Abnehmspritze: Apothekerkammer Nordrhein erwirkt einstweilige Verfügung gegen TV-Werbespot und Google-Werbung
Düsseldorf (ots)
Patientensicherheit: Internetplattform darf vorerst keine Werbung mehr für "Wegovy" und "Mounjaro" schalten und sich nicht Internet-Apotheke nennen
Während sich Apotheken in Deutschland an Recht und Gesetz halten, ignorieren diverse Internetplattformen regulatorische Rahmenbedingungen immer öfter. Regelmäßig geht die Apothekerkammer Nordrhein gegen Rechtsverstöße vor - wie jetzt bei einem digitalen Anbieter, der für sogenannte Abnehmspritzen im Fernsehen und bei einer Suchmaschine Werbung geschaltet hat. Das hat das Landgericht München I nun einer einstweiligen Verfügung unterbunden.
"Wenn man einfach nur einen banalen Fragebogen ausfüllen muss, bei dem die größte Herausforderung darin besteht, bei Gewicht und Größe Zahlen anzugeben, die zu einem BMI von mindestens 30 führen - bei Bedarf auch in mehreren Versuchen, falls man sich beim ersten Mal verschätzt hat - um in wenigen Minuten die Zusage für eine elektronische Verschreibung und die Abnehmspritze gleich dazu zu erhalten - dann läuft da etwas verkehrt", erklärt sich Dr. Morton Douglas, Rechtsanwalt der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen. Die Apothekerkammer Nordrhein arbeitet seit Jahren mit der Kanzlei zusammen, um gegen Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen vorzugehen.
"Was bei Potenzmitteln anfing, erleben wir jetzt auch bei semaglutidhaltigen Präparaten, die den Hunger zügeln und damit zum Gewichtsverlust führen und auch bei medizinischem Cannabis", sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer und der Apothekerkammer Nordrhein. "Mit einer ordentlichen, auch telemedizinischen Versorgung hat das nicht mehr viel zu tun." Kathrin Luboldt, Vizepräsidentin der Apothekerkammer Nordrhein, ergänzt weiter: "Fach- und sachgerecht arbeitende Ärztinnen und Ärzte, die sich Zeit für die Patienten nehmen und nach einer vernünftigen Form des Dialogs mit Patienten zu einer Therapie-Empfehlung kommen, das war, ist und bleibt die beste Versorgung für Patienten. Nicht aber andersherum: Dass man sich als Patient aussucht, was man gern will und unbekannte Ärzte, meist im Ausland sitzend, sowie ausländische Versender nur einfach den Wunsch nach einer Behandlung mit Lifestyle-Medikamenten erfüllen. Dagegen gehen wir vor - um die Sicherheit der Patienten langfristig und generell zu sichern und zu schützen."
Dr. Bettina Mecking, Geschäftsführerin und Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, freut sich über die nun ergangene einstweilige Verfügung. "Bereits Anfang März hatten wir vor dem Landgericht München I Erfolg, als es um Werbung für die Abnehmspritze ging. Nun haben auch andere Richter desselben Gerichts, nämlich die 1. Kammer für Handelssachen, im Sinne der Patienten und optimaler Versorgung zu unseren Gunsten entschieden."
Nun will die Apothekerkammer Nordrhein auf die Politik zugehen. "Wir wünschen uns eine Registrierungspflicht ausländischer Dienstleister mit Benennung eines Vertreters im Inland. Denn für das, was sich Internetplattformen leisten, müssen sie endlich auch Ross und Reiter in Deutschland nennen, die man persönlich zum Schutz der Verbraucher belangen kann. Dafür setzen wir uns ein, damit das Internet auch im Gesundheitsbereich kein rechtsfreier Raum ist. Denn wenn es schiefgeht, dann sind wieder die Apotheken vor Ort gefragt."
Über uns: Apothekerkammer Nordrhein
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts Trägerin der berufsständischen Selbstverwaltung der Apothekerinnen und Apotheker, die in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf arbeiten oder leben. Sie vertritt die Interessen der über 12.000 Kammerangehörigen, die in öffentlichen Apotheken, Krankenhäusern, Wissenschaft, Industrie und Verwaltung oder bei der Bundeswehr tätig sind. Die Apotheke vor Ort übernimmt eine hoheitliche Aufgabe: die sichere, vom Heilberuf getragene, wohnortnahe Versorgung der Menschen mit Arznei- und Hilfsmitteln, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr.
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