Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Soziale Vermieter besorgt über deutlich steigende Grundsteuern in guten Lagen
VNW-Direktor Andreas Breitner:
- Erste Bescheide zeigen, dass Mieterinnen und Mieter guten Lagen wegen hoher Bodenrichtwerte künftig erheblich mehr bezahlen müssen.
- Kommunen müssen der Entmischung von Wohngebieten bei der Bestimmung des örtlichen Hebesatzes entgegenwirken.
- Land muss nachbessern und gesetzlich erlaubten 25prozentigen Abschlag auf die Steuermesszahl bei öffentlich geförderten Wohnungen gesetzlich verankern.
18/2023
Kiel. Die sozialen Vermieter Schleswig-Holsteins sind in ernster Sorge darüber, dass mit der Grundsteuerreform die Abgabe in guten Lagen deutlich steigen und finanzschwache Mieterinnen und Mieter über die Gebühr belasten wird. Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), fordert daher die Kommunen auf, bei der Bestimmung der Höhe des örtlichen Hebesatzes die Interessen der Mieterinnen und Mieter sozial orientierter Wohnungsunternehmen besonders zu berücksichtigen.
„Die ersten übermittelten Grundsteuerwert- und -messbescheide bestätigen die Befürchtung, dass soziale Vermieter in gute Lagen mit einer deutlich steigenden Grundsteuerbelastung rechnen müssen“, sagt Andreas Breitner. „Die Kommunen haben es jetzt in der Hand, ob bezahlbares Wohnen in guten Lagen weiter unter Druck gerät.“
Hintergrund ist die Regelung in Schleswig-Holstein, wonach der Bodenrichtwert einen besonders großen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer hat. In guten Wohnlagen ist der Bodenwert naturgemäß deutlich höher als in anderen Lagen. Der VNW-Direktor erinnert daran, dass Finanzministerin Monika Heinold erklärt hatte, die neue Grundsteuer solle keine Steuererhöhung durch die Hintertür sein. So sei es mit den Kommunen besprochen worden.
„Das Verhalten der Kommunen ist die Probe aufs Exempel“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner weiter. So böten viele soziale Vermieter in guten Lagen Wohnungen an. „Obwohl diese Wohnungen teilweise schon vor Jahrzehnten aus der Zweckbindung der Wohnraumförderung gefallen sind, liegen die Mieten nach wie vor auf dem Niveau des sozialen Wohnungsbaus. Sie sollten also wie öffentlich geförderte Wohnungen behandelt werden.“
Auch das Land bleibt in der Pflicht
Allerdings blieben auch das Land und das Finanzministerium in der Pflicht, bei der Grundsteuer nachzubessern, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Das Bundesmodell sieht eine Grundsteuervergünstigung für öffentlich geförderte Wohnungen vor. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die Wohnungsunternehmen einen Abschlag von 25 Prozent auf die Steuermesszahl, was die Grundsteuer geringer ausfallen lassen würde. Das scheint mir ein guter Weg zu sein, niedrige Mieten zu entlasten.“
Wenn die Grundsteuer deutlich steigt, erhöhen sich die Nebenkosten für die Mieterinnen und Mieter. „Das aber führt zu einer Entmischung von Wohnquartieren, vor der Experten seit vielen Jahren warnen“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Gute Lagen werden dann für Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen kaum mehr bezahlbar. Die Folge ist eine Verdrängung der Schwächsten unserer Gesellschaft. Das lehnen wir als soziale Vermieter ab.“
Hamburg habe im Übrigen ein deutlich einfacheres Modell gewählt, so der VNW-Direktor weiter. „In der Hansestadt wird für sämtliche Wohnflächen einen Abschlag auf die Steuermesszahl von 30 Prozent gewährt.“
08/02/2023
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 411 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de