Alle Storys
Folgen
Keine Story von Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. mehr verpassen.

Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Verschleppung von Verfahren grenzt an unterlassene Hilfestellung

Dringend benötigte Wohnungen in Hamburg stehen leer und können nicht genutzt werden. Sie werden dem Wohnungsmarkt vorenthalten, weil die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ihren Personalmangel nicht in den Griff bekommt. Die Gerichte sind völlig überlastet, sodass Räumungs- und Nachlasssachen nicht bearbeitet werden. Zum Stand 31. August 2024 gab es laut Senat an den acht Amtsgerichten in Hamburg 1.540 unerledigte Nachlassverfahren. Dabei ist das Problem seit Jahren bekannt.

15/2025

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die Personalsituation an Hamburgs Amtsgerichten hat mittlerweile desaströse Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt: Dringend benötigter Wohnraum kann nicht vermietet werden, da entsprechende gerichtliche Entscheidungen fehlen. So wird dem ohnehin schon angespannten Wohnungsmarkt in der Stadt dringend benötigter Wohnraum vorenthalten und sehenden Auges weiterer unnötiger Leerstand produziert. Das ist ein Schlag ins Gesicht aller, die oft monatelang eine passende Wohnung suchen. Gleichzeitig steigen bei den Vermietern Monat für Monat die Forderungen – ohne eine realistische Aussicht darauf, dass die ausstehenden Beträge jemals ausgeglichen werden. Das kann für manche Vermieter existenzbedrohende und ruinöse Ausmaße annehmen.

Genaue Statistiken über ihre Rückstände werden von den Amtsgerichten laut eigener Aussage nicht geführt. Die Digitalisierung, die zu einer Beschleunigung von Verfahren führen könnte, steckt – so lassen sich die Aussagen der Behörde verstehen – noch in den Kinderschuhen. Fest steht: „Die Situation im Bereich der Geschäftsstellen der Amtsgerichte ist gegenwärtig generell angespannt.“ So steht es schmallippig im Bericht des Haushaltsausschusses vom 18. November 2024. Dieselbe Formulierung wählte der Senat schon ein Jahr zuvor - in der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 14. November 2023. Offensichtlich hat sich seither nichts verändert. Das grenzt an unterlassene Hilfeleistung.

Ein Jahr später hieß es in einer Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleinen Anfrage zur Personalsituation an den Amtsgerichten, dass Räumungsklagen zwar zu den „besonders eilbedürftigen Anträgen“ in der weiteren Bearbeitung vorgezogen würden. In den Nachlass- und Zwangsvollstreckungsbereichen mehrerer Amtsgerichte bestünden aber immer noch hohe Rückstände. Wichtige Entscheidungen werden also, obwohl das Problem seit langer Zeit bekannt ist, auf die lange Bank geschoben – und Wohnungen so zum Teil für Jahre der Nutzung entzogen.

Nur ein Beispiel aus der Praxis der sozialen Vermieter: Allein bei der Eisenbahnbauverein Hamburg eG gibt es derzeit neun Wohnungen, bei denen die Mieterinnen oder Mieter verstorben sind, dazu jedoch seit Monaten – zum Teil fast einem Jahr – die Freigabe vom Nachlassgericht fehlt. So viele Fälle wie jetzt gab es dort noch nie!

Bezahlbares Wohnen betrifft eine der wichtigen sozialen Fragen unserer Zeit. Die von der Stadt vorgelegten Regelungen zum Hamburg-Standard und das Bündnis für das Wohnen sind gute Ansätze, um der Wohnungsnot entgegenzuwirken. Jedoch muss auch bei den Wohnungsbeständen dafür gesorgt werden, dass Wohnraum, der da ist, auch genutzt werden kann.

Schon im Dezember 2023 haben wir die Justizsenatorin über die überlangen Verfahrensdauern bei Räumungsprozessen in Mietsachen trotz der gesetzlichen Vorgaben informiert und dringend um Abhilfe gebeten. Sowohl in der Richterschaft als auch bei den Geschäftsstellenbeamtinnen und -beamten hatte der Personalmangel schon damals Ausmaße angenommen, die zu nicht mehr tragbaren Verzögerungen bei den mietrechtlichen Räumungsklagen führten. Selbst in einfach gelagerten Fällen dauerten Urteile (Titel) oftmals bis zu zwölf Monate. In der Antwort der Justizbehörde hieß es lediglich, das Problem sei bekannt. Auf unser Gesprächsangebot wurde gar nicht erst eingegangen.

So kann es nicht weiter gehen. Die Justizsenatorin muss jetzt endlich aufwachen und etwas tun. Es wird Zeit!“

16/02/2025

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 452 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 775.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,59 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

Weitere Storys: Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Weitere Storys: Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.