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Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Soziale Erhaltensverordnungen sind gut – sie müssen aber an die modernen Herausforderungen angepasst werden

12/2025

VNW-Direktor Andreas Breitner: Es geht nicht um eine Luxussanierung, aber die alten Regeln verhindern, dass Mieterinnen und Mieter moderne Wohnlösungen nutzen können. Wohnungsunternehmen benötigen mehr Beinfreiheit.

Der Hamburger Senat hat am Donnerstag eine positive Bilanz der Wirkungen der sozialen Erhaltungsverordnungen vorgelegt. Nach den Worten von Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein tragen die Verordnungen dazu bei, „dass Menschen aus unterschiedlichen sozialen Schichten weiterhin in ihren Quartieren leben können und dass bezahlbarer Wohnraum gesichert wird“. Dies fördert nicht nur den sozialen Zusammenhalt, sondern Die Verdrängung alteingesessener Bewohnerinnen und Bewohnern werde verhindert, heißt es in der Mitteilung der Stadt weiter.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die sozialen Vermieter haben den Hamburger Senat stets bei seinem Bemühen, die Durchmischung der Stadt zu gewährleisten, unterstützt. Dazu gehört, dass VNW-Mitgliedsunternehmen zusammen mit privaten Projektentwicklern in den vergangenen Jahren eine Reihe von Bauprojekten umgesetzt haben und so sicherstellen konnten, dass auch in besonders nachgefragten Quartieren wie beispielsweise die Hafencity bezahlbarer Wohnraum geschaffen wurde.

Kritisch sehen wir jedoch, dass soziale Erhaltensverordnungen inzwischen die Modernisierung von Bestandswohnungen erheblich behindern. Deshalb ist es notwendig, die Regelungen zu modernisieren und den aktuellen Herausforderungen anzupassen.

Besonders ärgerlich ist es, wenn bestehende Vorschriften moderne technische Lösungen verhindern, die den Mieterinnen und Mietern zu Gute kommen. So sind beispielsweise Video-Gegensprechanlagen in der Regel nicht erlaubt, obwohl sie aus Sicherheitsgründen von Mieterinnen und Mietern gefordert werden.

In anderen Fällen gab es große Probleme, weil Balkone etwas vergrößert werden sollten. Das wurde mit Verweis auf die Erhaltensverordnung untersagt. Es kann doch nicht sein, dass mehr Wohnkomfort für die Mieterinnen und Mietern – oftmals auch ohne eine Mieterhöhung – nicht möglich ist, weil die Verordnung es verbietet. Die Gelackmeierten sind dann die Wohnungsnutzer.

Die sozialen Vermieter fordern, dringend die Regeln der sozialen Erhaltensverordnungen zu überarbeiten und den Wohnungsunternehmen mehr Beinfreiheit zu ermöglichen. Letzten Endes geht es darum, dass die Wohnungen nicht nur bezahlbar, sondern auch modern sein sollen. Wir reden hierbei nicht von Luxussanierungen, sondern von einer maßvollen Modernisierung von Wohnungen.

Natürlich müssen am Ende des Tages auch maßvolle Mieterhöhungen möglich sein. Die Ansprüche der Menschen und ihr verfügbares Einkommen sind in den vergangenen Jahrzehnten gewachsen. Sie sind durchaus bereit, für mehr Komfort eine etwas höhere Miete zu bezahlen.“

06/02/2025

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 452 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 775.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,59 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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