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Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Am Gemeinwohl orientierte Vermieter fordern mehr Engagement des Staates bei der Wohngeldreform

VNW-Direktor Andreas Breitner:

  1. Alle Kräfte auf die Genehmigung und Auszahlung von Wohngeld zu konzentrieren.
  2. Wer Wohngeld beantragt, der braucht es auch. Und zwar sofort.
  3. Wohnungsunternehmen nicht mit den Sorgen und Problemen ihrer Mieterinnen und Mieter allein lassen.

142/2022

Kiel. Die kommunalen Spitzenverbände in Schleswig-Holstein warnen davor, dass die Wohngeldstellen im Lande dem Ansturm der Neunträge nicht gewachsen und erhebliche Verzögerungen zu erwarten sind, Die am Gemeinwohl orientierten Vermieter haben die Behörden deshalb aufgefordert, in den kommenden sechs Monaten alle Kräfte auf die Genehmigung und Auszahlung von Wohngeld zu konzentrieren.

„Die Menschen brauchen jetzt schnelle und unbürokratische Hilfe“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Anspruchsberechtigten das Wohngeld erst im Sommer kommenden Jahres auszuzahlen, obwohl sie es schon im Februar oder März benötigen, geht angesichts der gestiegenen Heiz- und Stromkosten nicht. Wohngeld ist das richtige Hilfsinstrument.“

„Aber was hilft es, wenn die Bundesregierung wie seit Monaten angekündigt liefert, aber die Kommunen es nicht packen. Wir brauchen jetzt dringend eine konzertierte Aktion des Staates, um die Hilfe an den Mann und die Frau zu bringen. Uns helfen jetzt keine Überforderungs- und Überlastungsanzeigen aus den Amtsstuben, sondern nur Anpacken und Lösungen entwickeln. Wir erwarten schlicht mehr Anstrengungen.“

Wohngeldreform ist lange bekannt

Noch dazu sei die Wohngeldreform lange bekannt. „Jetzt so zu tun, als sei man völlig überrascht worden, ist das Gegenteil von verantwortlichem Handeln. Wer Wohngeld beantragt, der braucht es auch. Und zwar sofort. Wenn er es nicht erhält, steht er vor dem Nichts.“

Hintergrund der Forderung ist die Ausweitung der Anspruchsberechtigten mit Beginn des neuen Jahres. Kommunen klagen, dass die Wohngeldstellen überlastet sind und fürchten, dass mit einem Bescheid und einer Auszahlung erst im Sommer kommenden Jahres zu rechnen sei. Experten erwarten, dass mit Beginn des Jahres 2023 die Zahl der Wohngeldberechtigten bundesweit um rund 1,5 Millionen Haushalte steigen wird. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erhalten rund 22.500 Haushalte Wohngeld, in Hamburg rund 12.000 Haushalte.

„Alle Behördenleiterinnen und Behördenleiter müssen in den kommenden Monaten die Organisation des Wohngeldes zur Chefsache machen“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Der Vorschlag des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, wonach die ersten Monate das Wohngeld als pauschalierte Abschlagszahlung überwiesen und erst später die genaue Höhe überprüft wird, kann helfen, den Antragsstau zum Anfang im Sinne der Wohngeldberechtigten zu organisieren.“ Denkbar wäre es zudem, wie bei der Corona-Pandemie Kräfte des Zivilschutzes oder der Bundeswehr zu nutzen.

Gewinnung von Fachkräften zentral(er) steuern

„Besondere Lagen erfordern besondere Maßnahmen“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Wir stehen in einem Wirtschaftskrieg und werden mit Energiekosten angegriffen. Da können wir nicht einfach weiter ‚vor-uns-her-verwalten‘. Wir müssen alle staatlichen Stellen jetzt auf dieses Thema fokussieren. Parallel dazu sollte in den Bundesländern die Gewinnung von Fachkräften für die Wohngeldstellen zentral(er) gesteuert werden.“

Hamburg richte beispielsweise eine zentrale Dienststelle ein und habe nach eigener Auskunft sehr viele Bewerberinnen und Bewerber. „Nur darüber zu klagen, dass der künftige Arbeitsaufwand nicht zu schaffen sei, hilft den Menschen nicht. Die Reform des Wohngeldes ist nicht vom Himmel gefallen, sondern wurde lange angekündigt und die Folgen waren vorhersehbar. Wir brauchen in der Krise auch in der Verwaltung weniger Bedenkenträger und mehr Mutmacher.“

VNW-Direktor Andreas Breitner warnte davor, die Wohnungsunternehmen mit den Sorgen und Problemen ihrer Mieterinnen und Mieter allein zu lassen. „Unsere Mitgliedsunternehmen haben versprochen, dass niemand seine Wohnung verliert, wenn die Heizkostenrechnung nicht bezahlt werden kann. Zudem ist es sinnvoll, dass die Menschen bei Problemen frühzeitig das Gespräch mit ihrem Vermieter suchen. Das bedeutet aber nicht, dass der Staat frühzeitig ohne Ehrgeiz und Ambition quasi reflexartig die Segel streicht und die am Gemeinwohl orientierten Vermieter mit den existentiellen Sorgen ihrer Mieterinnen und Mieter im Stich lässt.“

29/11/2022

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 396 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,20 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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