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VNW-Direktor Andreas Breitner: Unsaubere Arbeit beim Energiewirtschafts- und Klimaschutzgesetz

69/2022

Kiel. Die sozialen Vermieter haben der bisherigen Landesregierung vorgeworfen, beim Energiewirtschafts- und Klimaschutzgesetz unsauber gearbeitet zu haben, und sie aufgefordert, den schleswig-holsteinischen Hausbesitzern schnell Klarheit zu verschaffen.

„Das Gesetz ist seit Ende des vergangenen Jahres in Kraft, doch eine entsprechende Umsetzungsverordnung gibt es bis heute nicht“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Der scheidende Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat nichts vorgelegt, und alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in Schleswig-Holstein wissen derzeit nicht, wie sie dem Gesetz gerecht werden sollen.“

Üblicherweise wird ein Gesetzentwurf in einem parlamentarischen Verfahren erarbeitet und verabschiedet. Auf Grundlage des beschlossenen Gesetzes können sogenannte Ausführungsanweisungen, eine Verordnungsermächtigung, verabschiedet werden. Auf dieser Grundlage erlassen Ministerien anschließend Verordnungen zur Durchführung bzw. Anwendung eines Gesetzes. Daran fehlt es beim EWKG.

Im Falle des Energiewirtschafts- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) sei eine Verordnungsermächtigung erlassen worden, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Doch trotz mehrfacher Nachfragen unzähliger betroffener Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer gibt es noch immer nicht die notwendige Verordnung. Dabei sind einige wichtige Dinge zu regeln. Sonst läuft das Gesetz ins Leere oder führt gar dazu, dass Hausbesitzer ihren Pflichten nicht nachkommen können.“

„So sei bislang nicht klar, welche Heizungsanlagen von der im Gesetz verankerten Vorgabe betroffen seien, demzufolge nach einer Erneuerung mindestens 15 Prozent regenerativ erzeugtes Gas verwendet werden müsse, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner weiter. „Besonders problematisch sind Unklarheiten bei der vom Gesetz vorgeschriebenen Photovoltaikpflicht. Nicht geregelt ist beispielsweise, unter welchen Voraussetzungen die Pflichterfüllung wirtschaftlich unzumutbar ist.“

„Es ist sehr ärgerlich, wenn handwerkliche Fehler des Umweltministeriums dazu führen, dass ein Umweltschutzgesetz nicht umgesetzt werden kann“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner weiter. „Kein Wohnungsunternehmen, aber auch kein Einfamilienhausbesitzer kann es sich leisten, Gesetze nicht genau einzuhalten. Nur dazu muss man wissen, was, wie und wann gesetzlich gewollt ist. Das EWKG scheint ein typisches Beispiel für Öko-Aktionismus zu werden. Eifer ersetzt eben kein ordentliches Regieren. Nur damit erreicht man aber im Rechtsstaat seine politischen Ziele. So wird das mit der Energiewende jedenfalls nichts.“

2022/06/03

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 406 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,20 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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