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Soziale Vermieter: Gasumlage gilt nicht für Fernwärmekunden

112/2022

Hamburg/Schwerin/Kiel. Die Politik muss nach Auffassung der sozialen Vermieter rasch klären, ob die Gasumlage auch auf Fernwärmekunden umgelegt werden darf.

„Derzeit kündigen Stadtwerke an, diese Kosten auf die Mieterinnen und Mieter abzuwälzen“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Allerdings hat das Bundeswirtschaftsministerium selbst mitgeteilt, dass Fernwärmekunden von der Umlage bislang nicht betroffen seien. Solange die Rechtslage ungeklärt ist, können und wollen die Wohnungsunternehmen die Gasumlage nicht an die Mieterinnen und Mieter weiterreichen.“

In diesem Zusammenhang erneuerte VNW-Direktor Andreas Breitner seine Forderung nach einem zeitlich befristeten Energiepreisdeckel. „Ein Energiepreisdeckel kann verhindern, dass Menschen auf Grund hoher Heiz- und Stromkosten ins wirtschaftliche Unglück stürzen. Ich fürchte, dass selbst Haushalte mit moderatem Einkommen, schnell in eine ausweglose Lage geraten können. Von heute auf morgen pro Monat mehrere Hundert Euro mehr allein für Heizung und Strom zu bezahlen – da muss man schon suchen, wer sich das leisten kann.

Ich bin mir sicher, dass der Energiepreisdeckel kommen wird. Ich verstehe nicht, dass die Bundesregierung sich bei diesem Thema treiben lässt und das Heft des Handelns aus der Hand gibt. Wir brauchen keine Pflaster, sondern wirksame Medizin. Wirklich wirksam ist nur der Energiepreisdeckel.“

Nach den Worten von VNW-Direktor Andreas Breitner könnte ein Haushalt bis zu einem bestimmten Einkommen eine bestimmte Menge an Heizenergie und Strom zu einem gedeckelten, sprich günstigen Preis beziehen. Die Differenz zum Marktpreis zahlt der Staat aus Steuermitteln. Für alles, was über die festgelegte Menge hinaus bezogen werde, müssten die Menschen den höheren Marktpreis bezahlen.“

Dieser Link führt zur Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums. In der Mitteilung des Ministeriums heißt es wörtlich: "Derzeit sind Fernwärme-Kunden nicht erfasst. An der rechtlich sicheren Umsetzung der Erfassung wird derzeit gearbeitet."

12/09/2022

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 407 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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