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Rosenbauer International AG

EANS-Hauptversammlung: Rosenbauer International AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Rosenbauer International AG
Leonding, FN 78543 f
ISIN AT0000922554

Einberufung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

20. ordentlichen Hauptversammlung der 
Rosenbauer International AG

am Freitag, dem 25. Mai 2012, um 14.00 Uhr,
im Alten Rathaus der Stadt Linz (Gemeinderatssaal), 4020 Linz, Hauptplatz 1-5.

1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und
des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011

2.Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011

4.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011

5.Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012

6.Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat

7.Beschlussfassung über
a.die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8
und Abs 1a und Abs 1b AktG,
b.die Ermächtigung des Vorstands für die Veräußerung eigener Aktien eine andere
Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen,
c.die Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb
eigener Aktien mit Hauptversammlungsbeschluss vom 21.5.2010.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 4. Mai 2012 im Internet
unter www.rosenbauer.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen: 


-       Jahresabschluss mit Lagebericht,
-       Corporate-Governance-Bericht,
-       Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
-       Vorschlag für die Gewinnverwendung,
-       Bericht des Aufsichtsrats,
        jeweils für das Geschäftsjahr 2011;
-       Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7,
-       Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß
§ 87 Abs. 2 AktG,
-       Bericht des Vorstands zu TOP 7 - Erwerb eigener Aktien 2012,
Bezugsrechtsausschluss,
-       Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
-       Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
-       vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG


Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 4. Mai 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag.
Gerda Königstorfer, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 15. Mai 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 (0)732 6794 - 89 oder an 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung
Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, oder per E-Mail  ir@rosenbauer.com,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. 
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung wie nachstehend
ausgeführt.

Ausdrücklich wird auf folgendes hingewiesen: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen
mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 15. Mai 2012 in der oben angeführten Weise
der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs.
2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Zu jedem anderen
Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der Hauptversammlung Anträge
stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG, insbesondere wie der Nachweis des erforderlichen
Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.rosenbauer.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPT¬VER¬SAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15. Mai
2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 22. Mai 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zu gehen muss.

Per Post oder Rosenbauer International AG

Boten   Investor Relations
        z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
        Paschinger Straße 90
        4060 Leonding


Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89 
        z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer

Per E-Mail:  ir@rosenbauer.com; wobei die 
        Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, 
        dem E-Mail anzuschließen ist. 

Rosenbauer International AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114
Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da
stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail)
eröffnet werden. Dies deshalb da Rosenbauer International AG bei den
vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen
Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch
hievon keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben. 

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien 

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft ausschließlich
unter einer der oben genannten Adressen zu gehen muss.

Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend Ausgeführte
sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
-Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
-Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
-Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000922554,
-Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
-Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 15. Mai 2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch 
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
 

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht muss der Gesellschaft bis
spätestens 24. Mai 2012, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Post        Rosenbauer International AG

        Investor Relations
        z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
        Paschinger Straße 90
        4060 Leonding


Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89

Per E-Mail:  ir@rosenbauer.com, wobei die Vollmacht in Textform, 
        beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung 
        am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rosenbauer.com abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft eingeteilt in 6.800.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 6.800.000 Stückaktien.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 13.30 Uhr. 

Wien, im April 2012

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Rosenbauer International AG
Mag. Gerda Königstorfer
Tel.: 0732/6794-568
 
gerda.koenigstorfer@rosenbauer.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Rosenbauer International AG
             Paschingerstrasse 90
             A-4060 Leonding
Telefon:     +43(0)732 6794 568
FAX:         +43(0)732 6794 89
Email:        ir@rosenbauer.com
WWW:      www.rosenbauer.com
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000922554
Indizes:     WBI, ATX Prime
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Rosenbauer International AG, übermittelt durch news aktuell

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