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Soziale Vermieter: Bundesländer "sparen" Millionen beim Wohngeld

  1. VNW-Direktor Andreas Breitner fordert eine bessere und ausführlichere Information über das Wohngeld.
  2. Es muss aber flexibler, digitaler und breiter werden.
  3. Die Finanzämter könnten zusammen mit den Wohngeldstellen jedes Jahr eine aktualisierte Übersicht der Wohngeldberechtigten erstellen.

133/2022

Hamburg/Schwerin/Kiel. Im Bundestag wird derzeit der Gesetzentwurf für das Wohngeld-Plus beraten. Ziel ist die Ausweitung der staatlichen Leistung von derzeit 600.000 auf rund zwei Millionen Haushalte.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Wissenschaftler gehen davon aus, dass bislang nur jeder dritte Haushalt, der einen Anspruch auf Wohngeld hat, dieses auch erhält. Dadurch ‚spart‘ Hamburg Jahr für Jahr rund 10,8 Millionen Euro, Schleswig-Holstein rund 19,1 Millionen Euro und in Mecklenburg-Vorpommern rund 12,1 Millionen Euro.

Damit erfüllt der bisherige Umgang der Bundesländer mit dem Anspruch auf das Wohngeld den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Mehrere zehntausend Haushalte hatten zwar einen Anspruch, wurden darüber aber nicht informiert und wussten so nichts davon. Das muss jetzt dringend anders werden.“

Dem Statistischen Bundesamt zufolge erhielten Ende 2020 in Hamburg 13.225 Haushalte Wohngeld. Das waren rund 1,4 Prozent der Haushalte in der Hansestadt. Die Gesamtausgaben für Wohngeld lagen 2020 in Hamburg bei 32,7 Millionen Euro.

Dem Statistischen Bundesamt zufolge erhielten Ende 2020 in Schleswig-Holstein 23.754 Haushalte Wohngeld. Das waren rund 1,7 Prozent der Haushalte in dem Land. Die Gesamtausgaben für Wohngeld lagen 2020 in Schleswig-Holstein bei 57,9 Millionen Euro.

Dem Statistischen Bundesamt zufolge erhielten Ende 2020 in Mecklenburg-Vorpommern 22.560 Haushalte Wohngeld. Das waren rund 2,7 Prozent der Haushalte in dem Land. Die Gesamtausgaben für Wohngeld lagen 2020 in Mecklenburg-Vorpommern bei 36,8 Millionen Euro.

„Das Wohngeld ist das richtige Mittel, um die Schmerzen des drohenden Energiekostenhammers zu lindern. Es muss aber flexibler, digitaler und breiter werden.

Wer berechtigt ist, das ließe sich künftig unbürokratisch mit Hilfe der Finanzämter feststellen. So sieht das Jahressteuergesetz 2022 ‚die Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer‘ vor.

Die Finanzämter könnten zusammen mit den Wohngeldstellen jedes Jahr eine aktualisierte Übersicht der Wohngeldberechtigten erstellen. Dann wäre auch gesichert, dass wirklich alle, die einen Anspruch auf diese staatliche Leistung haben, das Geld erhalten. Zudem würde in den Behörden Arbeit gespart.

Zudem muss das Wohngeld an die jährliche Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden.

Ansonsten fallen zu viele Haushalte aus dem Wohngeld heraus. Ohne diese Dynamisierung werden dann gerade diejenigen benachteiligt, die nicht dauerhaft, sondern befristet beschäftigt sind und über ein schwankendes Einkommen verfügen. Die jährlich vorzunehmende Anpassung muss sich auch auf die Heizkostenkomponente und die Klimakomponente beziehen.“

Wohngeld wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese sich angemessenen und familiengerechten Wohnraum leisten können. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Hintergrund für den beobachteten Anstieg an Wohngeldhaushalten ist die zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Wohngeldreform. Durch das Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG) sind mehr Haushalte als zuvor wohngeldberechtigt. Mit der Reform wurden beispielsweise Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben und der Wohngeldanspruch auf höhere Einkommensbereiche ausgeweitet.

8/11/2022

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 406 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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