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Bestandshaltende Vermieter zur Umzugsinitiative von Hamburg und Bayern

VNW-Direktor Andreas Breitner: Wohnkosten sind oft nur ein Hindernis. Oftmals haben ältere Menschen eine tiefe emotionale Bindung an ihre Wohnung entwickelt.

135/2022

Nach dem Umzug in eine kleinere Wohnung sollen Mieten nach dem Willen von Bayern und Hamburg künftig nicht steigen dürfen. Bei der Justizministerkonferenz (Jumiko) am Donnerstag in Berlin soll auf Antrag Bayerns, dem Hamburg beigetreten ist, über einen rechtlichen Bestandsschutz für günstige Mieten bei einem Umzug in kleinere Wohnungen abgestimmt werden. Eine Änderung ist aber nur über eine Novelle des Bundesrechts möglich.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die bestandserhaltenden Vermieter unternehmen bereits vieles, älteren Menschen, den Umzug aus einer großen in eine kleinere Wohnung zu erleichtern. Sie helfen bei der Suche, zahlen für den Umzug und passen auch in betriebswirtschaftlich vertretbarem Maße die Miete an. Die Realität zeigt aber, dass ältere Menschen vielerlei Gründen ungern umziehen.

Die Wohnkosten sind nur ein Hindernisgrund. Oftmals haben Menschen einen großen Teil ihres Lebens in ihrer Wohnung verbracht, dort Kinder großgezogen. Für viele Menschen ist es unüberwindbare emotionale Hürde, die Wohnung im Alter zu verlassen.

Zudem geht es bei einer Wohnung nicht nur um die Größe. Auch der energetische Zustand und der Modernisierungsgrad einer Wohnung spielen bei der Berechnung der Miete eine Rolle. Insofern ist es zu kurz gedacht, wenn bei der Miete allein die Größe der Wohnung eine Rolle spielen soll.

Oftmals sind größere Wohnungen, in denen Menschen vielen Jahre leben, in einem energetisch schlechten Zustand. Wenn diese dann in eine moderne, energetisch hoch effiziente Wohnung umziehen, muss das beim Quadratmeterpreis berücksichtigt werden.

Der Hinweis, der Vermieter könne die frei werdende, große Wohnung dann teurer als bislang vermieten, lässt außer Acht, dass diese Wohnungen oftmals aufwändig saniert werden müssen. Zudem gelten inzwischen in vielen Städten auch bei einer Wiedervermietung Obergrenzen.

Ferner machen unsere Wohnungsunternehmen die Erfahrung, dass viele ältere Menschen zwar theoretisch bereit sind, aus einer großen in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Wenn es aber dann konkret wird, wollen sie oftmals in ihrem angestammten Umfeld, also in ihrem bisherigen Wohnquartier, wohnen bleiben. Das aber lässt sich oftmals nicht umsetzen.“

09/11/2022

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 406 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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