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VNW und Haus & Grund zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz: Grünes Bürokratiemonster à la Jamaika - Wohnkosten beim Klimaschutz nicht vergessen!

39/2021

Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat im Rahmen der heutigen 8. Sitzung des Energiewendebeirats erneut den Entwurf des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) vorgestellt. Danach müssen Eigentümer von Wohngebäuden 15 Prozent des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien decken, wenn die Heizungsanlage ausgetauscht wird. Der Energiewendebeirat besteht aus 51 Fachleuten insbesondere aus Parlament, Wirtschaft, Umwelt, Wissenschaft, Kirche und kommunaler Familie. Der Beirat soll die Energiewende begleiten und ist eine Plattform für Kritik und Anregungen.

Anlässlich der Sitzung kommentierten Andreas Breitner, Verbandsdirektor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen, und Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, den Entwurf des EWKG folgendermaßen:

„Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz ist nicht nur ein Wortungetüm, sondern auch ein grünes Bürokratiemonster vom Feinsten. Das Gesetz zeigt nicht nur, wer bei Jamaika den Kurs angibt, sondern atmet den typisch grünen Geist, Bürger zu entmündigen. Offensichtlich traut Minister Albrecht den Eigentümern von Wohngebäuden das „kleine Einmal-Eins“ nicht zu. Anhand des steigenden Preises für Kohlenstoffdioxids (CO²) könnte sich jeder selbst ausrechnen, ob es beim Austausch einer alten Heizungsanlage rechnet, in erneuerbare Energien zu investieren. Stattdessen schreibt der Gesetzentwurf vor, 15 Prozent des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken, wenn eine Heizungsanlage ausgetauscht wird. Mit dem Rechnen hapert es aber offenbar im Umweltministerium. Als Regelbeispiel für erneuerbare Energien wird die Solarthermie genannt (§ 9 Absatz 5 des Gesetzentwurfs). Dabei lohnt sich laut Energieexperten Solarthermie im Gebäudebestand nicht: Die Kosten der Anlage übersteigen das, was der Betreiber an Energiekosten einsparen kann, bei weitem.

Unklar ist, wie diese Regelung kontrolliert werden soll. Schon auszurechnen, wie hoch der Energiebedarf eines Wohngebäudes ist, bedarf es eines qualifizierten Energieberaters. Schornsteinfeger, die den sprichwörtlichen schwarzen Peter haben, die Umsetzung des Gesetzes zu administrieren, sind dafür regelmäßig nicht qualifiziert.

Auswirkungen auf Wohnkosten

Die schleswig-holsteinische Wohnungswirtschaft steht hinter den Klimaschutzzielen der Landesregierung und ist sich der großen Herausforderungen, die gerade im Immobilienbereich bestehen, bewusst. Wir machen uns allerdings auch Sorgen um die Wohnkosten, die am Ende die Mieterinnen und Mieter tragen müssen. Klimaschutz, der auf deren Rücken umgesetzt wird, wird nicht funktionieren und vor allem eines provozieren: Widerstand.

Die Bezahlbarkeit des Wohnens ist eine der wichtigen sozialen Fragen unserer Zeit. Daran müssen sich auch von der Politik vorangetriebene Klimaschutzmaßnahmen messen lassen. Das ist kein Ausspielen von Wohnkosten gegen Klimaschutz, sondern erlebter Alltag der Menschen. Jeder kann den Euro lediglich einmal ausgeben. Nur wenn das Wohnen auf Dauer bezahlbar bleibt, werden die Menschen den Klimaschutz unterstützen. Die Wohnungswirtschaft versteht sich in dieser Frage als Anwalt der ‚kleinen Leute‘ und des bezahlbaren Wohnens.

Die Baukosten sind in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen als die als die allgemeinen Preise. Das mag in Zeiten einer boomenden Wirtschaft und steigender Einkommen halbwegs vertretbar sein. In Zeiten, in denen auf Jahre hinaus mit stagnierenden oder gar sinkenden Einkommen gerechnet werden muss, müssen alle Maßnahmen auf den Prüfstand, die Baukosten nach oben treiben. Dazu gehört auch der Klimaschutz.

Wie gesagt: es geht nicht darum, auf Maßnahmen zum Klimaschutz zu verzichten. Vielmehr geht es darum, jene Umwelttechnik einzusetzen, die vor Ort den größten Klimaschutzeffekt zu vertretbaren Belastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner verspricht. Das können Wohnungsunternehmen und Hausbesitzer am besten einschätzen. Sie kennen ihre Immobilien.“

2021/03/11

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 395 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,04 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit rund 70.000 Mitglieder. Private Kleinvermieter bieten rund zwei Drittel aller Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt an.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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