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VNW-Direktor Andreas Breitner zur ersten Lesung des Wohnraumschutzgesetzes im Landtag von Schleswig-Holstein

  1. Wohnraumschutzgesetz ist überfällig.
  2. Vermieter tragen Verantwortung für die Gesellschaft.
  3. Politik muss bei der Bewertung der Vermieter mehr differenzieren.

60/2023

Im Landtag von Schleswig-Holstein sollte am Mittwoch in einer ersten Lesung ein Wohnraumschutzgesetz diskutiert werden.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Wohnraum schützen heißt Lebensqualität schaffen. Auch wenn es Einzelfälle sind: immer wieder vernachlässigen Eigentümer ihre Immobilie, greifen aber die Miete ab und gefährden so die Menschen, die in den Wohnungen leben. Wenn das Gesetz verabschiedet wird, können die Kommunen rasch reagieren, sollte ein Vermieter seine Immobilie vernachlässigen. Sie können dann gegen Missstände und die dafür verantwortlichen Eigentümer vorzugehen.

Vermieter tragen gesellschaftspolitische Verantwortung, denn Wohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf. Dazu gehören Mindeststandards einer Wohnung. Wer Menschen eine Wohnung vermietet, der muss sich an Regeln halten – und der Staat muss die Einhaltung der Regeln kontrollieren und im Zweifel durchsetzen. Jetzt haben die Kommunen es in der Hand, dafür zu sorgen.

Für die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften ist das Grundlage ihrer täglichen Arbeit. Ihnen geht es nicht um eine Maximalrendite, sondern darum, ihren Mieterinnen und Mietern zu bezahlbaren Preisen modernen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Bei Problemen gibt es einen Dialog auf Augenhöhe, so dass in den allermeisten Fällen eine beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann.

Die sozialen Vermieter bedauern, dass sie immer wieder mit (den wenigen) Vermietern, die nur einen raschen Euro zu Lasten ihrer Mieterinnen und Mieter machen wollen, in einen Topf geworfen werden. Wir wünschen uns hier von der Politik mehr Differenzierung – vor allem bei der Gesetzgebung. Viele Gesetze wie eine Mietpreisbremse oder Senkung von Kappungsgrenzen treffen vor allem jene Unternehmen, die sich am Gemeinwohl orientieren.“

10/05/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 412 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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