Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
Solare Systemintegration erleichtern durch Speicher und Steuerbarkeit
Pressemitteilung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V.
Solare Systemintegration erleichtern durch Speicher und Steuerbarkeit
Öffentliche Anhörung zur Novellierung des Energierechts / Bundesverband Solarwirtschaft als Sachverständiger geladen / Parlament sollte Gesetz noch vor der Bundestagswahl verabschieden
Berlin, 15. Januar 2025: Der Bundestagsausschuss für Energie und Klimaschutz befasst sich heute mit einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, der temporäre Energie-Erzeugungsüberschüsse vermeiden soll. Die Solar- und Speicherbranche empfiehlt, den Gesetzentwurf noch vor der Bundestagswahl zu beschließen, trotz der für sie damit zum Teil verbundenen Einschränkungen. Der Entwurf enthalte sinnvolle Regelungen, damit Solarstromanlagen kurzfristig klare Regeln erhalten für einen noch höheren Beitrag zur Systemsicherheit und zur Marktintegration. Zugleich würden damit die Netzbetreiber in die Lage versetzt, ihren Verpflichtungen zur sicheren Steuerung von Solaranlagen nachzukommen und der Speicherausbau befördert.
„Mit dem erfolgreichen Zubau der Photovoltaik wird diese zukünftig immer häufiger auch zur tragenden Säule im Strommarkt“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. „Als tragende Säule kann sie – gerade in Verbindung mit Speichern – auch mehr Verantwortung tragen, sich künftig noch systemdienlicher verhalten und aktiver auf Marktsignale reagieren.“
Der Photovoltaik-Zubau hat sich zuletzt auf dem gesetzlich verankerten Zielpfad zu einem klimaneutralen Stromsystem befunden, mit all seinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteilen. Im Jahr 2024 wurden neue Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von rund 17 GW in Betrieb genommen. Insgesamt sind Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 100 GW in Deutschland installiert, die 2024 rund 14 Prozent des heimischen Strombedarfs deckten (vgl. Pressemitteilung vom 06.01.25).
„Die Solar- und Speicherbranche ist sich ihrer Verantwortung als Innovationstreiber und wesentliche Säule der Energiewende bewusst“, so Körnig. Der Bundesverband Solarwirtschaft appelliert daher an die Abgeordneten des deutschen Bundestags, die „in weiten Teilen sachgerechten Gesetzesänderungen noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden. Denn die Veränderungen dienen auch dazu, die hohe gesellschaftliche und parteiübergreifende Unterstützung für den weiteren starken Ausbau der Solarenergie zu erhalten“, sagt Körnig.
Die vorgesehenen Maßnahmen würden den weiter notwendigen starken Photovoltaik-Zubau der nächsten Monate erfassen und die Systemintegration von kleinen Photovoltaikanlagen voranbringen. Die Novelle könnte wetterabhängige Erzeugungsspitzen und Einspeisespitzen Erneuerbarer Energien in Zeiten geringen Stromverbrauchs, z. B. an Feiertagen, dämpfen und damit nicht zuletzt die Fördereffizienz erhöhen.
Der Verband, der die Interessen von rund 1.300 Solar- und Speicherunternehmen vertritt, begrüßt insbesondere, dass dafür Anreize für eine systemdienliche und flexiblere Nutzung von Batteriespeichern geschaffen werden sollen. Hierdurch könnten Speicher ihr volles Potenzial zur Systemintegration der Photovoltaik ausschöpfen. Unter den richtigen Rahmenbedingungen könnten sich laut einer aktuellen Marktanalyse von Enervis die Großspeicherkapazitäten in den nächsten zwei Jahren verdoppeln. (vgl. Pressemitteilung vom 02.10.24)
Im Falle einer angemessenen Kompensation sei nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft auch der geplante Wegfall der Förderung zu Zeiten negativer Börsenstrompreise für künftige Solaranlagen-Betreiber tragbar.
Zu den im Gesetzesentwurf vorgesehenen Maßnahmen zählt darüber hinaus die Schaffung von massentauglichen Prozessen in der Direktvermarktung, um diese auch für kleinere Solarstromanlagen bezahlbar und leichter handhabbar zu machen.
Kritisch sieht die Solarwirtschaft hingegen die vorgeschlagene Anhebung der Preisobergrenzen für intelligente Messysteme, sogenannte Smart Meter. Diese würden einseitig Betreiber:innen von kleinen Solarstromanlagen belasten, während der Nutzen und die Notwendigkeit primär aus dem Netzbetrieb herrühre.
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