Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
VNW-Direktor Andreas Breitner zum Spitzentreffen zur Wärmewende: „Der erste Schritt ist getan. Ohne eine landesweite Strategie droht jedoch ‚Wärmewildwest‘.“
- Die Wärmewende lässt sich nur mit großer staatlicher Förderung umsetzen, denn das Wohnen muss für die Menschen im Land bezahlbar bleiben.
- Das Land muss zusammen mit den Kommunen landesweit verbindliche Vorgaben zur Wärmeplanung erarbeiten, sonst droht "Wärmewildwest".
54/2023
Mit Landesbürgschaften in Höhe von zwei Milliarden Euro will Schleswig-Holstein den Aufbau von kommunalen Wärmenetzen durch Stadtwerke unterstützen. Das kündigte Ministerpräsident Daniel Günther am Dienstag an. Die Stadtwerke rechnen mit Investitionen von mindestens sechs Milliarden Euro für die Wärmewende.
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„Die sozialen Vermieter begrüßen das Vorhaben der Landesregierung. Die Wärmewende lässt sich nur mit großer staatlicher Förderung umsetzen, denn das Wohnen muss für die Menschen im Land bezahlbar bleiben. Ob Landesbürgschaften in Höhe von zwei Milliarden Euro am Ende ausreichen, wenn die Stadtwerke mit Investitionen in Höhe von sechs Milliarden Euro rechnen, bleibt abzuwarten.
Wichtig ist es, dass jetzt auch das Umweltministerium aus den Puschen kommt und zusammen mit den Kommunen landesweit verbindliche Vorgaben zur Wärmeplanung erarbeitet. Bislang fehlen entsprechende Leitplanken, so dass die Gefahr besteht, dass jeder das macht, was er will - und kann. Ohne eine landesweite Strategie droht ‚Wärmewildwest‘.
Das Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein verpflichtet große und mittelgroße Kommunen zur Erstellung eines Wärme- und Kälteplans. Die ersten Kommunen müssen ihre Wärmepläne dem Umweltministerium bis 2024 vorlegen. Alle anderen haben bis spätesten 2027 Zeit. Der Plan muss ein Konzept beinhalten, wie bis 2045 eine treibhausgasneutrale Wärme- und Kälteversorgung erreicht werden kann.
Eine kommunale Wärmeplanung ist für die ortsansässigen Wohnungsunternehmen von zentraler Bedeutung. Eine treibhausneutrale Wärmeversorgung setzt erhebliche Investitionen voraus, die man nicht mal eben aus dem Ärmel schütteln kann. Unsere Unternehmen brauchen Zeit und Planungssicherheit. Ihre Planungen korrespondieren bestenfalls mit denen der Kommune. Wenn aber jeder etwas Eigenes macht, führt das zu Fehlentwicklungen. Deshalb wären einige einheitliche Vorgaben für das Land gut.
Problematisch ist zudem, dass die Kommunen mit dem Fachkräftemangel allein gelassen werden. Das Land macht sich einen schlanken Fuß, wenn es zwar die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren will, es für die Kommunen aber kaum möglich ist, entsprechende Fachleute zu finden.
Natürlich ist die Erstellung des Wärmeplanes zuallererst Aufgabe der jeweilige Kommune. Bei der zentralen Bedeutung, die bei der Energiewende den Wärmenetzen zukommt, ist es jedoch unverzichtbar, dass sich das Umweltministerium mehr engagiert.“
02/05/2023
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 412 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de