Alle Storys
Folgen
Keine Story von Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. mehr verpassen.

Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Fernsehen darf nicht teurer werden!

Verband der Vermieter und Mieterverein fordern pragmatische Lösung bei den Kabelgebühren

10/2021

Mitte Dezember vergangenen Jahres hat der Bundestag eine Veränderung des Telekommunikationsgesetzes (TKMoG) beschlossen, nach der die Kosten für einen Kabelanschluss künftig nicht mehr pauschal über die Betriebskosten in Rechnung gestellt werden dürfen. Der Bundesrat wird am 12. Februar 2021 darüber entscheiden. Da viele Bundesländer an der bestehenden Regelung festhalten wollen, wird mit einem Verfahren im Vermittlungsausschuss gerechnet. Vielen Tausend Mieterinnen und Mietern in Hamburg droht eine deutliche Verteuerung der Kabelgebühr.

Dazu erklären Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), und Dr. Rolf Bosse, Vorstand des Mieterverein zu Hamburg von 1890:

„Wir brauchen eine Lösung, die den Kabelanschluss für die Mieterinnen und Mieter nicht verteuert, den Wohnungsunternehmen keine weiteren Kosten aufbürdet und den Ausbau des Glasfasernetzes nicht behindert.

Sinnvoll ist ein sogenanntes Opt-out-Recht von Mieterinnen und Mietern, die aus der Umlagefinanzierung und Nutzung des Breitbandanschlusses aussteigen wollen. Wohnungsunternehmen sollte zugleich weiterhin erlaubt sein, bei jenen Mieterinnen und Mietern, die nicht aussteigen wollen, die Kosten für den Kabelanschluss über die Betriebskostenumlage abzurechnen.

Schätzungen zufolge werden bis zu 15 Prozent der Mieterinnen und Mieter die Opt-out-Regelung in Anspruch nehmen. In Hamburg beziehen derzeit mehr als 100.000 Mieterhaushalte über in den Wohngebäuden installierte Breitbandnetzen eine Fernsehgrundversorgung frei empfangbarer TV-Sender wie ARD, ZDF, RTL oder Pro7.

Die Mieterinnen und Mieter kostet das im Schnitt zwischen fünf und zehn Euro im Monat. Bezahlt wird das über die vom Vermieter gestellte Nebenkostenabrechnung. Wer von dem Opt-out-Recht Gebrauch machen will, muss die Möglichkeit erhalten, den Breitbandanschluss des Wohngebäudes mit einem anderen Anbieter seiner Wahl zu nutzen.

Grundsätzlich ist die Lage vor Ort entscheidend. Da wo die Vermieter Verantwortung übernehmen und mit Telekommunikationsanbietern vorteilhafte Verträge in Sinne der Mieterinnen und Mieter geschlossen haben, dürfte es keinen Handlungsbedarf geben. Dort, wo Vermieter über die Telekommunikation überhöhte Kosten abrechnen wollen, werden die Mieter von dem Opt-out-Recht Gebrauch machen können.

Wichtig ist ferner, dass unbillige Härten für Wohnungsunternehmen aufgrund der Opt-out-Option und unzureichenden Übergangsfristen vermieden werden. Vor allem Wohnungsunternehmen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten, müssen ihre Kosten genau kalkulieren. Sie können die Opt-out-Option wirtschaftlich nur schultern, wenn ihnen ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht für laufende Verträge mit Telekommunikationsunternehmen eingeräumt wird.“

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 392 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,04 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

Weitere Storys: Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Weitere Storys: Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
  • 15.01.2021 – 15:05

    "Coworking-Spaces sind eine Chance in der Pandemie“

    VNW-Direktor Andreas Breitner: "Vor allem der ländliche Raum könnte davon profitieren." Angesichts der Corona-Pandemie und der Forderung aus der Politik, verstärkt auf Home-Office zu setzen, hat die norddeutsche Wohnungswirtschaft die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern aufgefordert, neue Formen der Arbeit zu fördern. „Wir denken dabei vor allem an sogenannte Coworking-Spaces, von denen vor allem der ...

  • 15.01.2021 – 13:23

    VNW: Gutes Förderprogramm

    VNW-Direktor Andreas Breitner begrüßt Kieler 20-Millionen-Förderprogramm Schleswig-Holstein für Menschen, die auf dem Wohnungsmarkt besonders schlechte Chancen haben. 08/2021 Mit 20 Millionen Euro fördert Schleswig-Holstein in den kommenden zwei Jahren die Schaffung von angemessenem Wohnraum für Menschen, die auf dem Markt besonders schlechte Chancen haben. Das Sonderprogramm zielt beispielsweise auf Wohnungslose, Frauen aus Frauenhäusern, aus der Haft entlassene ...

  • 10.01.2021 – 12:31

    Baurohstoffe werden knapp

    VNW-Direktor Andreas Breitner: Behörden müsse den Abbau von Baurohstoffen erleichtern. Sonst droht eine erhebliche Verteuerung des Wohnungsbaus. 04/2021 Schwerin/Kiel. Die sozialen Vermieter haben die staatlichen Verwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein aufgefordert, die Genehmigung von Kies- und Sandabbau zu erleichtern. „Der erhebliche Anstieg der Baukosten hat auch mit dem zunehmenden Mangel an diesen Baurohstoffen zu tun und er erschwert den Bau ...