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VNW-Direktor Andreas Breitner zum Koalitionsvertrag zwischen SPD und der Linken: "Hoffnung für stabile wohnungspolitische Verhältnisse im Land"

140/2021

SPD und Linke in Mecklenburg-Vorpommern haben einen Koalitionsvertrag unterzeichnet, auf dessen Grundlage sie in den kommenden fünf Jahren regieren wollen. Die Verhandlungsführerinnen Manuela Schwesig (SPD) und Simone Oldenburg (Linke) unterzeichneten das Papier am Sonnabend in Schwerin.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Der Koalitionsvertrag in Mecklenburg-Vorpommern gibt Anlass zu der Hoffnung auf stabile wohnungspolitische Verhältnisse in dem Bundesland. In der vergangenen Legislaturperiode gab es eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und den sozialen Vermietern. Diese sollte im Interesse der Mieterinnen und Mieter fortgesetzt werden.

Dazu wird beitragen, dass mit Christian Pegel, mit dem die sozialen Vermieter bereits viele Jahre sehr gut zusammengearbeitet haben, auch künftig für den Wohnungsbau verantwortlich sein wird. Er kennt die Aufgaben, vor denen die Wohnungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns steht.

Eine gute Lösung ist zugleich, den Wohnungsbau in das Innen- und Kommunalministerium zu integrieren. In Mecklenburg-Vorpommern verfügt nahezu jede Stadt über ein eigenes kommunales Wohnungsunternehmen. Damit wird das bezahlbare Wohnen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.

Eine pragmatische Politik der Linken kann gut für Mieter sein

Die Linke als künftiger Koalitionspartner der SPD kann für die Mieterinnen und Mieter ein guter Teil der Landesregierung werden. Voraussetzung ist, dass sie weiterhin eine pragmatische Politik verfolgt und sich nicht von postsozialistischen Enteignungsfantasien einiger westdeutscher Linker beeinflussen lässt.

Die größte Herausforderung der kommenden Legislaturperiode besteht darin, Anforderungen des Klimaschutzes mit dem bezahlbaren Wohnen in Einklang zu bringen. Viele ältere Wohngebäude sind selbst durch weitere energetische Sanierungen oder die Installation moderner Heizungen nicht in einen Zustand zu versetzen, mit dem die heutigen Anforderungen des Klimaschutzes erfüllt werden.

Neben ausreichend öffentlichen Fördermitteln geht es deshalb darum, sich bei Klimaschutz verstärkt auf den sogenannte Quartiersansatz setzen. Dabei wird eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes durch unterschiedliche technische Lösungen auf Quartiersebene umgesetzt. Das ist nachhaltig und gefährdet nicht die niedrigen Mieten.

Attraktive Förderprogramme für die Sanierung von Wohnraum notwendig

Auch wenn es in Mecklenburg-Vorpommern keine Wohnungsnot gibt, so mangelt es in vielen Städten Mecklenburg-Vorpommerns an Wohnraum, der für Menschen mit mittlerem oder geringem Einkommen bezahlbar ist. In den kommenden Jahren sind daher attraktive Förderprogramme notwendig, die vor allem sicherstellen, dass sanierte und modernisierte Wohnungen bezahlbar bleiben.

In vielen konnte durch einen etagenweisen Rückbau sowie Abriss von Wohnhäusern in den Beständen der sozialen Vermieter nicht nur die Leerstandsquote reduziert, sondern auch eine Aufwertung der Quartiere erreicht werden. Sanierung und Modernisierung sind in diesen Fällen auch aus Klimaschutzgründen sinnvoller als Neubau.

Seit dem Jahr 2002 sind in Mecklenburg-Vorpommern fast 32.000 nicht mehr benötigte Wohnungen abgerissen worden. Dadurch konnte die Leerstandsquote landesweit von 10,63 Prozent auf 5,81 Prozent gesenkt werden. Die neue Landesregierung sollte die Förderung von Abriss und Rückbau beibehalten. Der Stadtumbau Ost bleibt eine Daueraufgabe.

Wohnraumförderung durch Zuschüsse ist sinnvoller

Kritisch sehe ich, dass die Landesregierung bei der öffentlich Wohnraumförderung wieder stärker auf Darlehen statt auf Zuschüsse setzen will. Auch wenn die Zinsen derzeit steigen, so ist es für Wohnungsunternehmen auf absehbarer Zeit günstiger, sich Kapital für Investitionen am Kapitalmarkt zu besorgen. Es sind vor allem die mit den staatlichen Darlehen verbundenen Auflagen, die den Bau bezahlbarer Wohnungen erschweren.

Zudem sollte die neue Landesregierung öffentlich deutlich machen, welche Gebiete künftig für die Landespolitik von Vorrang sind, aber auch, welche Gebiete nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Offenheit ist unverzichtbar. Wir brauchen tragfähige Regionalkonzepte und eigenständige Förderinstrumente für die Gemeinden, die als Entwicklungsgebiete in Betracht kommen. Außerdem muss der Ausbau der digitalen Infrastruktur und der Verkehrswege Vorrang haben.

Bei der Neubauförderung muss die vierprozentige Leerstandsquote als Bedingung abgeschafft werden. Zudem muss es klare Regelungen geben, wenn belegungsgebundene Wohnungen nicht vermietet werden könnten, wenn die Nachfrage zu gering ist. Dann muss die Vermietung an andere Interessenten möglich sein. Unverzichtbar sind zudem eine Anpassung der Förderbedingungen an die Baukosten

Nin unserer alternden Gesellschaft werden Mieterinnen und Mieter künftig vor allem barrierefreie Wohnungen nachfragen. Wenn Wohnungen bezahlbar bleiben sollen, muss die künftige Landesregierung Zuschussprogramme beispielsweise für die Nachrüstung mit Fahrstühlen oder Badsanierungen auflegen.

Altschuldenlösung auch für Genossenschaften

Beim Ringen um eine Lösung für DDR-Altschulden darf die neue Landesregierung nicht nachlassen. Nach den kommunalen Wohnungsunternehmen muss eine Lösung für die Wohnungsgenossenschaften gefunden werden. Sie dürfen auf den ungerechtfertigten Kosten nicht sitzen bleiben.

Gerade im ländlichen Raum sind Wohnungsunternehmen – Genossenschaften wie kommunale Unternehmen – oftmals ein unverzichtbarer wirtschaftlicher Anker. Die Stärkung dieser Unternehmen durch die Übernahme der Altschulden dient der gesamten Region.“

2021/11/14

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 400 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,20 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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