Der Baumschutz bringt Natur und Stadt in Einklang
Ein Baum im Garten ist nicht nur ein schöner Blickfang, sondern auch ein lebendiger Teil des Ökosystems. Durch ihre vielfältigen Funktionen reicht der Einfluss von Bäumen über das eigene Grundstück hinaus – sei es als Luftverbesserer, Nahrungsquelle, Nistplatz und mehr. Diese Eigenschaften gewinnen in Großstädten umso mehr an Bedeutung. Hier dienen die Gehölze als natürlicher Gegenpol zur Urbanisierung und ihren Auswirkungen. Um diese Balance bestmöglich aufrechtzuerhalten, gelten in Berlin bestimmte Vorgaben, wenn man Baumfällarbeiten durchführen lassen möchte. Auch dann, wenn sich der Baum auf einem privaten Grundstück befindet.
Eigentum verpflichtet: Verbote der Baumschutzverordnung
„Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen“, so das Bürgerliche Gesetzbuch. Zwar bezieht sich dieser Paragraph nicht direkt auf Bäume, liefert aber durch die Einschränkung im Nebensatz eine rechtliche Grundlage für den Baumschutz. Bedeutet: Man darf einen Baum nur fällen lassen, wenn dem Vorhaben kein Gesetz widerspricht.
So werden radikale Maßnahmen wie Baumfällarbeiten durch die Baumschutzverordnung von Berlin geregelt. Laubbäume, die Waldkiefer sowie die Obstbaumarten Türkische Baumhasel und Walnuss stehen ab einem Stammumfang von 80 cm in einer Messhöhe von 130 cm unter Schutz.
Der Stammumfang wird unter anderem deshalb herangezogen, weil er ein Anhaltspunkt für das Baumalter ist. Je älter ein Baum ist, desto wertvoller ist sein ökologischer Beitrag. Um diesen zu bewahren, ist die willkürliche Baumfällung von geschützten Bäumen ganzjährig verboten.
Nichtsdestotrotz sind Ausnahmen vorgesehen, die jedoch eines Antrags für eine Fällgenehmigung bei den zuständigen Behörden erfordern. Im Antrag muss ein nachvollziehbarer Grund für die Baumfällarbeiten dargelegt werden. Beispielsweise eine stark beeinträchtige Stand- und Bruchsicherheit, welche den Baum zu einer Gefahr für sein Umfeld macht. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist es für Baumeigentümer ohnehin sinnvoll, ihren Bestand durch Fachbetriebe wie die Baumpflege Kasper untersuchen zu lassen. Sollte eine sicherheitsbedingte Baumfällung notwendig sein, wird das Baumgutachten dem Fällantrag als fundierte Entscheidungsgrundlage beigelegt.
Sichere Umsetzung von Baumfällarbeiten in Gärten
Im ersten Schritt gilt es demnach, die Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit der geplanten Baumarbeiten zu prüfen. Unabhängig davon, ob es sich um ein geschütztes Exemplar handelt oder nicht, sollte man vor allem größere Bäume nicht auf eigene Faust fällen. Einerseits, weil schwere Schäden auf dem eigenen sowie benachbarten Grundstücken entstehen können. Andererseits, weil man auch selbst in Gefahr geraten kann. Daher ist es immer ratsam, sich an einen Fachbetrieb für Baumfällarbeiten in der Nähe zu wenden. Zusätzlich sind die Platzverhältnisse in Berlin oft eingeschränkt, sodass spezielle Fäll- und Zugangstechniken notwendig sind.
SKT-zertifizierte Baumkletterer tragen den Baum stückweise ab, indem sie die Baumteile einzeln abtrennen und sicher zu Boden seilen. Nachdem die Krone und der Stamm bis zum Stumpf entfernt wurden, geht es für die restlose Beseitigung an den Wurzelstock. Dieser wird mit einer Stubbenfräse ebenerdig gemacht. Alternativ kann der Stumpf mitsamt Wurzeln auch ausgegraben oder der natürlichen Zersetzung überlassen werden.
Baumpflege Kasper GmbH Reckeweg 2 13591 Berlin Telefon: 030 33776966 E-Mail: info@baumpflege-kasper.de Webseite: https://www.baumpflege-kasper.de