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Soziale Vermieter zur Hamburger Bundesratsinitiative für eine Begrenzung der Steigerung von Indexmieten

VNW-Direktor Andreas Breitner:

  1. Mietsteigerungen auf Grund eines Indexmietvertrages sind ein unkalkulierbares Risiko.
  2. Menschen brauchen beim Wohnen eine gewisse Planungssicherheit.
  3. Mietsprünge bei Indexmieten sorgen für einen überdurchschnittlichen Anstieg des Mietenspiegels.

136/2022

Hamburgs Stadtentwicklungsbehörde hat den Entwurf einer Drucksache für eine Bundesratsinitiative zu Begrenzung der Steigerung von Indexmieten vorgelegt. Im Kern geht es darum, die jährlich erlaubte Erhöhung einer Indexmiete unabhängig von der realen Inflation auf 3,5 Prozent zu beschränken. Es soll eine entsprechende Kappungsgrenze eingeführt werden.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Angesichts von historisch hohen Inflationsraten von mehr als zehn Prozent sind für Normalverdiener Mietsteigerungen auf Grund eines Indexmietvertrages ein unkalkulierbares Risiko. Die Mietsprünge bergen die Gefahr, dass die betroffenen Mieterinnen und Mieter ihre Wohnkosten nicht mehr tragen können und ihre Wohnung aufgeben müssen.

Zwar ist es richtig, dass Mieterinnen und Mieter mit einem Indexmietvertrag in den vergangenen Jahren von niedrigen Inflationsraten profitiert haben. Grundsätzlich sollte aber bei einem Grundbedürfnis wie das Wohnen eine gewisse Planungssicherheit herrschen. Die von vielen ‚wohnungsfernen‘ Einflüssen abhängige Entwicklung der Inflationsrate ist daher keine geeignete Grundlage zu Bestimmung der Wohnungsmiete.

Das belegt die aktuelle Situation, in der durch Russlands Angriff auf die Ukraine die Energiepreise sprunghaft stiegen und dadurch die Inflation überdurchschnittlich angeheizt wurde. Warum aber diese Entwicklung zu einem überdurchschnittlichen Anstieg der Mieten führen sollte, erschließt sich mir nicht. Wichtig ist es, dass die Mieterinnen und Mieter nicht ständig mit Sorge auf die Inflationsrate starren müssen.

Bei einem Indexmietvertrag verzichtet der Vermieter auf das Recht, die Miete an die Vergleichsmiete anpassen zu können. Allerdings steigt die Miete entsprechenddes Verbraucherpreisindexes. In Zeiten niedriger Inflationsraten liegt der Vorteil aufSeiten der Mieterinnen und Mieter. Bei hohen Inflationsraten wie derzeit profitieren dieVermieter – allerdings über Gebühr. Haushalte müssen hohe Mietsprünge fürchten.

Zwar ist die Indexmiete in Paragraph 557b BGB geregelt und grundsätzlich ein legitimes Mittel der Vertragsgestaltung. Allerdings haben in angespannten Wohnungsmärkten Wohnungsinteressenten oftmals keine Möglichkeit, sich zwischen einer Indexmiete oder einem ‚normalen‘ Mietvertrag zu entscheiden. Ihnen wird die Indexmiete aufgezwungen. Insofern dient eine Begrenzung der Erhöhung von Indexmieten der Chancengleichheit.

Zu guter Letzt verursachen Mietsprünge bei Indexmieten einen überdurchschnittlichen Anstieg des Mietenspiegels, da Indexmieten zu einer höheren ortsüblichen Vergleichsmiete führen. Damit verteuern sich auch die Mieten für Haushalte, die keine Indexmiete haben. Das wiederum ist nicht im Sinne des Mieterschutzes.“

15/11/2022

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 408 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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