern gekauft werden können. Es geht dabei nicht nur um privat genutzte Wohnimmobilien, sondern durchaus auch im Einzelfall um Objekte für eine gewisse touristische oder sonstige kommerzielle Nutzung.

Der eigentliche Kaufpreis

Wer sich schon vor Ort auskennt, hat eventuell wertvolle Erfahrungen gemacht, kennt die notwendigen Fachleute und findet vielleicht ein "1-Euro-Objekt", das sich lohnt herzurichten. Bei Webinaren der in Freiburg ansässigen Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V. zum Thema "Immobilienkauf in Italien" kommt jedes Mal beim Stichwort 1-Euro-Immobilien der Hinweis, dass die eigentlichen Kosten aus den späteren Sanierungs- und Renovierungskosten bestehen. Außerdem ist es bei Zweitwohnsitzen trotz aller moderner Kommunikationsmittel mühselig, von Deutschland aus diese meist aufwendigen Arbeiten zu planen und durchzuführen.

Gemeinden verpflichten Käufer zur Sanierung

Dass sich Gemeinden um solche Objekte kümmern, ist nur dann sinnvoll, wenn ein Käufer eine Sanierungspflicht übernimmt, damit das Gebäude wieder ansehenswert und bewohnbar wird und zur Wiederbelebung von alten und teilweise verlassenen Dörfern beiträgt. Kaufinteressenten dürfen sich also nicht wundern, wenn sie vertragliche Pflichten zur Sanierung übernehmen müssen.

Da aber jede Gemeinde verfahren kann wie sie möchte, sollte man möglichst bald nachfragen, was die Gemeinde über den symbolischen Euro hinaus verlangt. Eventuell wird für die geforderte Sanierung eine Frist gesetzt und eine Kaution verlangt.

Angebote von Privat: Fast geschenkt?

Abgesehen von den Angeboten der Gemeinden lassen sich in von Abwanderung betroffenen Gebieten auch billige sanierungsbedürftige Objekte von Privat kaufen. Der Käufer hat freie Hand und kann unter Beachtung der Bauvorschriften in dem von ihm für richtig gehaltenen Umfang sanieren und renovieren.

Zwar mögen die Preise höher ausfallen als bei den 1-Euro-Angeboten, können aber immer noch niedrig sein mit dem Vorteil, dass es für die Sanierung keine Vorgaben des Verkäufers gibt. Letztendlich kommt es auf den insgesamt zu investierenden Betrag an unter Einbezug der Sanierungskosten.

Infrastruktur: Oftmals mangelhaft

Ein Mangel an Dienstleistungen wie Schulen, Krankenhäusern und öffentlichen Verkehrsmitteln darf je nach Einzelfall nicht überraschen. Dieser Mangel ist oftmals der Grund für die Abwanderung.

Was darf man architektonisch verändern?

Wer um-, an- und ausbauen will, sollte schon vor dem Kauf mit einem Geometer abklären, was zulässig ist und was nicht. Oftmals ist daran gedacht, kleine Fenster zu vergrößern. Aber dies ist nicht überall zulässig. Bei historischen Ortskernen und ländlichen Immobilien gibt es Vorgaben, die einzuhalten sind.

Bauliche Boni mit unterschiedlichen Voraussetzungen

Auch für solche 1-Euro-Objekte gibt es grundsätzlich die italienische Förderung mit steuerlichen Boni für Sanierungen, falls die jeweiligen Bedingungen erfüllt werden können. Wer auf einen steuerlichen Bonus hofft, sollte möglichst frühzeitig mit Fachleuten abklären, ob dieser in Frage kommt und auch im Falle eines steuerlichen Zweitwohnsitzes von Vorteil sein kann.

Etwas Pioniergeist und viel Zeit werden notwendig sein, bemerkt Rechtsanwalt Peter Schöllhorn, der die Italien-Beratung der Schutzvereinigung durchführt. Sprachliche Schwierigkeiten kommen eventuell hinzu, was aber kein unüberwindbares Hindernis sein müsse. Mit einer guten Planung und den richtigen Leuten vor Ort wird der Traum vom dolce far niente im eigenen Haus unter südlicher Sonne in Erfüllung gehen.

Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V. Die DSA e.V. mit Sitz in Freiburg im Breisgau ist eine auf Auslandsimmobilien spezialisierte Verbraucherschutzeinrichtung, die als Qualifizierte Verbraucherschutzeinrichtung gemäß Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und gemäß § 4 Unterlassungsklagengesetz anerkannt und registriert ist ( www.dsa-ev.de).

Pressekontakt:

Peter Schöllhorn
DSA e. V.
Zähringerstr. 373, D-79108 Freiburg
Telefon: +49(0)761/55012, E-Mail: info@dsa-ev.de,
https://dsa-ev.de/

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