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Oberlandesgericht verurteilt Audi AG im Abgasskandal: Schadensersatz für Audi A7 Sportback

Oberlandesgericht verurteilt Audi AG im Abgasskandal: Schadensersatz für Audi A7 Sportback
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Das Oberlandesgericht Hamm hat die Audi AG in einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann geführten Verfahren wegen Abgasmanipulation zum Schadensersatz verurteilt (Urteil vom 08.08.2022, Az. I-8 U 77/21, noch nicht rechtkräftig). Das Gericht der ersten Instanz, das Landgericht Bochum, hatte die Klage noch abgewiesen. AKH-H konnte nun in der Berufungsinstanz einen vollumfänglichen Sieg erreichen: Audi muss den manipulierten Audi A 7 Sportback zurücknehmen und Schadensersatz zuzüglich Zinsen sowie Finanzierungskosten bezahlen. „Das Verfahren zeigt auf, dass sich manche Erstgerichte nur als Durchgangsstation sehen. Das Beschreiten der nächsten Instanz verhilft in vielen Fällen zum Erfolg.“, sagt Alexander Fabritius, Rechtsanwalt bei der Esslinger Kanzlei AKH-H.

Der Sachverhalt zum Fall: Darum ging es

Der Kläger bestellte im Jahr 2017 seinen Audi A7 Sportback 3.0 TDI und finanzierte den Kauf über die Audi Bank. Das Dieselauto ist mit einem Motor der Bezeichnung EA 897 evo ausgestattet und wurde unter der Fahrzeugklasse Euro 6 eingestuft und verkauft. Es verfügt über ein SCR-System mit AdBlue-Tank. Im Februar 2019 wurde der Kläger bei einem Werkstattbesuch von der Beklagten über den amtlichen Rückruf mit dem Code 23X6 zu seinem Dieselauto informiert und ließ das Software-Update aufspielen.

Hintergründe zur Entscheidung

Das OLG Hamm bestätigte die Ansicht der Kanzlei AKH-H zu unzulässigen Abschalteinrichtungen. Die von Audi verwendeten Strategien A und B werden nahezu ausschließlich unter den Prüfbedingungen benutzt. Dadurch wird vermieden, dass bei der Typenzulassung die Abgaswerte überschritten werden. Der gesetzliche NOx-Grenzwert liegt bei 80 mg/km. Eine solche Programmierung stellt ein Umgehen der gesetzlichen Vorschriften dar. Dem Kläger kam es auch darauf an, dass das vorliegende Fahrzeug einen Dieselmotor hat und entsprechend umweltfreundlich und sparsam ausgestattet ist. Er wurde bezüglich seines Fahrzeugs über die vereinbarte Beschaffenheit bzw. Mängelfreiheit von der Beklagten getäuscht.

Führende Techniker sowie der Vorstand der beklagten Audi AG haben durch das Einführen der manipulativen Abschalteinrichtung die entstandenen Schäden vorsätzlich in Kauf genommen, um eigennützige Motive zu erreichen. Sie haben daher die Typengenehmigungsbehörde wie auch die Öffentlichkeit und somit den Kläger über wichtige Eigenschaften getäuscht und auf diese Weise einen Vermögensschaden in Form eines merkantilen Minderwerts herbeigeführt und in Kauf genommen.

Aufgrund des amtlichen Rückrufs zum streitgegenständlichen Fahrzeug, sah das Gericht dies als erwiesen an. Daher wurde das Urteil des Landgerichts Bochum aufgehoben und die Klage zu Gunsten des Käufers zugesprochen. Er erhält Schadensersatz in Höhe von rund 35.000,- Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5% seit Klageeinreichung und kann das Auto zurückgeben.

Beste Chancen auf Schadensersatz im Audi Dieselskandal

Der Entwicklungsauftrag EA 897 wurde von Audi für den VW-Konzern entwickelt und insbesondere in den großen und teuren Modellen von Audi, Porsche und VW eingesetzt. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat seit 2018 zahlreiche Rückrufaktionen für eine ganze Reihe von Fahrzeugen mit dem Motor EA 897 und EA 897evo angeordnet. Bei diesen Motoren geht zum einen um die Prüfstanderkennung in Form der sogenannten Aufheizstrategie und das Thermofenster. Der EuGH hatte bereits mit Urteil vom 17.12.2020 die von VW verwendete Abgas-Software – das Thermo- oder Temperaturfenster – für illegal erklärt (Az. C-693/18).

Jetzt werden die Hersteller erneut vom Dieselskandal eingeholt. Nach den positiven Schlussanträgen in einem Verfahren im Mercedes Dieselskandal (Az. C-100/21) ist ein weiteres absolut verbraucherfreundliches Urteil des EuGH im Zusammenhang mit dem Thermofenster zu erwarten. Käufer*innen von Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung haben einen Anspruch auf Schadensersatz auch bei Fahrlässigkeit. In der Praxis hat dies größte Bedeutung für die Durchsetzung der Ansprüche im Abgasskandal. Für Betroffene wird es einfacher, ihr Recht auf Schadensersatz durchzusetzen. Denn die Verteidigung vieler Hersteller und die bisherige Rechtsprechung des BGH und vieler Oberlandes- und Landgerichte fallen damit in sich zusammen.

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://akh-h.de/datenschutz/.